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Förderrichtlinien zum Förderprogramm für Energie- und Ressourcen-Sparmaßnahmen (FERS) ab 01.03.2025
Förderrichtlinien zum Förderprogramm für Energie- und Ressourcen-Sparmaßnahmen (FERS) ab 01.03.2025
Förderprogramm FERS zum 01. März 2025 überarbeitet
Im Landkreis Roth wurde in Zusammenarbeit mit dem „Institut für Energietechnik an der Hochschule Amberg Weiden“ (IfE HAW) ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) für den Landkreis Roth erstellt. Um die festgelegten Klimaschutz-Ziele der Bundesregierung zu erreichen, sind in diesem Klimaschutzkonzept Steckbriefe aller 16 Landkreisgemeinden enthalten. Die Landkreisgemeinden haben sich in diesen Gemeindesteckbriefen eigene Ziele zum Klimaschutz in den Bereichen Energieeinsparung, -effizienz und –erzeugung bis zum Jahr 2030 gesetzt.
Weiterhin ist es Ziel der Marktgemeinde Schwanstetten, den Energieverbrauch im gesamten Gemeindegebiet bis zum Jahr 2030 um mindestens 30 Prozent zu senken. Die größten Einsparungspotentiale können die privaten Haushalte erzielen, so dass die gesteckten Ziele nur mit Hilfe der Schwanstettener Bevölkerung erreicht werden können. Bereits seit August 2015 unterstützt der Markt Schwanstetten seine Bürger bei dem Vorhaben „Energieeinsparung“ mit dem Förderprogramm FERS. Um hier weitere Anreize von Seiten der Gemeinde zu schaffen, wurde in enger Zusammenarbeit mit der EnergieBeratungsAgentur des Landkreises Roth - ENA-Roth das Förderprogramm der Marktgemeinde Schwanstetten für Energie- und Ressourcen- Sparmaßnahmen (FERS) überarbeitet und ergänzt.
Änderungen des gemeindlichen Förderprogramms für Energie- und Ressourcen-Sparmaßnahmen (FERS)
In der Februarsitzung hat der Marktgemeinderat das gemeindliche Förderprogramm (FERS) mit seinen Änderungen beschlossen. Unverändert bleibt die Sparte Energetische Maßnahmen, mit der unter anderem energetische Heizungs- und Fenstertäusche bezuschusst werden. Im Bereich der Photovoltaikanlagen werden zukünftig anstelle der Anlagen selbst die Speicher gefördert. Bei dieser Änderung hat sich das Gremium von der Überlegung leiten lassen, dass angesichts des erfreulich starken Ausbaus von erneuerbarer Energie das Stromnetz zusehend überlastet wird, und insofern die Speicherung des Stroms für den Eigenverbrauch zu priorisieren ist. Auch wird mit dieser Umstellung der Kreis der Förderberechtigten dahingehend erweitert, dass nicht nur Neuanlagen mit Speicher förderfähig sind, sondern auch Bestandsanlagen, bei denen sich Gemeindebürger für den Weg von einer Einspeisung hin zum Eigenverbrauch entscheiden.
Flossen im Jahr 2023 noch rund 77.000 Euro an gemeindlichen Förderungen, verzeichnete man im Haushaltsjahr 2024 rund 101.000 Euro an freiwilligen gemeindlichen Förderungen. Besonders in den Bereichen Photovoltaikanlagen und Energetische Maßnahmen waren diese mit rund 59.000 Euro und 22.000 Euro in 2024 sehr begehrt.
Neben dem Wandel bei den Photovoltaikanlagen, weg von einer Förderung der Anlage hin zu einer Förderung des Speichers, wurden auch die Förderungen in den Bereichen Haushaltsgeräte und Wallboxen eingestellt.
Die Änderungen des gemeindlichen Förderprogramms treten zum 01.03.2025 in Kraft. Förderanträge, die bis zum 28.02.2025 bei der Marktgemeinde eingegangen sind, werden anhand des bis dahin gültigen Förderprogramms bearbeitet und nach Beschluss des Haushalts 2025 ausbezahlt.
Die aktuellen Fördersparten im Überblick:
I. | Energieberatung im Rathaus |
II. | Bedarfsanalyse am Gebäude Formular (PDF-Datei) |
III. | Energetische Maßnahmen Formular (PDF-Datei) |
III b. | Energetische Maßnahmen – Speicher für Photovoltaikanlagen Formular (PDF-Datei) |
III c. | Energetische Maßnahmen – Balkonkraftwerk Formular (PDF-Datei) |
IV. | Energieeffiziente Sanierung zum Effizienzhaus Formular (PDF-Datei) |
V. | Neubau Effizienzhaus Formular (PDF-Datei) |
VI. | Zisternen Formular (PDF-Datei) |
Für Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an die Marktgemeinde Schwanstetten wenden (E-Mail-Adresse: fers(@)schwanstetten.de /Telefonnummer 09170 289-22).
Förderrichtlinien für Vereine

Die Richtlinien für Freiwillige Fördermaßnahmen für Vereine
als PDF-Datei (PDF-Datei) und der Antrag auf Vereinsförderung (PDF-Datei) zum Download.
Ansprechpartner: Marcel Roder
Förderprogramm STEIG UM!
