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Bürgermeisterbrief im März
Erstelldatum20.02.2024
Bürgermeister Robert Pfann informiert
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
„Am Aschermittwoch ist alles vorbei“ besingt ein Karnevalslied aus dem Jahre 1953 von Jupp Schmitz und ist schon längst zu einem Geflügelten Wort geworden. Mit der symbolischen Rückgabe des Rathausschlüssels durch das bezaubernde Schwander Prinzenpaar Markus I. und Tanja II. fand dann auch die erfolgreiche Faschingssession des SCC bei uns in der Gemeinde ihren krönenden Abschluss.
Ja, genau und damit sind wir auch schon mitten drin in der Fastenzeit. Bis Ostersonntag kann, wer will, sich in Enthaltsamkeit üben. Nach christlichem Verständnis ist diese Zeit die Vorbereitung auf das Osterfest und soll in den Wochen vor Karfreitag an das Leiden und Sterben Jesu Christi, vor allem an die Botschaft der Auferstehung erinnern.
Wer in der Fastenzeit auf etwas verzichtet, darf jeder selbst entscheiden, was ihm guttut. Heute knüpft kaum mehr jemand sein Seelenheil an den Verzicht auf Fleisch oder andere Genüsse in der Fastenzeit. Eher gilt sie als Zeit der Einkehr, der Umkehr und Besinnung.
„Nie wieder ist jetzt“
Und dieses Innehalten und sich Besinnen ist dringender denn je notwendig. In diesen Tagen ist höchste Wachsamkeit aller Demokraten gefragt, um bewusste Falschinformationen der Rechtsextremen und Rechtspopulisten zu stoppen. Remigrationspläne, die Rückkehr zu fossilen Energieträgern, die Leugnung des menschengemachten Klimawandels, Kürzungen von Transferleistungen bei den Schwächsten, Rassismus, Antisemitismus und Homophobie sind populistische Schwerter, die unsere Gesellschaft ganz bewusst spalten wollen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, lassen Sie uns gemeinsam mit Fakten, solidarisch, tolerant und mit vereinten Kräften der Aushöhlung unserer Demokratie entgegentreten, um ein Wiederholen der finsteren Zeiten von damals zu verhindern. „Nie wieder ist jetzt!“
Ausbau E-Ladesäulen
Bereits im letzten Jahr hatten wir die Installation von zwei weiteren E-Ladesäulen eingeplant. Wegen der hohen Auftragslage und langen Bearbeitungszeit bei der Förderstelle hat sich die Umsetzung bisher verzögert. Von unserem Kooperationspartner, der N-ERGIE, wurde uns nun signalisiert, dass in diesem 1. Halbjahr endlich die Umsetzung erfolgt. So wird auf öffentlichen Stellplätzen in Schwand am Standort Alte Straße beim Netto-Markt eine Schnellladesäule mit einer Leistung von 150 kW und in Leerstetten an der Hauptstraße (ortsauswärts nach dem Ehrenmal) eine Normalladesäule mit 22 kW errichtet. Der Eigenanteil der Marktgemeinde beträgt ca. 20.000 EUR bei Gesamtkosten von etwa 95.000 EUR netto.
Damit verbessern wir das Angebot für das „elektrische Tanken“ in unserer Gemeinde. Das ist auch fein so, denn die an der Sperbersloher Straße im Ortszentrum bereits seit einigen Jahren in Betrieb stehende Ladesäule gut angenommen. In 2023 wurden dort bei 750 Ladevorgänge (mtl. 62 LV) von Autofahrern eine Energiemenge von 12.540 kWh „gezapft“.
Konzept für Ladeinfrastruktur
Die E-Mobilität wird künftig weiter stark ansteigen. Derzeit sind rd. 1 Mio. E-Fahrzeuge in Deutschland zugelassen. Verschiedene Studien prognostizieren bis 2030 ein Anwachsen zwischen 5 und 14 Mio. E-Autos. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, ist die Ladeinfrastruktur auszubauen.
In der Januar-Sitzung des Marktgemeinderats hat die N-ERGIE ein von der PB CONSULT Planungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH (zu 50 % Tochter der VAG) ausgearbeitetes Konzept (s. Homepage Rubrik „Bürgerinfosystem“) vorgestellt.
Bei der Untersuchung ist das Planungsbüro methodisch vorgegangen und hat das Gemeindegebiet in Kacheln von 100 m x 100 m eingeteilt. Dabei wurde der Ladebedarf je Kachel nach verschiedenen Kriterien wie z. B. Bevölkerungsdichte, Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Verkehrsanbindung… untersucht. Je nach Gewichtung der Kriterien haben sich Bereiche ergeben, welche für Normal- und Schnellladesäulen präferiert werden.
Unabhängig von dem Konzept ist Schwanstetten vorerst mit den drei Ladesäulen an den zentralen Orten gut versorgt. Klar ist auch, dass die Marktgemeinde in den Wohngebieten für den privaten Bedarf keine Ladeinfrastruktur vorhalten kann.
Kommunale Wärmeplanung (KWP)
Ebenfalls in dieser Sitzung wurde das Gremium von der N-ERGIE anhand eines versierten Vortrags über das Ziel, die gesetzlichen Grundlagen und den Verfahrensablauf der KWP informiert. Ziel ist es die Treibhausgasemissionen in der Wärmeversorgung deutlich zu reduzieren, bestehende Wärmenetze auszubauen bzw. zu verstärken und Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Diese Präsentation kann ebenfalls auf unserer Homepage unter "Bürgerinfosystem" heruntergeladen werden.
