Hauptbereich
Personalausweis
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.
- Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als allein antragsberechtigt und müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen. Zur Identitätsfeststellung ist die Vorlage des bisherigen Ausweisdokuments erforderlich oder eine Geburtsurkunde.
- Wird für ein Kind unter 16 Jahren erstmals ein Ausweisdokument mit Lichtbild beantragt, muss zur Bestätigung der Identität auch ein Elternteil mit vorsprechen und die ausgefüllte Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorlegen. Besteht ein alleiniges Sorgerecht, ist die Negativbescheinigung oder das Gerichtsurteil vorzulegen.
Die Gültigkeit beträgt:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres :10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Wegen der Identitätsprüfung und der Leistung der Unterschrift gilt die Pflicht zum persönlichen Erscheinen auch für nicht ausweispflichtige Personen. Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen.
Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild in elektronischer Form (Data-Matrix-Code, QR-Code) von einer verifizierten Stelle
- eine Lichtbilderfassung vor Ort ist mittlerweile gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 € möglich
Bitte beachten Sie:
In Ausnahmefällen kann eine erfolgreiche Bildaufnahme nicht garantiert werden! Vor allem bei Babys und Kleinkindern bitten wir zur Sicherheit ein elektronisches Lichtbild, wie oben beschrieben, einer zertifizierten Stelle mitzubringen. - bisheriges amtliches Ausweisdokument Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
- oder eine Abstammungsurkunde neueren Datums
- Sorgerechtsbescheinigung bei Personen unter 16 Jahren
Gebühren:
- Personalausweis vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 27,60 Euro
- Personalausweis nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 46,00 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Änderungen vom Wohnsitzes: gebührenfrei
Bearbeitungszeit:
- Personalausweis: ca. 3 Wochen
- vorläufiger Personalausweis: Ausstellung sofort möglich
Sonstiges:
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument.
Informationen zu den Einreisebestimmungen anderer Länder finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.
Ansprechpartnerin:

