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Aktueller Stand der Änderung des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet" in Schwand
Erstelldatum09.12.2014
Im Wochenendhausgebiet sind zum Teil die baulichen Maße von 54 m² deutlich überschritten, nicht zulässige Nebengebäude wie z.B. Carports wurden errichtet und insbesondere das untersagte dauerhafte Wohnen ist allgegenwärtig.
Im Wochenendhausgebiet sind zum Teil die baulichen Maße von 54 m² deutlich überschritten, nicht zulässige Nebengebäude wie z.B. Carports wurden errichtet und insbesondere das untersagte dauerhafte Wohnen ist allgegenwärtig. Der Marktgemeinderat hat deshalb im August 2012 beschlossen, den Bebauungsplan für diesen Bereich in ein reines bzw. allgemeines Wohngebiet zu ändern, um – soweit rechtlich möglich – die vorhandenen Überschreitungen auf eine rechtmäßige Basis zu stellen. Gleichzeitig können so zuverlässige Rahmenbedingungen für künftige Bauvorhaben geschaffen werden.
Neue Festsetzungen geplant
Die vom Planungsbüro Grosser-Seeger durchgeführte Bestandsaufnahme, die Eigentümerbefragung und die Infoveranstaltung am 18. März 2014 sind in den Bebauungsplanentwurf miteingeflossen.
Der dabei unter anderem geäußerte Wunsch auf Dauerwohnen und Beibehalten des Wochenendgebietscharakters wurde berücksichtigt. So soll die Grundflächenzahl nur 0,2 betragen, wobei die mit einem Wohngebäude bebaubare Grundfläche 130 m² nicht überschreiten darf. Um also das Maximum verwirklichen zu können, muss das Grundstück mindestens 650 m² groß sein. Die bauliche Höhe des Wohnhauses soll mit der Festsetzung der maximalen Traufhöhe auf 4,30 m begrenzt werden. Andererseits sind Kniestöcke bis zu einer maximalen Höhe von 50 cm zulässig.
Ferner soll der Meisenweg eine Verbindung mit dem unteren Lohweg erhalten, damit insbesondere alle Grundstücke von der Müllabfuhr angefahren werden können. Auch bisher schon war der Ringschluss aus Loh-, Staren- und Meisenweg im Bebauungsplan vorgesehen.
Entwässerungskonzept erforderlich
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde im Sommer des letzten Jahres im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Von den Behörden gingen sieben Stellungnahmen ein, während sich die Öffentlichkeit mit 14 Stellungnahmen – darunter zwei Sammelstellungnahmen mit mehr als 100 Unterschriften –beteiligt hat. Eine Beratung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen im Gremium musste zurückgestellt werden, weil das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) ein Entwässerungskonzept für das Oberflächenwasser gefordert hat. Trotz rechtzeitiger Abstimmungsgespräche mit dem WWA haben wir leider erst im Zuge der frühzeitigen Beteiligung den Hinweis erhalten, dass wegen des nicht ausreichend vorhandenen Grundwasserabstands im südlichen Bereich des Wochenendgebiets ein Konzept für die Entsorgung des Niederschlagswassers notwendig ist. Das Planungsbüro Wolfrum wurde nun mit der Erarbeitung eines solchen Konzepts beauftragt, das aufzeigen soll, welche Möglichkeiten zur Versickerung bzw. Ableitung des Regenwassers bestehen. Die Kosten der Entwässerungslösung, die auf die Anlieger umgelegt werden müssten, werden ebenfalls ermittelt.
Selbst bei Beibehalten der bisher zulässigen Gebäudegröße von 54 m² Grundfläche muss davon ausgegangen werden, dass das Regenwasser Probleme bereiten wird und Nachbarschaftsstreitigkeiten vorprogrammiert sind. Also auch vor dem Hintergrund von möglichen Haftungsansprüchen muss versucht werden, die Oberflächenwasserproblematik in den Griff zu bekommen.
Kleinkläranlagen ausnahmsweise möglich
Zumindest hat das Amt bestätigt, dass aufgrund der Randbedingungen im vorliegenden Fall ausnahmsweise Kleinkläranlagen für die Abwasserbeseitigung möglich sind. Nähere und aktuelle Informationen zum Verfahrensstand der Bebauungsplanänderung können Sie auf unserer Homepage unter http://www.schwanstetten.de/de/service-verwaltung/wochenendhausgebiet/ bzw. http://buergerinfo-schwanstetten.de/infobi.php erhalten.
Zum Download des Bebauungsplans klicken Sie bitte auf nachfolgende Pdf-Datei: