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Beglaubigungen
Mit der Beglaubigung von Dokumenten (z.B. Zeugnisse, Rentennachweise) wird öffentlich bestätigt, dass eine Abschrift inhaltlich mit der Vorlage (Urschrift) identisch ist. Bei Beglaubigungen von Unterschriften wird die Echtheit amtlich bestätigt.
Standesamtlichen Urkunden werden nicht beglaubigt.
- Gebühren: pro Beglaubigung: 5,00 €
- Unterlagen: Urschrift (Original)
Ansprechpartnerin: Sabine Döring-Huber