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Einbeziehungssatzung "Mittelhembach Karolinenweg"
Der Marktgemeinderat des Marktes Schwanstetten hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 beschlossen, eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.08.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Wesentliches Ziel der Aufstellung der Satzung ist die Schaffung eines Angebotes an Wohnbauland für die Errichtung von drei oder mehreren Einfamilienhäusern im Norden des Schwanstettener Ortsteils Mittelhembach.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst jeweils eine Teilfläche der Grundstücke Fl.Nrn. 1450, 1455/8, 1455/10 und 1450/2 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1468 (Ausgleichsfläche), jeweils der Gemarkung Leerstetten.
1. Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
Auszug aus der Niederschrift 2021-12 (PDF-Datei)
Auszug aus der Niederschrift 2022-07 (PDF-Datei)
2. Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeindratssitzung vom 25.10.2022 finden Sie ab Ende November in unserem Bürgerinfo-System.
3. Erlass der Einbeziehungssatzung - Rechtskraft
Aktuelle Informationen zum Verfahrensstand erhalten Sie auch in unserem Bürgerinformationssystem unter
www.buergerinfo-schwanstetten.de.
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Ansprechpartner:
Bauamtsleiter , Mario Knorr, 09170 289 20