Hauptbereich
Bebauungsplan Nr. 15 - Schwand „Hackspieder Feld“
In öffentlicher Sitzung am 29.11.2016 hat der Marktgemeinderat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 8auGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 Schwand „Hackspieder Feld" umfasst mit einer Fläche von ca. 2,3 ha die Grundstücke der Gemarkung Schwand mit den Flst.-Nrn. 489, 488, 487, 486, 485, 484, 437, 438, 437/8, 437/3 und Teilflächen des Grundstücks Flst.-Nr. 437/2.
5. Erlass des Bebauungsplans - Rechtskraft
4. Erneute Auslegung
3. Zweite Auslegung
2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange
1. Aufstellungbeschluss
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan Nr. 15 Schwand „Hackspieder Feld" mit integriertem Grünordnungsplan
Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB