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Niederschrift öffentliche Marktgemeinderats-Sitzung, 27.04.2011
Erstelldatum09.05.2011
T A G E S O R D N U N G
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 29.03.2011
2. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Leerstetten Nr. 11 „Am Wasserturm“
3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftshaus am Sägerhof“;
3.1 Beschluss über die Abwägung zur öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
3.2 Billigung der Überarbeitung und Beschluss über die erneute Auslegung der Planung mit Beteiligung betroffener Träger öffentlicher Belange
- wurde abgesetzt -
4. Weiteres Vorgehen in Bezug auf die Plakatierungsverordnung und der Werbeanlagensatzung
5. Richtlinien für die Nutzung der Informationskästen für die Vereine
6. Aufführungstreppe – neue Variante
7. Berichte der Verwaltung
8. Anfragen der Ratsmitglieder
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 29.03.2011
Der MGR nimmt die Ergänzung wie vorgelegt zur Kenntnis und stimmt ansonsten der Niederschrift ohne weitere Einwendungen zu. Beschluss 19:0
2. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Leerstetten Nr. 11 „Am Wasserturm“Der MGR beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Leerstetten Nr. 11 „Am Wasserturm“ in der Fassung vom 05.04.2011, bestehend aus der Planzeichnung mit Text und der Begründung in der Fassung vom 30.11.2010, als Satzung. Beschluss 18:1
3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftshaus am Sägerhof“;
3.1 Beschluss über die Abwägung zur öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Marktgemeinderat des Marktes Schwanstetten beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohn- und Geschäftshaus am Sägerhof“ entsprechend der beiliegenden Abwägungsvorschläge des Büros Grosser - Seeger.Beschluss 18:1
4. Weiteres Vorgehen in Bezug auf die Plakatierungsverordnung und der Werbeanlagensatzung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung der Werbe- und Plakatierungsanlagen sowie deren Betreuung in Eigenregie durchzuführen. Beschluss 13:6
Die Werbesammelanlagen sollen nach Bedarf aufgestellt werden. Beschluss 13:6
In Leerstetten vor der Kulturscheune wird eine Litfaßsäule installiert. Beschluss 13:6
Im OT Schwand vor der Einhausung des geplanten Netto-Markts soll eine Plakatanschlagetafel errichtet werden. Beschluss 6:13
Im Bereich Am Sägerhof / Alte Str. soll eine Litfaßsäule errichtet werden.Beschluss 8:11
Nachdem auch dieser Vorschlag keine Mehrheit gefunden hat, stimmt der Rat überein, die Verwaltung möge noch mal gezielt, die Werbetafel- und Litfaßsäulenmöglichkeit am Sägerhof prüfen und dann erneut zur Entscheidung vorzulegen. Der Vorsitzende bittet abschließend nochmals die Kollegen, innerhalb der Fraktionen sich ebenfalls um eine gemeinsame beschlussfähige Lösung zu bemühen. Der MGR beschließt, dass die Verwaltung mit dem betreffenden Arbeitskreis im Rahmen eines Ortstermins die vorgeschlagenen Standorte und mögliche Alternativen prüft. Beschluss 13:6
5. Richtlinien für die Nutzung der Informationskästen für die Vereine
Beschluss Variante 1
Bei der Vergabe der Schaukästenplätze werden die Parteien nicht bevorzugt und die Vergabe findet nach den von der Verwaltung aufgestellten Vergaberichtlinien statt. Beschluss 8:11
Beschluss Variante 2
Die Schaukästen werden jeweils halbiert. Die im MGR vertretenen Parteien erhalten jeweils dauerhaft eine Informationsfläche. Übrige Informationsflächen werden, falls notwendig im jährlichen Rotationsverfahren an interessierte Vereine vergeben. Beschluss 9:10
Nachdem für beide Varianten keine Mehrheiten gefunden werden können, schlägt der Vorsitzende vor, dass die Verwaltung zunächst Richtlinien für die Vergabe der Schaukästen erarbeitet und diese dem Gremium zur Beratung vorlegt. Vielleicht lässt sich auf dieser Grundlage leichter ein mehrheitsfähiger Beschluss fassen. Die transparente Platzverteilung der Schaukästen soll von der Verwaltung unter der Prämisse erarbeitet werden, dass nur die im MGR vertretenen Parteien Berücksichtigung finden. Beschluss 19:0
6. Aufführungstreppe – neue Variante
Der MGR beschließt, den Schirm der Fa. Uhlmann in der Größe 7 x 7 m anzuschaffen. Die Farbfrage wird mit den Fraktionssprechern entschieden.
Die Rückwand wird in der vorgeschlagenen Weise beschafft. Beschluss 16:3