Service & Verwaltung
Hauptbereich
Reisegewerbekarte
Bei einer selbständigen Tätigkeit im Reisegewerbe bzw. im Wandergewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte stellt das Landratsamt Roth aus. Die Antragstellung ist bei der Verwaltung erforderlich.
Gebühren:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
- Führungszeugnis 13,00 Euro
- Reisegewerbekarte je nach Tätigkeit und Dauer der Gültigkeit: 50,00 EUR bis 600,00 Euro
Antragstellung: schriftlich
Unterlagen:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- 1 Lichtbild neueren Datums
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländische Antragsteller benötigen ihre Aufenthaltserlaubnis
Ansprechpartner: