Hauptbereich
Energiewende vor Ort mitgestalten
Vorranggebiete für Windkraft geordnet und gemeinsam entwickeln
Das „Wind-an-Land-Gesetz“ (Bundesgesetz seit Februar 2023) sieht vor, dass 2 % der Bundesfläche bzw. 1,8 % der Fläche des Freistaates Bayern als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen werden müssen.
Diese Aufgabe wurde in Bayern den regionalen Planungsverbänden übertragen. Der Landkreis Roth und auch die Marktgemeinden Schwanstetten und Wendelstein gehören zur Planungsregion 7 (Region Nürnberg). Auch die Planungsregion Nürnberg muss ihren Beitrag leisten und innerhalb ihres eigenen Gebietes 1,8 % der Fläche für Windkraft ausweisen.
Inzwischen hat der Planungsausschuss des Planungsverbandes Region Nürnberg die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 23. Änderung des Regionalplans beschlossen. Die Fortschreibung umfasst die Änderung des Kapitels 6.2.1 „Windkraft“. Darin enthalten ist auch ein neues „Vorranggebiet für Windkraft“ an der Nahtstelle zwischen den Ortsteilen Leerstetten und Raubersried.
Die Marktgemeinderäte Schwanstetten und Wendelstein haben sich bereits frühzeitig mit dem Thema beschäftigt. Beide Gremien waren sich schnell einig, mit seriösen Partnern der Energieversorgung wie die Gemeindewerke Wendelstein und der N-ERGIE das Windkraftgebiet gemeinsam zu entwickeln. Dies ermöglicht eine regionale Wertschöpfung, weil alle Grundstückseigentümer im Vorranggebiet neben der Pacht gemäß dem „Flächenpool-Modell“ ihre Flächen, soweit diese nicht für die Windkraftanlage selbst oder Zuwegung benötigt werden, weiterhin selbst bewirtschaften oder verpachten können.
Auch den Gemeinden kommen die Erlöse der Windkraftanlagen über die Gewerbesteuer bzw. über eine Gesellschaftsbeteiligung zugute. Diesen Mehrwert können wir Kommunen für unsere vielfältig zu bewältigenden Aufgaben im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger sehr gut gebrauchen.
Mit den Grundstückseigentümern haben bereits zwei Informationsveranstaltungen stattgefunden, um mit ihnen zu besprechen, wie dieses Ziel gemeinsam erreicht werden kann und um auch offene Fragen zu klären.
Zurzeit ist eine Arbeitsgruppe dabei, bestehend aus Vertretern des Bayerischen Bauernverbands (Kreisverband Roth), den Ortsobmännern von Leerstetten und Raubersried, der N-ERGIE, der Gemeindewerke Wendelstein sowie der Märkte Schwanstetten und Wendelstein, die Modalitäten des Pachtvertrags final abzustimmen. Die Projektbeteiligten sind zuversichtlich, dass im gemeinsamen Dialog eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
Wenn die Flächen im Vorranggebiet über einen Pachtvertrag gesichert werden können, könnten voraussichtlich zwei Windkraftanlagen mit ca. 270 m Höhe errichtet werden.
All jene, die sich gegen die Ausweisung des Windkraftvorranggebietes aussprechen, mögen bitte folgendes Bedenken:
Sollten bis 31.12.2032 die erforderlichen Flächen nicht ausgewiesen worden sein, können Windkraftanlagen als privilegierte Vorhaben überall dort errichtet werden, wo es Investoren für sinnvoll erachten, vorausgesetzt von den zuständigen Behörden wird auch die Genehmigung erteilt. Die jeweils betroffenen Kommunen hätten dabei keine Einflussmöglichkeiten auf das Wo, Wie viele und Wie (Beteiligung der Eigentümer an der Pacht im „Flächenpool-Modell“, Beteiligung der Gemeinden und der Bürgerschaft - letztere z. B. über eine Genossenschaft - an der Betreibergesellschaft).
Das kann in niemandes Interesse liegen!
Hinweisen möchten wir noch auf einen weiteren wesentlichen Aspekt:
Im Hinblick auf den menschengemachten Klimawandel, bedingt durch den Ausstoß von Treibhausgasen, erleben wir seit Jahren auch in unserem Land immer öfter Natur- und Unwetterkatastrophen, die an Intensität beständig zunehmen. Überschwemmungen, Trockenheit und Waldbrände sind die Folge und verursachen immense Schäden.
Gesetzlich ist deshalb festgelegt worden, dass die Klimaneutralität bis 2045 erfolgt. D. h., dass danach keine fossilen Energien mehr in die Umwelt emittiert werden dürfen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind bis dahin die erneuerbaren Erzeugungsanlagen mit großer Kraftanstrengung auszubauen.
Sofern durch die Planung Ihre Belange berührt werden, können Sie im Zuge des laufenden Beteiligungsverfahrens bis spätestens 20.05.2025 eine schriftliche Stellungnahme beim Planungsverband Nürnberg abgeben.
www.planungsverband.region.nuernberg.de (unter „Aktuelles“) oder www.regierung.mittelfranken.bayern.de (unter „Aktuelle Themen“)
25.01.2026: Stellungnahmen der Bürgerinitiative und der Marktgemeinde Schwanstetten zum Bürgerentscheid
18.11.2025: Moratorium abgelehnt
Das zusammen mit dem Markt Wendelstein besprochene Moratorium hat die BI abgelehnt. Wendelstein und Schwanstetten hätten sich verpflichtet, für die Dauer von zwei Jahren keine Schritte in Richtung Gründung einer Betreibergesellschaft zu unternehmen. Während dieser Zeit hätten die beiden Kommunen aber versuchen dürfen, Grundstücke von den Eigentümern zu sichern. Nach zwei Jahren, und wenn die erforderlichen Flächen zur Verfügung stehen, hätten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Ratsentscheids für oder gegen eine Beteiligung der Gemeinde an einer Betreibergesellschaft stimmen können. Im Gegenzug hat die BI das Bürgerbegehren zurücknehmen müssen. Nun, mit der Ablehnung des Moratoriums, könnten dem Markt Schwanstetten renditemotivierte Investoren mit der Grundstückssicherung zuvorkommen und ohne Einflussmöglichkeiten der Gemeinden dennoch Windräder bauen.
So findet jetzt am 25.01.2026 der Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung der BI statt:
„Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Schwanstetten es unterlässt, sich auf jedwede Art am Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in ihrem Gemeindegebiet zu beteiligen oder den Bau oder Betrieb solcher Anlagen in sonstiger Weise zu fördern oder zu ermöglichen, soweit dies rechtlich zulässig ist?“
28.10.2025: Bürgerbegehren für zulässig erklärt - Wann findet die Abstimmung statt?
Am 10.10.2025 reichte die Bürgerinitiative (BI) „Gegenwind Wendelstein – Schwanstetten“ erneut ein Bürgerbegehren beim Markt Schwanstetten ein, welches darauf abzielen soll, die Zerstörung der Erholungslandschaft zwischen Großschwarzenlohe, Raubersried und Leerstetten und die Gefährdung von Gesundheit, Trinkwasser und Lebensqualität durch den Bau von Windkraftanlagen in diesem Bereich zu verhindern.
Die eingereichten Unterlagen und Unterschriften wurden durch die Verwaltung geprüft. Diese erfüllen die formellen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren. Auch die erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften wurde erreicht.
Der Marktgemeinderat Schwanstetten hat deshalb in seiner Sitzung am 28.10.2025 das Bürgerbegehren auf Durchführung eines Bürgerentscheids für zulässig erklärt.
29.09.2025: Bürgerbegehren wegen materiell-rechtlicher Fehler als unzulässig zurückgewiesen
Mit Schreiben vom 28.08.2025 reichte die Bürgerinitiative „Gegenwind Wendelstein-Schwanstetten“ (BI) ein Bürgerbegehren beim Markt Schwanstetten ein, welches darauf abzielen soll, die Zerstörung der Erholungslandschaft zwischen Großschwarzenlohe, Raubersried und Leerstetten und die Gefährdung des Trinkwassers durch den Bau von Windkraftanlagen (WKA) in diesem Bereich zu verhindern.



