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Baugebiet Oberlohe
Erstelldatum18.11.2022
Aktuelle Informationen
Gerne informiere ich Sie über den bisherigen Verlauf und aktuellen Stand des im Osten vom Ortszentrum geplanten Baugebiets Oberlohe.
Nach Start des Bauleitplanverfahrens im Dezember 2020, einer Beteiligungsveranstaltung mit den unmittelbar am Baugebiet angrenzenden Anwohnern im Juli 2021 und anschließenden mehreren nichtöffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderats wurden nun im Oktober vom Marktgemeinderat zwei Planungsvarianten öffentlich beraten und zur Auslegung gebilligt.
Hinweisen möchte ich, dass die von den Anwohnern vielfach vorgetragenen Sorgen, Hinweise und Anregungen in all den Beratungen des Gremiums mitbedacht wurden. Wenn nicht alle Vorschläge berücksichtigt werden konnten, lag es daran, dass sachliche Gründe wie z. B. schwierige Bodenverhältnisse in Bezug auf die Oberflächenentwässerung oder städtebauliche Aspekte zu beachten waren.
Erstmals hat der Markt Schwanstetten für die Planung eines Baugebiets ein Verkehrsgutachten erstellen lassen. Beide Planungsvarianten funktionieren nach dem Gutachten und unterscheiden sich im Wesentlichen in der Art der Verkehrserschließung.
Variante 1 sieht vor, dass das Baugebiet in einen nördlichen und südlichen Teil abgetrennt wird, um den Verkehr aufzuteilen. Die nördliche Bebauung (32 EFH, 5 MFH) soll über die Sperbersloher Straße erschlossen werden. Der Verkehr für die südliche Bebauung mit 19 EFH soll über parallel verlaufende Erschließungsstraßen zu den Stichwegen am Köhlerweg/Ginsterweg abgewickelt werden. Damit sind die dort unmittelbar angrenzenden Anwesen vom Durchfahrtsverkehr nicht betroffen. Für die Engstelle am Ginsterweg von etwa 13 m Länge könnten verkehrsregelnde Maßnahmen vorgesehen werden.
Bei Variante 2 erfolgt die Verkehrserschließung auf der gesamten Länge des Baugebiets (48 EFH, 5 MFH) ausschließlich über die Sperbersloher Straße. Der Köhlerweg/Ginsterweg soll gesperrt bleiben und nur im Ausnahmefall befahren werden können.
Gemeinsamkeiten der Planvarianten
Beide Varianten sind in der Planung so ausgelegt, dass eine evtl. zukünftige bauliche Entwicklung sowohl östlich als auch südlich denkbar wäre.
Maßnahmen zur Regenrückhaltung
Die angesprochenen schwierigen Bodenverhältnisse mit in geringer Tiefe schon anstehenden Tonschichten ergeben schlechte Versickerungswerte für das Oberflächenwasser. Das führt dazu, dass großflächige Versickerungsbecken (NORD mind. 1.300 m³; SÜD mind. 600 m³) erforderlich sind, die aber parkähnlich sowie nutz- und begehbar im Gelände angelegt werden. Die Standorte der Versickerungsbecken haben sich wiederum aus dem zum Teil hoch anstehenden Grundwasser/Schichtenwasser und die aufgrund der Geländesituation gegebene natürliche Fließrichtung des Oberflächenwassers ergeben.
Die nicht einfache Entwässerungssituation war auch der Grund, dass der bestehende Feldweg nach Osten in Kombination mit der neuen Ortsrandeingrünung verlagert werden soll. Dort kann der Weg mit einer Oberflächenversickerung integriert werden.
Vorhaltung Gemeinbedarfsfläche
Im unmittelbaren Anschluss an das Schulgelände werden Flächen von knapp 4.000 m² bzw. 5.000 m² für einen möglichen Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung, Schulerweiterung oder sonstigen Gemeinbedarf vorgesehen.
Freizeitanlagen am Köhlerweg
Der Hartplatz und das Beachvolleyballfeld werden rege genutzt, andererseits führt eine unangemessene Nutzung zur Lärm- und Schmutzbelastung für die Anwohnerschaft. Das im Zuge der Planungen „Grüne Mitte“ in 2012 erstellte Immissionsschutzgutachten hat zum Ergebnis, dass die für ein Reines Wohngebiet geltenden Richtwerte weder am Tag noch in der Nacht eingehalten werden können.
Die Freizeitanlagen sollen/müssen deshalb verlegt werden. Der für viel Geld neu sanierte Hartplatz auf dem Schulgelände soll einer Doppelnutzung zugeführt werden. Das Feld für Beachvolleyball soll hingegen in der Nähe davon neu errichtet werden. Der neue Standort der Freizeitanlagen ist auf seine Machbarkeit hin schallschutztechnisch zu überprüfen.
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung haben während der 4-wöchigen Auslegungsfrist alle Bürgerinnen und Bürger sowie Träger der öffentlichen Belange (TöB) die Möglichkeit, Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise zu geben. Parallel dazu wird ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Schallschutzgutachtens beauftragt, um den Verkehrs-, Anlagen- und Freizeitlärm zu untersuchen. Das Eingereichte wird durch das Planungsbüro aufbereitet und anschließend im Marktgemeinderat gegen- und untereinander gerecht abgewogen.
In diesem Zusammenhang wird dann auch entschieden, mit welcher Planungsvariante das Verfahren fortgeführt werden soll. Der überarbeitete Entwurf wird nach Billigung durch den Rat wiederum öffentlich ausgelegt. Auch hier hat die Öffentlichkeit und TöB erneut die Möglichkeit, nochmals noch nicht vorgebrachte Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Die Planungsvarianten, die Begründung zum Bebauungsplan, das Verkehrsgutachten, die Baugrunduntersuchung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung können auf der Homepage unter der Rubrik Unsere Gemeinde/Ausbau&Infrastruktur/Bebauungspläne/BBP Nr. 18 Schwand „Oberlohe“ eingesehen werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Bauamt, Tel. 289-20 während der Öffnungszeit des Rathauses in die Unterlagen Einsicht zu nehmen und diese auf Wunsch sich erläutern zu lassen.
Abschließend merke ich an, dass sich alle Verantwortlichen ihrer Verantwortung bewusst sind, einerseits einer notwendigen wie maßvollen Gemeindeentwicklung Rechnung zu tragen, andererseits aber auch das Ziel haben, eine städtebaulich sinnvolle und für die Anwohner möglichst verträgliche Bebauung zu verwirklichen. Dies ist bei beiden Planungsvarianten der Fall.
Robert Pfann
1. Bürgermeister