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Bürgermeister Robert Pfann informiert
Erstelldatum16.12.2022
im Januar 2023
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich hoffe sehr, dass Sie im Kreise Ihrer Familie die Weihnachtstage genießen und sich fern von jeglicher Alltagshektik entspannen und Ihre Akkus wieder neu aufladen konnten. Sollten Sie sich vorgenommen haben, ins neue Jahr mit guten Vorsätzen zu starten, dann wünsche ich Ihnen dabei viel Durchhaltevermögen und hoffe, dass Konfuzius nicht recht hat, der sagte:
„Am Baum der guten Vorsätze gibt es viele Blüten, aber wenig Früchte.“
Im letzten Jahr hat der Marktgemeinderat noch einige Beschlüsse gefasst, die gleich zu Beginn des neuen Jahres wirksam werden.
Kommunale Verkehrsüberwachung startet
Nach über einem Jahr Vorbereitungszeit ist es nun endlich soweit. Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz wird noch im Laufe des Monats Januar mit der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs beginnen. Während es bei Verstößen beim Parken noch eine „Schonfrist“ von zwei Wochen gibt, wird zu schnelles Fahren sofort gebührenpflichtig geahndet. Hierzu finden Sie in dieser Ausgabe einen gesonderten Bericht, den ich Ihrer besonderen Aufmerksamkeit empfehle.
An dieser Stelle wiederhole ich gerne den Hinweis, dass die Verkehrsüberwachung ausschließlich zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr eingeführt wird. So wie schon bei der Verkehrsüberwachung vor über 10 Jahren werden die bei Verstößen fälligen Bußgelder die dagegenstehenden Kosten bei weitem nicht decken.
Kanal-Herstellungsbeiträge neu kalkuliert
Der Markt Schwanstetten betreibt öffentliche Entwässerungseinrichtungen (z. B. Kanal, Versickerungsbecken…) und kann nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) zur Deckung seines Investitionsaufwandes Beiträge von den Grundstückseigentümern der angeschlossenen und anschließbaren Grundstücke (Art. 5 KAG) erheben.
Die Angemessenheit der Herstellungsbeiträge ist entsprechend der herrschenden Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes durch eine Globalberechnung nachzuweisen. Diese beruht auf dem Gedanken, dass alle gegenwärtigen und künftigen Anschließer der Entwässerungsanlage gleichmäßig zum Investitionsaufwand dieser rechtlichen Gesamteinrichtung beitragen. Außerdem ist durch die Globalberechnung nachzuweisen, dass eine Überdeckung des Investitionsaufwands durch Beiträge vermieden wird.
Die letzte Kalkulation der Herstellungsbeiträge wurde vom Satzungsbüro Müller im Jahre 2012 durchgeführt. Nach 10 Jahren war es also an der Zeit, die Angemessenheit der Beitragssätze durch eine aktuelle Globalberechnung überprüfen zu lassen. Das damit beauftragte Büro Dr. Schulte | Röder kam zu folgendem Ergebnis:
neuer Herstellungsbeitrag für die Grundstücksfläche 2,39 EUR/m² (1,75 EUR/m² alt)
neuer Herstellungsbeitrag für die Geschossfläche 9,13 EUR/m² (8,57 EUR/m² alt)
Einstimmig hat das Gremium beschlossen, dass mit Wirkung zum 01.01.2023 die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) entsprechend anzupassen ist.
barrierefreie Entsorgung von Gartenabfällen
Im September 2021 hat die Senioren – und Nachbarschaftshilfe den seniorengerechten Umbau des Gartenabfallcontainers vorerst am Standort in Leerstetten am Wasserturm beantragt. Diesen verständlichen Wunsch hat das Gremium in mehreren Sitzungen beraten und die Verwaltung beauftragt, vier Varianten auf ihre Machbarkeit und Kosten zu prüfen. Diese wurden dann in der November-Sitzung eingehend beleuchtet.