Mit dem zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes) werden die Bundesländer verpflichtet sicherzustellen, dass bis zum 30.06.2026 für größere Städte bzw. bis zum 30.06.2028 und für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung erstellt werden.
Der Freistaat plant, die Aufgabe der Wärmeplanung auf die Kommunen als „planungsverantwortliche“ Stelle zu übertragen. Derzeit liegt aber noch nicht einmal ein Gesetz- bzw. Verordnungsentwurf für die Umsetzungsregelungen vor. Für Kommunen unter 10.000 Einwohnern soll ein vereinfachtes Verfahren möglich sein. Allerdings gibt es für die „Wärmeplanung light“ ebenfalls noch keine Handlungsanleitung.
Trotz noch fehlender Regelungen hat die Gemeindeverwaltung bereits im letzten Jahr vorsorglich eine Förderung für die Wärmeplanung beantragt. Von der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH liegt uns inzwischen auch ein befristeter Förderbescheid vor. Demnach kann die Gemeinde eine Förderung von 90 %, höchstens jedoch 80.347 EUR erhalten. Aktuell holen wir von verschiedenen Instituten und Planungsbüros Angebote ein und werden dann im Gremium über die Auftragsvergabe entscheiden.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) und Landschaftsplans (LP)
In der letzten Ausgabe des BürgerInfos hatte ich Sie über die Ziele und den Verfahrensstand hinsichtlich der Neuaufstellung des FNP und LP informiert. Wie angekündigt hat im Januar in den Gremien die Abwägungsberatung für die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen stattgefunden.
Aus der Bürgerschaft haben uns fundierte Anregungen und Einwendungen erreicht. Vielen Dank für das intensive Gedankenmachen zu den Planungen der künftigen Gemeindeentwicklung.
Einige Eingaben hatten den Umfang der Ausweisung von Wohnbauflächen thematisiert. Hierzu ist zu sagen, dass bei der früheren Ermittlung für den Wohnflächenbedarf mittels Flächenmanagement-Datenbank des Landesamtes für Umwelt noch ein Auflockerungsfaktor von 0,3 % angegeben wurde. Im Sinne des sparsamen Umgangs mit Boden und der effizienteren Nutzung von Wohnbauland ist inzwischen ein deutlich geringerer Auflockerungsbedarf von nur noch 0,1% anzusetzen.
Andererseits gehen die Behörden von einer positiven Bevölkerungsentwicklung aus, zumal das für den Markt Schwanstetten mit seiner zentralörtlichen Einstufung als Grundzentrum im Verdichtungsraum der Metropolregion Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach eine hohe Standortgunst bedeuten wird.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung begrüßt deshalb das Landratsamt Roth die Flächenplanung „ausdrücklich“. Sowohl die Kreisbehörde als auch der Planungsverband der Region Nürnberg bewerten die Flächenausweisung „sämtlich als verträglich“ und „vertretbar“.
Gegenüber der ersten Planauslegung hat der Rat sich darauf verständigt, dass aufgrund der Flächenverfügbarkeit und der schwierigen Erschließungssituation im Gewerbegebiet die vorgesehene Ausweisung von vormals 4,43 ha deutlich auf 2,36 ha reduziert wird. An der unterhalb vom geplanten Baugebiet Oberlohe ausgewiesenen Fläche, die zwischen dem ehemaligen Wochenendhausgebiet und bestehenden Wohngebiet liegt, wurde festgehalten, weil sie perspektivisch für die Zukunft die Möglichkeit eröffnet, die Wohnbebauung dort fortzuführen.
Der überarbeitete Planentwurf wird jetzt erneut für vier Wochen öffentlich ausgelegt.
Auch hier haben die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit, zu noch nicht behandelten Thematiken Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Grundsatzbeschluss pro Landwirtschaft und Artenschutz
Der Antrag der CSU-Fraktion einen Grundsatzbeschluss zu fassen, wonach im künftigen Flächennutzungsplan zum Schutz der Feldvogelkulissen in Schwanstetten auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb landwirtschaftlicher Flächen zu verzichten ist, wurde im Gremium ausgiebig diskutiert.
In der Konsequenz würde das bedeuten, dass im FNP Ausgleichsflächen dargestellt werden müssten, was die Gemeinde in ihrer Handlungsfähigkeit ein Stück weit einschränken würde. Und für nicht jede Baumaßnahme kann der naturfachliche Ausgleich im Wald erfolgen. Dies gilt bei einem weichenden Wald, der an anderer Stelle auf einer Offenlandfläche wieder aufzuforsten ist. Ebenso benötigen die Feldvögel wie Kiebitze, Lerchen und Rebhühner für ihren Lebensraum Agrar- und Grünflächen. Die Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz können deshalb nicht im Wald stattfinden.
Fraktionsübergreifend bestand im Gremium große Einmütigkeit darin, dass künftig noch mehr die Belange der Landwirtschaft in den Blick zu nehmen sind. Sie tragen einerseits zur Lebensmittelproduktion bei und leisten aber auch durch die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz.
Einstimmig hat deshalb der Rat beschlossen, dass bei zukünftigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, dort wo es möglich ist, vorrangig der Ausgleich außerhalb landwirtschaftlicher Flächen stattfinden soll.
Frohe Ostern
„Ostern ist das Siegesfest des ewigen Lebens“. Ganz im Sinne dieses Zitats von Gertrud von le Fort wünsche ich Ihnen ein gesegnetes und frohes Osterfest und den Kindern viel Erfolg beim Eiersuchen.
Es grüßt herzlichst
Ihr
Robert Pfann
Erster Bürgermeister