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Personalausweis
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.
- Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als allein antragsberechtigt und müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen. Zur Identitätsfeststellung ist die Vorlage des bisherigen Ausweisdokuments erforderlich oder eine Geburtsurkunde.
- Wird für ein Kind unter 16 Jahren erstmals ein Ausweisdokument mit Lichtbild beantragt, muss zur Bestätigung der Identität auch ein Elternteil mit vorsprechen und die ausgefüllte Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorlegen. Besteht ein alleiniges Sorgerecht, ist die Negativbescheinigung oder das Gerichtsurteil vorzulegen.
Die Gültigkeit beträgt:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres :10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Wegen der Identitätsprüfung und der Leistung der Unterschrift gilt die Pflicht zum persönlichen Erscheinen auch für nicht ausweispflichtige Personen. Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen.
Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- bisheriges amtliches Ausweisdokument Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
- oder eine Abstammungsurkunde neueren Datums
- Sorgerechtsbescheinigung bei Personen unter 16 Jahren
Gebühren:
- Personalausweis vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 Euro
- Personalausweis nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Änderungen vom Wohnsitzes: gebührenfrei
Bearbeitungszeit:
- Personalausweis: ca. 3 Wochen
- vorläufiger Personalausweis: Ausstellung sofort möglich
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