Eigenüberwachung-Abwasserleitungen: Markt Schwanstetten

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Service & Verwaltung

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Überprüfung/Unterhalt Ihrer privaten Abwasserleitungen

Vollzug der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (EWS) des Marktes Schwanstetten; Überprüfung/Unterhalt Ihrer privaten Abwasserleitungen

Sehr geehrter Grundstückseigentümer,

nicht nur der Markt Schwanstetten ist zur Eigenüberwachung seiner öffentlichen Abwasserkanäle verpflichtet, sondern auch die Privathaushalte. Wir möchten Sie über die Eigenüberwachung Ihrer privaten Abwasserleitungen aufmerksam machen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Überprüfung, Reparatur bzw. Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen ergeben sich aus dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG), der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) und der Entwässerungssatzung des Marktes Schwanstetten (EWS).

Gemäß § 12 EWS werden die Grundstückseigentümer verpflichtet, die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Die Durchführung der Prüfung auf Mängelfreiheit der privaten Abwasserleitungen muss durch einen fachlich geeigneten Unternehmer erfolgen. Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde die Bestätigung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen.

Die Entwässerungssatzung des Marktes Schwanstetten und die Broschüre „Private Abwasserleitungen prüfen und sanieren“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt stellen wir Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Falls Sie unsere EWS, bzw. die Broschüre gerne in Papierform haben möchten oder Fragen haben, erreichen Sie Herrn Mario Knorr unter der 09170 289-20.