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Bebauungsplan "Neues Ortszentrum" 10. Änderung
Der Markt Schwanstetten hat in öffentlicher Sitzung am 25.01.2022 den Bebauungsplan „Neues Ortszentrum", 10. Änderung als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus des Marktes Schwanstetten (Rathausplatz 1, 90596 Schwanstetten) während der allgemeinen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Schalltechnische Untersuchung (PDF-Datei)
Bebauungsplan "Neues Ortszentrum" - 10. Änderung des Bebauungsplans im Bereich der 4. Änderung
Bebauungsplan "Neues Ortszentrum" - 10. Änderung des Bebauungsplans im Bereich der 4. Änderung
Der Markgemeinderat des Marktes Schwanstetten hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2013 beschlossen, den Bebauungsplan „Neues Ortszentrum“ zu ändern (10. Änderung). Am 30.11.2021 hat der Marktgemeinderat beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zu ändern. Wesentliches Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, in der im Teilungsplan mit Nr. 12 bezeichneten Dachgeschosseinheit abweichend von der bisherigen Satzung die uneingeschränkte Nutzung „Wohnen“ allgemein zuzulassen. Der geänderte Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Grundstück 121/17, Gemarkung Leerstetten mit einer Fläche von ca. 6.985 m² und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Im Zeitraum vom 17.07.2021 bis einschließlich 16.08.2021 konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und zur Planung äußern.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.11.2021 weiterhin den Entwurf für die 10. Änderung des Bebauungsplans „Neues Ortszentrum“ gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o.g. Bebauungsplans durchzuführen.
Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 30.11.2021 liegt einschließlich der Begründung, der schalltechnischen Untersuchung sowie den nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (keine) in der Zeit vom
13.12.2021 bis einschließlich 21.01.2022
im Rathaus des Marktes Schwanstetten (Rathausplatz 1, 90596 Schwanstetten, Zimmer Nr. 16) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Schalltechnische Untersuchung (PDF-Datei)