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Förderrichtlinien zum Förderprogramm für Energie- und Ressourcen-Sparmaßnahmen (FERS) ab 01.03.2025
Förderrichtlinien zum Förderprogramm für Energie- und Ressourcen-Sparmaßnahmen (FERS) ab 01.03.2025
Förderprogramm FERS zum 01. März 2025 überarbeitet
Im Landkreis Roth wurde in Zusammenarbeit mit dem „Institut für Energietechnik an der Hochschule Amberg Weiden“ (IfE HAW) ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) für den Landkreis Roth erstellt. Um die festgelegten Klimaschutz-Ziele der Bundesregierung zu erreichen, sind in diesem Klimaschutzkonzept Steckbriefe aller 16 Landkreisgemeinden enthalten. Die Landkreisgemeinden haben sich in diesen Gemeindesteckbriefen eigene Ziele zum Klimaschutz in den Bereichen Energieeinsparung, -effizienz und –erzeugung bis zum Jahr 2030 gesetzt.
Weiterhin ist es Ziel der Marktgemeinde Schwanstetten, den Energieverbrauch im gesamten Gemeindegebiet bis zum Jahr 2030 um mindestens 30 Prozent zu senken. Die größten Einsparungspotentiale können die privaten Haushalte erzielen, so dass die gesteckten Ziele nur mit Hilfe der Schwanstettener Bevölkerung erreicht werden können. Bereits seit August 2015 unterstützt der Markt Schwanstetten seine Bürger bei dem Vorhaben „Energieeinsparung“ mit dem Förderprogramm FERS. Um hier weitere Anreize von Seiten der Gemeinde zu schaffen, wurde in enger Zusammenarbeit mit der EnergieBeratungsAgentur des Landkreises Roth - ENA-Roth das Förderprogramm der Marktgemeinde Schwanstetten für Energie- und Ressourcen- Sparmaßnahmen (FERS) überarbeitet und ergänzt.
Änderungen des gemeindlichen Förderprogramms für Energie- und Ressourcen-Sparmaßnahmen (FERS)
In der Februarsitzung hat der Marktgemeinderat das gemeindliche Förderprogramm (FERS) mit seinen Änderungen beschlossen. Unverändert bleibt die Sparte Energetische Maßnahmen, mit der unter anderem energetische Heizungs- und Fenstertäusche bezuschusst werden. Im Bereich der Photovoltaikanlagen werden zukünftig anstelle der Anlagen selbst die Speicher gefördert. Bei dieser Änderung hat sich das Gremium von der Überlegung leiten lassen, dass angesichts des erfreulich starken Ausbaus von erneuerbarer Energie das Stromnetz zusehend überlastet wird, und insofern die Speicherung des Stroms für den Eigenverbrauch zu priorisieren ist. Auch wird mit dieser Umstellung der Kreis der Förderberechtigten dahingehend erweitert, dass nicht nur Neuanlagen mit Speicher förderfähig sind, sondern auch Bestandsanlagen, bei denen sich Gemeindebürger für den Weg von einer Einspeisung hin zum Eigenverbrauch entscheiden.
Flossen im Jahr 2023 noch rund 77.000 Euro an gemeindlichen Förderungen, verzeichnete man im Haushaltsjahr 2024 rund 101.000 Euro an freiwilligen gemeindlichen Förderungen. Besonders in den Bereichen Photovoltaikanlagen und Energetische Maßnahmen waren diese mit rund 59.000 Euro und 22.000 Euro in 2024 sehr begehrt.
Neben dem Wandel bei den Photovoltaikanlagen, weg von einer Förderung der Anlage hin zu einer Förderung des Speichers, wurden auch die Förderungen in den Bereichen Haushaltsgeräte und Wallboxen eingestellt.
Die Änderungen des gemeindlichen Förderprogramms treten zum 01.03.2025 in Kraft. Förderanträge, die bis zum 28.02.2025 bei der Marktgemeinde eingegangen sind, werden anhand des bis dahin gültigen Förderprogramms bearbeitet und nach Beschluss des Haushalts 2025 ausbezahlt.
Die aktuellen Fördersparten im Überblick:
I. | Energieberatung im Rathaus |
II. | Bedarfsanalyse am Gebäude Formular (PDF-Datei) |
III. | Energetische Maßnahmen Formular (PDF-Datei) |
III b. | Energetische Maßnahmen – Speicher für Photovoltaikanlagen Formular (PDF-Datei) |
III c. | Energetische Maßnahmen – Balkonkraftwerk Formular (PDF-Datei) |
IV. | Energieeffiziente Sanierung zum Effizienzhaus Formular (PDF-Datei) |
V. | Neubau Effizienzhaus Formular (PDF-Datei) |
VI. | Zisternen Formular (PDF-Datei) |
Für Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an die Marktgemeinde Schwanstetten wenden (E-Mail-Adresse: fers(@)schwanstetten.de /Telefonnummer 09170 289-22).