Service & Verwaltung
Hauptbereich
Einbürgerung
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung ist das Landratsamt Roth, Ausgleichs- und Eingliederungsamt, zuständig. Die Antragstellung von Einbürgerungswilligen sollte wegen erforderlicher Bestätigungen jedoch beim Standesamt der Verwaltung erfolgen.
Antragstellung: persönlich