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Förderrichtlinien- & antragFörderrichtlinien der Bürgerstiftung Schwanstetten für Vereine und OrganisationenIn folgenden Bereichen ist eine Förderung durch die Bürgerstiftung möglich:
Die Kommunale Bürgerstiftung möchte viele Organisationen und Projekte in ihrem Einzugsgebiet unterstützen. Deshalb ist eine Förderung aus Mitteln der Bürgerstiftung maximal in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten möglich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Bürgerstiftung Schwanstetten besteht nicht. Nicht gefördert werden können:
Für eine Antragstellung füllen Sie bitte unseren Förderantrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Förderantrag© Marktgemeinde Schwanstetten 2019 | Rathausplatz 1 | 90596 Schwanstetten | Tel.: 09170/289-0 | Fax: 09170/289-40 | E-Mail schreiben | by Hirsch & Wölfl GmbH
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