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Niederschrift öffentliche Bau- und Umweltausschuss-Sitzung, 17.01.2011
Erstelldatum24.01.2011
T a g e s o r d n u n g
Öffentlicher Teil
beschließend
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22. 11. 2010
2. Bauanträge und –Voranfragen
2.1 Antrag LEIHBECHER HEIKO auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 f. Schwand zur Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 54/10 Gmkg Schwand, Enger Weg 18
beratend
3. Erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für Schwand „Sägerhof“ zur Errichtung eines Einkaufmarktes auf Fl.Nrn. 181, 181/2 und 181/19 Gmkg Schwand und Erstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 „Wohn- und Geschäftshaus am Sägerhof“; Beratung über die Abwägung zur öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie des Lärmschutzgutachtens
4. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich von Teilflächen der Fl.Nr. 1545/2 Gemarkung Leerstetten für eine bauliche Nutzung als Dorfgebiet
5. Festlegung des Standortes für einen Einkaufsmarkt in Leerstetten.
6. Vergabe von Lieferungen und Leistungen; Kanalsanierung Schwander Straße
7. Ausbau des Parkplatzes für den Trimm-dich-Pfad in der Further Str. Fl.Nr. 68/3 Gmkg Leerstetten
8. Berichte der Verwaltung
9. Anfragen der Ratsmitglieder
Öffentlicher Teil
beschließend
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22. 11. 2010
Ein MGR bemängelt, dass seine Anfrage zu Pkt. 4 der Tagesordnung hinsichtlich der Baugrenzen für die Scheune des Anwesens Am Wasserturm 1 nicht protokolliert wurde. Der VS versichert, dass die Anfrage noch nachprotokolliert wird. Der VS lässt über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.
Die Niederschrift wird genehmigt. Beschluss: 8:0
2. Bauanträge und –Voranfragen
2.1 Antrag LEIHBECHER HEIKO auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 f. Schwand zur Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 54/10 Gmkg Schwand, Enger Weg 18
Der VS lässt über den Beratungsgegenstand abstimmen: Beschluss: 0:8
Der BauUA erteilt keine Befreiung von den Festsetzungen der Stellplatzsatzung.