Die Marktgemeinde Schwanstetten hat sich zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch im gesamten Gemeindegebiet bis zum Jahr 2030 um mindestens 30 Prozent zu senken.
Dies kann jedoch nur mit Hilfe der Schwanstettener Bevölkerung gelingen. Um hier Anreize von Seiten der Gemeinde zu schaffen, wird das nachfolgende Förderprogramm zum Umstieg vom PKW auf den ÖPNV aufgelegt.
Bezuschusst werden nur Fahrkarten des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN).
1. Was wird bezuschusst?
1.1. Fahrkarten, welche in der Verkaufsstelle des VGN im Rathaus in Schwanstetten gekauft werden. Der Käufer erhält eine auf sich ausgestellte Quittung.
1.2. Fahrkarten, welche über den Online-Shop des VGN oder über das Mobiltelefon (Handy-Ticket) gekauft werden.
1.3. Mehrtagesfahrkarten Solo 31, Abo 3, Abo 6, Jahresabo, Jahresabo Plus, 9-Uhr-JahresAbo.
1.4. Wertmarke Schüler ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
1.5. Zusatzkarte zum Semesterticket der Hochschulen Erlangen – Nürnberg, Anschlussticket für Studierende der Universitäten Bamberg und Bayreuth, Wochentickets, Monatstickets und Ferientickets für Studierende weiterer Hochschulen laut VGN (mit Studienausweis, Verbundpass oder eTicket).
1.6. Ferienticket
2. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Hauptwohnsitz in Schwanstetten haben.
3. Antragsverfahren
Zur Antragstellung ist das Formular Förderantrag „Steig um“ (PDF-Datei)zu verwenden.
Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt eine Förderung in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten, höchstens 50,00 Euro pro Kalenderjahr und Person. Fahrkarten, Wertmarken, Rechnungen und Quittungen älter als 01.01.2019 werden nicht berücksichtigt.
Die Antragssumme (Wert der Fahrkarten) muss pro Antragstellung mindestens 50,00 Euro betragen. Anträge mit geringerer Antragssumme können nicht berücksichtigt werden. Hinweis: Rechnungen, Wertmarken, Fahrkarten usw. können über das gesamte Kalenderjahr gesammelt werden.
Die Antragstellung hat spätestens am 31. Januar zu erfolgen für Fahrkarten des abgelaufenen Kalenderjahres.
Als Antragsteller gilt immer die Person, auf die die Rechnung oder Quittung ausgestellt ist, mit Ausnahme bei Wertmarken für Schüler und Auszubildenden, hier gilt als Antragsteller der Inhaber des Verbundpasses. Eine Übertragung auf einen Dritten ist nicht möglich.
Es ist unschädlich, wenn bei Gruppentickets Personen mitgenommen werden, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder ihren Hauptwohnsitz nicht in Schwanstetten haben. Maßgeblich ist die Person, auf die die Rechnung oder Quittung ausgestellt ist.
Dem Antrag (PDF-Datei) sind die geforderten Unterlagen in Kopie beizulegen.
zu 1.1. Die ausgestellten Quittungen sind dem Antrag beizufügen.
zu 1.2. Dem Antrag sind die Rechnungen über den Onlinekauf, Versandkauf oder Handyticket beizufügen.
zu 1.3. Beizufügen sind dem Antrag der Verbundpass (Vorder- und Rückseite) mit Wertmarke oder Rechnung des eTickets.
zu 1.4. Erforderlich zur Antragstellung ist der Verbundpass (Vorder- und Rückseite) mit Wertmarken. Pro Monat werden maximal 40,00 Euro an Aufwendungen berücksichtigt. Bitte Nr. 2 beachten!
zu 1.5. Rechnung des Semestertickets, oder Rechnung des Anschlusstickets, oder Verbundpass (Vorder- und Rückseite) mit Wertmarke
zu 1.6. Verbundpass (Vorder- und Rückseite) und Ferienticket
Die Förderung nach dieser Richtlinie ist jederzeit kombinierbar mit anderen Förderungen Dritter für dieselbe Fahrkarte. Die Summe aller Förderungen für die gleiche Fahrkarte darf den Wert der Fahrkarte nicht übersteigen. Ist dies der Fall, hat der Antragsteller in seinem Antrag gesondert darauf hinzuweisen und die Förderung wird entsprechend gekürzt. Zuwiderhandlungen können zur Rückforderung der Förderung führen.
Den ausgefüllten Förderantrag samt den Nachweisen bitten wir Sie vorrangig per Mail an steig-um(a)schwanstetten.de zu übermitteln. Verfügen Sie nicht über E-Mail, können Sie den Antrag auch per FAX 09170 289-722, oder per Post an den Markt Schwanstetten, Rathausplatz 1, 90596 Schwanstetten senden.
Auszahlungen sind nur als Überweisungen auf ein anzugebendes Konto möglich. Wird Ihrem Antrag entsprochen, erfolgt keine weitere Benachrichtigung.
4. Schlussbestimmungen
Das Förderprogramm tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
Schwanstetten, den 25.06.2019
"Steig um"-Richtlinien als PDF (PDF-Datei)
Antrag zum Förderprogramm (PDF-Datei)