Service & Verwaltung
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Spendenbescheinigungen
Gemeinden, als juristische Personen des öffentlichen Rechts, sowie Körperschaften, welche anerkannt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen (z.B. Vereine) sind grundsätzlich zum Empfang steuerbegünstigter Zuwendungen berechtigt.
Die zur Erlangung der entsprechenden Steuerminderung notwendigen Spendenbescheinigungen erstellen in der Regel die jeweiligen, unmittelbar bedachten Körperschaften (ab 01.01.2000 auch Vereine) selbst. In Ausnahmenfällen ist die Ausstellung von Bescheinigungen für sogenannte „Durchlaufspenden“ durch die Gemeinde weiterhin möglich.
Ansprechpartnerinnen: Sabine Zachmann und Elke Jakob