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Die ENA-Roth informiert zum neuen Förderprogramm in Bayern

Erstelldatum14.07.2016

10.000-Häuser-Programm - EnergieBonusBayern

Bayern fördert seit dem September 2015 den Neubau und die Sanierung von energieeffizienten Ein- und Zweifamilien Wohngebäuden bzw. die Installation energieeffizienter Heiz- und Speichertechnik im Neubau und bei Sanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus fördert Bayern den Austausch von Heizungsanlagen durch moderne effiziente Heizkessel.

Das 10.000-Häuser-Programm teilt sich in zwei Programmteile:
Heizungsaustausch
EnergieSystemHaus

Förderung des Heizungsaustausches
Ziel dieses Programmteils ist Eigentümer von Bestandgebäuden zu motivieren, damit sie ggf. ihre in die Jahre gekommene, aber noch funktionierende Heizungsanlage, (insbesondere Öl- und Gasheizung) gegen neue effizientere Heiztechnik austauschen. Dadurch soll der CO2-Ausstoß verringert und Heizenergie eingespart werden.
In diesem Jahr wird der Austausch von Heizungsanlagen mit den Baujahren 1987 bis 1991 gefördert. Der Austausch von Heizungsanlagen mit den Baujahren 1988 bis 1992 wird ab dem Antragsdatum 01. Februar 2017 finanziell unterstützt.

Welche neue Heizungstechnik wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von folgender Heizungstechnik mit und ohne thermische Solaranlagen:
KWK – Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Biomasse Heizkessel
Öl- und Gas-Brennwertkessel
zusätzlich ggf. die Installation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

Voraussetzung für die Förderung ist eine Optimierung der Verteilung der Heizwärme im Gebäude durch die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches sowie der Einbau einer hocheffizienten Heizungsumwälzpumpe.

Welche Zuschüsse gibt es?
Heizkesselaustausch 1.000 €
Heizkesselaustausch
mit Installation einer thermischen Solaranlage zur Warmwassererzeugung 1.500 €
Heizkesselaustausch
mit Installation einer thermischen Solaranlage zur Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung 2.000 €

Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt H – EnergieBonusBayern, Programmteil „Heizungsaustausch“ im Internet unter folgender Adresse: www.EnergieBonus.Bayern.

EnergieSystemHaus
Interessante Zuschüsse gibt es auch im Programmteil „EnergieSystemHaus“ für Energieeffizienz-Maßnahmen für folgende KfW-Effizienzhausklassen:
Gebäudesanierung: mindestens KfW-Effizienzhausklasse 115 und besser
Neubau: mindestens KfW-Effizienzhausklasse 55 und besser

Für diese Effizienzhausklassen gibt es Zuschüsse in den Bereichen „EnergieeffizienzBonus“ und „TechnikBonus“.

Welche Maßnahmen werden unter dem „TechnikBonus“ gefördert?
Im Bereich „TechnikBonus“ werden innovative Heiz/Speicher Systeme mit Zuschüssen von 1.000 € bis 9.000 € gefördert. Pro Wohngebäude trifft dies für die Installation jeweils eines Heiz/Speichersystems zu:

T1. Wärmepumpensystem (Speicher, Energiemanagementsystem, Smart Grid Ready)
T2. Kraft-Wärme-Kopplung (Speicher, Energiemanagementsystem)
T3. Netzdienliche Photovoltaik mit Kappung von Erzeugungsspitzen (Energiemanagementsystem)
T4. Solarwärmespeicherung
T5. Holzkessel mit Brennwerttechnik oder Partikelabscheider

Nähere Informationen über die technischen Anforderungen finden Sie in den Merkblättern T1 bis T5 – EnergieBonusBayern, Programmteil „TechnikBonus“ im Internet unter folgender Adresse: www.EnergieBonus.Bayern

Förderungen im Bereich „EnergieeffizienzBonus“
Im Bereich „EnergieeffizienzBonus“ werden KfW-Effizienzhäuser mit Beträgen von 3.000 € bis 9.000 € gefördert. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anforderungswerte an den spezifischen Heizwärmebedarf qh des Wohngebäudes, die erreicht oder unterschritten werden müssen:

Effizienz-Niveau
spezifischer Heizwärmebedarf qh pro m2 im Gebäude Maximaler Förderbetrag
Sanierung eines bestehenden Gebäudes
8-Liter-Haus: qh ≤ 80 kWh/m²a 3.000 €
5-Liter-Haus: qh ≤ 50 kWh/m²a 6.000 €
3-Liter-Haus: qh ≤ 30 kWh/m²a 9.000 €
Energieeffizienter Neubau
3-Liter-Haus: qh ≤ 30 kWh/m²a 4.500 €
1,5-Liter-Haus: qh ≤ 15 kWh/m²a 9.000 €

Sachverständiger für die Förderprogramme
Den Nachweis für das jeweils erreichte Effizienz-Niveau muss ein für die Antragstellung der KfW -Förderprogramme zugelassener sachverständiger Energieberater (Sachverständiger) aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de führen. Dieser wird Sie auch bei der Antragstellung des jeweiligen Zuschusses unterstützen.

Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt E - „EnergieeffizienzBonus“; Programmteil „EnergieSystemHaus“ im Internet unter folgender Adresse: www.EnergieBonus.Bayern

Kombinierbarkeit mit Förderprogrammen der BAFA und der KfW
Das Förderprogramm kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Es darf allerdings keine anderen Fördermittel ersetzen. Der Zuschuss für den „EnergieeffizienzBonus“ ist auf maximal 10% der förderfähigen Kosten der KfW (nur bei Altbausanierung relevant) begrenzt.
Beim „TechnikBonus“ sind die Förderbeträge dieses Programms bereits auf die Bestimmungen des BAFA abgestimmt, so dass keine Förderkürzungen zu erwarten sind.


Nähere Informationen zum Förderprogramm:
ENA – Unabhängige Energieberatungsagentur des Landkreises Roth GmbH
Weinbergweg 1, 91154 Roth
Tel. 09171 – 81 4000, E-Mail: ena@landratsamt-roth.de