Service & Verwaltung
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Übermittlungssperre
Es besteht die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten (ohne Angabe von Gründen) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft am Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen), über Alters- und Ehejubiläen, für die Herausgabe von Einwohnerbüchern oder ähnlichen Nachschlagewerken, für Zwecke der Direktwerbung, und für eine elektronische Melderegisterauskunft über das Internet zu widersprechen.
Davon unberührt bleiben Datenübermittlungen an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen
Antragstellung: persönlich, schriftlich
Ansprechpartnerin: Sabine Döring-Huber