Archiv: Markt Schwanstetten

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Service & Verwaltung

Hauptbereich

Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderats-Sitzung, 27.09.2011

Autor: Markt Schwanstetten
Artikel vom 12.10.2011

T A G E S O R D N U N G

Öffentlicher Teil

1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 31.08.2011
2. Machbarkeitsstudie „Dorfladen Leerstetten“
3. Antrag der Liedertafel Schwand auf Änderung der gemeindlichen Richtlinien für Freiwillige Fördermaßnahmen
4. Bestellung eines Jugendbeauftragten
5. Bauvoranfrage Manfred Löhlein zur Errichtung einer kleinen Windkraftanlage auf Flurnummer 1545 Gemarkung Leerstetten, in Hagershof 2
6. „Zukunft planen – Zukunft gestalten“ Grundsatzbeschluss wegen Bezuschussung
7. Bestellung eines gemeindlichen Energiebeauftragten
8. Verlängerung des Vertrages mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg für die Überwachung des ruhenden Verkehrs beim Markt Schwanstetten
9. Berichte der Verwaltung
10. Anfragen der Ratsmitglieder

1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 31.08.2011

Die Niederschrift wird ohne Einwendungen genehmigt. Beschluss 19:0

2. Machbarkeitsstudie „Dorfladen Leerstetten“

Der MGR stimmt der Durchführung einer Machbarkeitsstudie „Dorfladen Leerstet-ten“ zu, die Auftragsverteilung erfolgt an die Fa. Newway GmbH. Beschluss 19:0

3. Antrag der Liedertafel Schwand auf Änderung der gemeindlichen Richtlinien für Freiwillige Fördermaßnahmen

Der MGR beschließt, den neuen Richtlinien zur Förderung der Vereine (Förderricht-linien) in der überarbeiteten Fassung vom 22.09.2011 zuzustimmen. Die bisherigen Beschlüsse über die freiwillige Förderung der offenen Jugend- und Seniorenarbeit sowie der Denkmalpflege gelten ebenso unverändert weiter wie die Ausnahmeregelung für die JFG Franken-Jura. Bei Vereinsgründungen im zweiten Halbjahr eines Zuwendungszeitraumes wird der Bürgermeister ermächtigt, im Rahmen der Haushaltsansätze einmalige Gründungs-zuschüsse bis zu € 500,00 je nach Größe und Bedeutung des jeweiligen Vereins zu gewähren. Die neuen Richtlinien treten zum 01.01.2012 in Kraft. Beschluss 18:04

4. Bestellung eines Jugendbeauftragten

Der MGR beschließt die Bestellung eines Jugendbeirats. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung durchzuführen (Info Ausgabe November) und parallel Gespräche mit den örtlichen Vereinen zu führen, um das Vorhaben darzustellen. Interessierte sollen sich dann im Rathaus vorstellen. Zum Bewerbungsgespräch entsendet jede Fraktion einen Vertreter. Außerdem nehmen Bürgermeister und eine Person aus dem Sachgebiet daran teil. Bewerber sollen mindestens 18 Jahre alt sein. Beschluss 18:0

5. Bauvoranfrage Manfred Löhlein zur Errichtung einer kleinen Windkraftanlage auf Flurnummer 1545 Gemarkung Leerstetten, in Hagershof 2

Der MGR beschließt, für die Erstellung der Windkraftanlage das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss: 16:2

6. „Zukunft planen – Zukunft gestalten“ Grundsatzbeschluss wegen Bezuschussung

Die Durchführung der Planung „Neue Ansätze für suburbane Siedlungen“ wird hiermit grundsätzlich beschlossen. Darin enthalten soll eine Motivforschung sein, welche die Beweggründe für Zu- und Wegzüge von Bürgern erfasst und bewertet. Unter der Voraussetzung, dass durch die Aufnahme des Zusammenwachsens der beiden großen Ortsteile und des Badeweihers keine zusätzlichen Kosten bzw. Ver-zögerung in der Bearbeitung entstehen, wird der Planungsauftrag entsprechend erweitert. Zur Erstellung der Zuschussunterlagen wird das Büro Grosser-Seeger beauftragt. Beschluss 15:3

7. Bestellung eines gemeindlichen Energiebeauftragten
Der MGR beschließt, MGR Scharpff zum gemeindlichen Energiebeaufftragten zu bestellen. Beschluss 14:3

8. Verlängerung des Vertrages mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg für die Überwachung des ruhenden Verkehrs beim Markt Schwanstetten
Der MGR beschließt unter dieser Voraussetzung, die Überwachung des ruhenden Verkehrs fortzuführen. Ansonsten ruht bis auf weiteres die Verkehrsüberwachung. Ferner sollen im Mo-natsabschnitt mindestens 10 Stunden überwacht werden. Der Bürgermeister kann die Anzahl der Stunden flexibel je nach Bedarf erhöhen. Über Änderungen wird das Gremium informiert. Beschluss 12:6