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Reisepass
Die Ausstellung eines Reisepasses ist für Deutsche Personen ab Geburt möglich. Wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist genügt der gesetzlichen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist möglich, wenn der Zeitraum für die Beantragung eines Express-Reisepasses (3 Arbeitstage) nicht ausreichend ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist.
Die Gültigkeit beträgt:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: max. 1 Jahr
Wegen der Identitätsprüfung und Abnahme der Fingerabdrücke ab dem 6. Lebensjahr und der Leistung der Unterschrift ab dem 10.Lebensjahr gilt die Pflicht zum persönlichen Erscheinen, auch bei Kleinkindern. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 – 4 Wochen. Sind die Voraussetzungen für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses gegeben, kann dieser sofort ausgestellt werden.
Gebühren:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
- Zuschlag für einen Express-Pass: 32,00 Euro
Antragstellung: persönlich
Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild in elektronischer Form (Data-Matrix-Code, QR-Code) von einer verifizierten Stelle
- eine Lichtbilderfassung vor Ort ist mittlerweile gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 € möglich
Bitte beachten Sie:
In Ausnahmefällen kann eine erfolgreiche Bildaufnahme nicht garantiert werden! Vor allem bei Babys und Kleinkindern bitten wir zur Sicherheit ein elektronisches Lichtbild, wie oben beschrieben, einer zertifizierten Stelle mitzubringen. - bisheriger Reisepass oder Personalausweis oder
- eine Abstammungsurkunde neuesten Datums
- Zustimmungserklärung bei Antragstellung für Kinder: Zustimmungserklärung (PDF-Datei)
Sonstiges:
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument.
Informationen zu den Einreisebestimmungen anderer Länder finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.
Weitere Informationen und Rückfragen:
Einwohnermeldeamt Schwanstetten
Vanessa Bogatscher
Tel.: 09170/289-0
E-Mail: buergeramt((@))schwanstetten.de

