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SCHÖFFEN GESUCHT
Vorschläge für die Schöffenwahl 2024 – 2028
Vorschläge für die Schöffenwahl 2024 – 2028
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt im hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Sie haben bis 27. Februar 2023 die Möglichkeit, sich selbst zu bewerben oder eine andere Person für das Amt des Schöffen vorzuschlagen. Für Jugendschöffen endet die Bewerbungsfrist bereits am 14. Februar 2023.
Die Bewerbung kann schriftlich oder persönlich beim Markt Schwanstetten erfolgen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen gerne vorgedruckte Bewerbungsbögen aus.
Für die Vorschlagsliste benötigen wir folgende persönliche Daten: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Aufenthaltsdauer in der Gemeinde, Beruf, Anschrift, ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten, Staatsangehörigkeit.
Die Auswahl der Schöffen erfolgt durch einen Ausschuss am jeweils zuständigen Amtsgericht. Als Grundlage hierzu dienen die durch die verschiedenen Gemeinden eingereichten Bewerberlisten.
Weitere Informationen finden Sie auf www.schwanstetten.de oder
Ordnungsamt: Tel. 09170/289-11, buergeramt(@)schwanstetten.de