Die Varianten Anlegen einer Containermulde (Kosten ca. 82.000 EUR) und schaffen einer Freiabladefläche für die Standorte in Leerstetten und Schwand (ca. 116.000 EUR) wurden unter anderem aus Kostengründen verworfen.
Dagegen hat die vom Rat als Übergangslösung einstimmig beschlossene „Bauhof-Variante“ großen Charme. Die dort vorhandene ebenerdige Ablademöglichkeit soll den Bürgerinnen und Bürgern, die zwingend auf einen barrierefreien Zugang zur Entsorgungsanlage angewiesen sind, zu bestimmten Zeiten zugänglich gemacht werden. Diese Alternative bietet mehrere Vorteile. Sie erfordert keine Investition für einen Umbau, die Gartenabfälle können kontrolliert abgeladen und zusammen mit den gemeindlichen entsorgt werden.
Um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, ist zunächst in einer Testphase zweimal die Woche dienstags und donnerstags der Bauhof von 9:00 bis 11:00 Uhr für den vorgenannten Personenkreis zwecks Gartenabfallentsorgung geöffnet. Der Öffnungszeitraum orientiert sich an der Stellzeit der Container durch das Landratsamt Roth vom 11.02. bis 20.11.2023. Ich bitte um entsprechende Beachtung!
Zusätzlich sollen die Treppenanlagen an den bestehenden Containerstandorten für ca. 20.000 EUR erweitert werden, damit das Besteigen sicherer und erleichtert wird. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, mittel- bis langfristig einen neuen Entsorgungsstandort für Glas-, Metall- und Textilcontainer sowie Gartenabfälle zu finden und diesen barrierefrei anzulegen.
LEADER-Förderperiode 2023 - 2027
Ebenfalls einstimmig beschlossen hat das Gremium, dass der Markt Schwanstetten an der lokalen Aktionsgruppe ErLebenswelt Roth e.V. für die inzwischen dritte LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 teilnimmt und die Umsetzung der Entwicklungsstrategie mit einem jährlichen Betrag von 5.000 EUR unterstützt.
Zentrale Elemente von LEADER sind dabei Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung. Die vielfältigen LEADER-Aktivitäten tragen stetig zur Steigerung der Attraktivität der Region, zur nachhaltigen Nutzung vorhandener Potentiale, zu Bildung von Netzwerken und zur Bündelung von Kräften bei.
Mit den EU-Fördermitteln hat die Gemeinde in der Vergangenheit den Gedenksteinweg, die Initiierung des Dorfladens (leider schon Geschichte) und zuletzt das interkommunale Projekt Radweg „Mühlen und Industrie“ realisiert.
Fahrzeugbeschaffungen für Bauhof
Auf der Grundlage des Fahrzeugkonzepts für den Bauhof wurde im Kontext des erworbenen, aber aufgrund der langen Lieferzeit immer noch nicht zur Verfügung stehenden LKW’s, der Kauf eines 6,5 t Mobilbaggers beschlossen. Dadurch können sich die Kosten für einen Leihbagger, die Zeiten für das Holen, Bringen sowie Reinigen eingespart werden. Nicht mehr nötig wird auch ein Aushub-Zwischenlager sein. In Verbindung mit dem LKW kann der Bauhof seine vielfältigen Aufgaben effektiver und wirtschaftlicher ausführen. Die Anschaffungskosten werden zwischen 130.000 und 150.000 EUR liegen.
Ferner ist der Kubota Kleintraktor seit 11 Jahren im Dienst und weist einen erheblichen Fahrzeugverschleiß auf. Im Hinblick auf die laufend anfallenden Reparaturkosten kann der Kleintraktor nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Auch hier hat der Rat einstimmig beschlossen, im Haushalt 2023 die erforderlichen Mittel für eine Ersatzbeschaffung von ca. 100.000 EUR einzustellen. Die Verwaltung wird nun die Vergabeverfahren durchführen.
Es grüßt herzlichst!
Ihr
Robert Pfann
Erster Bürgermeister