Niederschrift öffentliche Marktgemeinderats-Sitzung, 22.02.2011
T A G E S O R D N U N G
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 25.01.2011
2. Kommunales EnergieEntwicklungsKonzept für den Landkreis Roth
- Beteiligung der Gemeinde
3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohn- und Geschäftshaus am Sägerhof“
4. 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
- Redaktionelle Änderung
5. Berichte der Verwaltung
6. Anfragen der Ratsmitglieder
Die Verwaltung bittet um Aufnahme eines weiteren TOP`s:
2. Kommunales EnergieEntwicklungsKonzept für den Landkreis Roth
- Beteiligung der Gemeinde
Der MGR ist damit einverstanden. Beschluss 19:0
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 25.01.2011
Die Niederschrift wird in der vorliegenden Form genehmigt. Beschluss 19:0
2. Kommunales EnergieEntwicklungsKonzept für den Landkreis Roth
- Beteiligung der Gemeinde
Der Markt Schwanstetten beteiligt sich am Kommunalen EnergieEntwicklungsKonzept des Landkreises Roth. Beschluss 20:0
3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohn- und Geschäftshaus am Sägerhof“
Der MGR billigt den vom Planungsbüro Grosser - Seeger ausgearbeiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ Wohn- und Geschäftshaus am Sägerhof“, bestehend aus
1. Planblatt vom 18.02.2011
2. Satzung – Begründung – Umweltbericht vom 18.02.2011
3. Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), in der Fassung vom 08.02.2011
und den vom Planungsbüro Engelhardt Architekten GmbH ausgearbeiteten Vorhaben- und Erschließungsplan vom 16.02.2011 und beschließt die Auslegung der Planungen mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Beschluss 19:1
4. 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
- Redaktionelle Änderung
Der MGR stimmt der redaktionellen Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zu. Beschluss 20:0