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Gegenseitige Rücksichtnahme in der Nachbarschaft
Erstelldatum12.07.2016
Endlich ist das langersehnte schöne Wetter da.
Überall in den Gärten herrscht in den nächsten Wochen Hochbetrieb. Die Hobbygärtner graben und pflanzen, düngen und schneiden. Rasenmäher & Co. haben Hochsaison. Dies allerdings oft zum Leidwesen der Nachbarschaft, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlt.
Besonders wenn der lärmintensive Rasenmäher in der Mittagszeit oder spät am Abend zum Einsatz kommt, gerät der nachbarschaftliche Frieden ins Wanken. Doch anstatt den Nachbarn direkt anzusprechen, greifen viele Bürger zum Telefon und bitten die Gemeindeverwaltung um Hilfe. „Darf mein Nachbar während der Mittagszeit seinen Rasen mähen? Wie lange am Abend ist dies erlaubt?“
Diese und ähnliche Fragen sind im Bundesimmisionsschutzgesetz geregelt. Dieses enthält Vorschriften über die zulässigen Betriebszeiten von Geräten und Maschinen in Wohngebieten. Sie gilt für die unterschiedlichsten Geräte- und Maschinenarten, wie z.B. Betonmischer, Kehrmaschinen, Motorkettensägen, Laubbläser, Rasentrimmer oder auch Rasenmäher.
Welche Vorschriften sind nun beim Betrieb von motorisierten Gartengeräten zu beachten?
Generell dürfen diese Geräte an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden.
Zusätzliche Beschränkungen gibt es für Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser, Laubsammler und Schredder /Zerkleinerer: Diese dürfen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.
Unser Tipp:
? Auch wenn Rasenmähen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt ist: Respektieren Sie die Mittagsruhe von Kleinkindern und Senioren und mähen Sie nicht unbedingt in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
? Achten Sie bereits beim Neukauf eines Rasenmähers auf eine lärmarme Ausführung.
? Sollten Sie sich gestört fühlen, suchen Sie das direkte Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Bleiben Sie freundlich und sachlich.
Kontakt:
Ordnungsamt, Dominic Nowak
Tel. 09170 289 11