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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für das Gebiet des Marktes Schwanstetten
Der Markgemeinderat des Marktes Schwanstetten hat in öffentlicher Sitzung am 28.05.2019 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung und bedarf nach über 27 Jahren (Rechtskraft seit 1992) einer Überarbeitung. Mit der Planung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt.
Der räumliche Geltungsbereich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit einer Gesamtfläche von rd. 32,39 km2 und ergibt sich aus dem Lageplan.
Infoabend - September 2021
Präsentation FNP zum Bürger-Infoabend am 23.09.2021 (PDF-Datei)
1. Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss des Flächennutzungsplans (PDF-Datei)
2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ergebnisprotokoll Arbeitskreis Natur, Landwirtschaft, Energie (PDF-Datei)
Ergebnisprotokoll Arbeitskreis Soziales, Freizeit, Demographie (PDF-Datei)
Ergebnisprotokoll Arbeitskreis Gewerbe, Verkehr (PDF-Datei)
Bestand rechtsverbindlicher Bebauungspläne (PDF-Datei)
Änderungs- und Entwicklungflächen (PDF-Datei)
Themenkarte - Planungsvorgaben (PDF-Datei)
Themenkarte - Wasser und Boden (PDF-Datei)
Themenkarte - Klima und Luft (PDF-Datei)
Themenkarte - Erholung - Landschaft (PDF-Datei)
Landschaftsentwicklungskonzept (PDF-Datei)
Restriktionsflächen für Freiflächensolaranlagen (PDF-Datei)
Potenzialflächen für Freiflächensolaranlagen (PDF-Datei)