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Lebensbescheinigungen
Um für ein leibliches Kind, das nicht in Schwanstetten wohnhaft ist, die Eintragung eines halben Kinderfreibetrages in die Lohnsteuerkarte zu ermöglichen, benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung der Wohnsitzgemeinde des Kindes, die Sie dort beantragen müssen.
Wenn Sie von ausländischen Rentenversicherungsträgern Renten erhalten, fordern diese regelmäßig Lebensbescheinigungen an.
Gebühren:
- Steuerliche Lebensbescheinigung: Gebührenfrei
- für Rentenzwecke: Gebührenfrei
- Sonstige Zwecke: 5,00 Euro
Antragstellung: Persönlich, schriftlich
Ansprechpartnerin: Sabine Döring-Huber