Hauptbereich
Mahnwesen
Zu den Aufgaben der Gemeindekasse gehört es, für die Begleichung der offenen Forderungen zu sorgen. Daher werden fällige Posten gemahnt.
Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl Sie bezahlt haben? Dann geben Sie bitte der Buchhaltung folgende Zahlungsdaten durch:
- Überweisungsdatum
- Betrag
- Bankverbindung
- Kontoinhaber
Wir werden die Angelegenheit umgehend klären.
Wie können Sie eine Mahnung vermeiden?
- Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung als SEPA Mandat und wir buchen die exakte Forderung, genau zur Fälligkeit, von Ihrem angegebenen Konto ab. Beantragung hierzu direkt bei der Gemeindekasse.
- Erteilen Sie Ihrer Bank einen Dauerauftrag, dann werden die Beträge termingerecht an uns überwiesen.
Aber bitte beachten Sie: Wenn sich der Betrag Ihrer Steuerzahlung ändert, dann müssen Sie auch Ihren Dauerauftrag ändern! Damit haben Sie einen Termin weniger zu berücksichtigen und sparen Mahngebühren und Zuschläge. Sie können damit auch Vollstreckungsmaßnahmen und weitere Kosten vermeiden.
Wenn Sie weder eine Einzugsermächtigung noch einen Dauerauftrag möchten, dann notieren Sie sich die Zahlungstermine in Ihrem Kalender und achten Sie selbst auf eine termingerechte Zahlung.
Antragstellung: Persönlich, schriftlich
Ansprechpartnerinnen:Elke Jakob und Cornelia Bügler.