Hauptbereich
Zahlungstermine
Grund- und Gewerbesteuer
Die Zahlungstermine für Grundsteuer und Gewerbesteuer fallen grundsätzlich jeweils auf den 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des entsprechenden Jahres. Für die Veranlagung der Grundsteuer gibt es einen weiteren Zahlungstermin, den 01.07. jeden Jahres. Hierfür müssen Sie aber die "einmalige" Fälligkeit eines Kalenderjahres gewählt haben. Ein entsprechender Antrag ist bis spätestens 30.09. des Vorjahres beim Steueramt schriftlich zu stellen.
Kanalbenutzung
Für die Kanalbenutzung werden jährlich Bescheide erstellt und damit die Vorauszahlungen und Abrechnung festgesetzt
Die Zahlungstermine sind der 15.03. für die Abrechnung und jeweils der 15.05., 15.08. und 15.11. des entsprechenden Jahres für die Abschläge.
Hundesteuer
Der Steuertermin für die Hundesteuer ist der 01.02 eines Kalenderjahres.