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Markt Schwanstetten
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BBP Nr. 6 Leerstetten - KiTa: Markt Schwanstetten

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Schwanstetten schafft zusätzliche Betreuungsplätze

Das Babyboom-Jahr 2015, der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, die Ausweisung neuer Baugebiete, dies sind nur einige der Schlagworte, die den Marktgemeinderat Schwanstetten in den letzten Monaten stark beschäftigt haben.

Alle genannten Themen führen unweigerlich zu einem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen in den örtlichen Kindertagesstätten. Insbesondere für die unter 3-Jährigen sahen die Verwaltung und der Gemeinderat dringenden Handlungsbedarf, da bereits jetzt die Platzsituation angespannt ist und voraussichtlich ab Herbst 2017 die ersten Familien ihre Häuser im neu ausgewiesenen Baugebiet Nr. 13 in Leerstetten (südlich der Schwabacher Straße) beziehen werden und für den Nachwuchs der Familien ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz besteht. Rund ein halbes Jahr später werden dann auch im Baugebiet Nr. 16 in Schwand (Alte Straße West) die ersten Zuzüge folgen.

54 zusätzliche Betreuungsplätze
Der Marktgemeinderat hat deshalb den Bedarf für eine weitere Kindertagesstätte mit 24 Krippenplätzen zur Betreuung der unter 3-Jährigen und 30 Regelplätzen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren ab September 2018 anerkannt.

Neuer Träger erweitert örtliche Angebote
Um die Betreuungslandschaft in Schwanstetten noch vielfältiger und breitgefächerter zu gestalten, wird sich die Kommune als Träger einen neuen Partner ins Boot holen, der bisher nicht in Schwanstetten tätig war. Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Südfranken, überzeugte die Räte in der Vorstellungsrunde vor dem Gremium insbesondere auch mit ihrer Offenheit für neue pädagogische Ansätze, die den Schwanstettener Eltern künftig noch mehr Wahlmöglichkeiten bieten, wie ihr Kind betreut werden soll.

Schwierige Standortfrage
Die Entscheidung über den Standort für die neue Kindertagesstätte hatte sich der Marktgemeinderat nicht einfach gemacht. Fünf Varianten wurden von Seiten der Verwaltung ausführlich geprüft und auch mit dem Landratsamt abgestimmt. Nachdem die Anzahl der Kitas im Ortsteil Schwand (4 Einrichtungen) gegenüber dem einwohnerstärkerem Ortsteil Leerstetten (1 Einrichtung) deutlich überwiegt, wurde der Neubau im Ortsteil Leerstetten präferiert und sich letztendlich für den Bolzplatz am Ende der Further Straße entschieden.

Gewichtige Argumente für den Standort Further Straße
Dieser Standort wurde vor allem wegen der vorhandenen Verkehrsanbindung über die gut ausgebaute Further Straße, der Möglichkeit ausreichend Stellplätze schaffen zu können und der unkomplizierten Erschließungsmöglichkeit, gewählt. Zusätzlich befindet sich das Grundstück im Eigentum der Gemeinde und ist somit sofort verfügbar. Das notwendige Baurecht kann im Rahmen des Bauleitplanverfahrens hier verhältnismäßig schnell geschaffen werden, da die Zeit mit dem Bau beginnen zu können drängt, will man die Eröffnung der Einrichtung zum September 2018 verwirklichen.

Was spricht gegen den Neubau im Baugebiet 13 in Leerstetten?
Ein Standort in unmittelbarer Nähe zum neuen Baugebiet in Leerstetten wäre nur schwer realisierbar. Eine weitere Erschließung von Grundstücken über die Sackgasse am Wasserturm ist nicht möglich, da mit den anliegenden Eigentümern vertragliche Vereinbarungen bestehen, die dies nicht zulassen. Insofern würde eine unverhältnismäßig teure Erschließung über das neue Baugebiet notwendig. Die Friedhofserweiterungsfläche befindet sich zwar bereits im Eigentum der Kommune, hier würden aber wertvolle Parkmöglichkeiten bei Beerdigungen wegfallen und auch eine Erweiterung des Friedhofes wäre nicht mehr möglich. Der Markt Schwanstetten besitzt keine weiteren Flächen im Bereich des Baugebietes und müsste diese erst erwerben.

Hierbei sollte auch nicht vergessen werden, dass innerhalb eines absehbaren Zeitraumes auch im neuen Baugebiet die Kinder schulpflichtig werden und keine Kita-Plätze mehr benötigen. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass sich in der neuen Einrichtung am Ende der Further Straße, Kinder aus dem gesamten Ortsteil Leerstetten anmelden werden, da sich gerade in der Reihenhaussiedlung ein Generationenwechsel vollzieht, der sich nach und nach im gesamten Ort bemerkbar machen wird.

Bolzplatz bleibt erhalten
Auch die älteren Kinder und Jugendlichen wurden bei den Planungen nicht vergessen. Der Bolzplatz wird nicht ersatzlos entfallen, sondern soll nördlich in unmittelbaren Anschluss an die neue Kindertagesstätte innerhalb der 25 Meter Baumfallzone versetzt werden. Die Verwaltung steht hierzu bereits in Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer des angrenzenden Waldes. So bleibt auch die gesetzlich vorgeschriebene Baumfallzone nicht einfach nur ein ungenutzter Grundstückstreifen, sondern kann als Wiese angelegt zum Fußballspielen dienen. Auch ergibt sich hier ein weiterer positiver Effekt. Die Kindergartenkinder könnten auf der Fläche – sofern dort nicht gerade gekickt wird – spielen und toben.

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan Nr. 6 Leerstetten, 6. Änderung mit integriertem Grünordnungsplan
sowie Flächennutzungsplan, 15. Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB4

6. Änderung

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan Nr. 6 Leerstetten, 6. Änderung mit integriertem Grünordnungsplan sowie Flächennutzungsplan, 15. Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat hat am 30.05.2017 beschlossen, die o.g. BebauungspIanänderung aufzustellen, um die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung im Ortsteil Leerstetten zu ermöglichen. Weiterhin wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. In öffentlicher Sitzung am 30.05.2017 hat der Marktgemeinderat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den Vorentwürfen der beiden Bauleitpläne durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 Leerstetten umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 58/11 sowie Teilflächen des Grundstücks Flst.-Nr. 58 der Gemarkung Leerstetten und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Die parallele 15. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 58/11 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 58,57, 68/3, jeweils der Gemarkung Leerstetten, und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans i. d. Fassung vom 30.05.2017 sowie der Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. Fassung vom 30.05.2017 liegen, jeweils einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 19.07.2017 bis einschließlich 18.08.2017 im Rathaus der Marktgemeinde Schwanstetten (Rathausplatz 1, 90596 Schwanstetten, (Zimmer Nr. 17) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u .) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08 .00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Vorentwürfe der beiden Bauleitpläne, jeweils einschließlich der Begründung mit Umweltbericht, stehen nachfolgend als PDF-Datei zur Verfügung.

Schwanstetten, denn 11.07.2017
Robert Pfann

Erster Bürgermeister