Unsere Gemeinde
Hauptbereich
Förderrichtlinien für Vereine und Organisationen
In folgenden Bereichen ist eine Förderung durch die Bürgerstiftung möglich:
- öffentliches Gesundheitswesen
- Rettung aus Lebensgefahr
- Jugendhilfe
- Feuerschutz
- Altenhilfe
- Sport
- Kunst und Kultur
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Denkmalschutz- und Denkmalpflege
- mildtätige Zwecke
- Bildung und Ausbildung
- Wohlfahrtspflege
- Naturschutz und Landschaftspflege
- bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
Die Kommunale Bürgerstiftung möchte viele Organisationen und Projekte in ihrem Einzugsgebiet unterstützen. Deshalb ist eine Förderung aus Mitteln der Bürgerstiftung maximal in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten möglich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Bürgerstiftung Schwanstetten besteht nicht.
Nicht gefördert werden können:
- Personalkosten und laufende Kosten
- kommerzielle Veranstaltungen
- Einzelpersonen (hier kann im Einzelfall ein Antrag über eine gemeinnützige Organisation oder Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgen)
- politische Gruppierungen• Kommunale Pflichtaufgaben
Für eine Antragstellung füllen Sie bitte unseren Förderantrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
Förderantrag
Der Förderantrag steht Ihnen als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post, Fax oder E-Mail an die Bürgerstiftung.