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Förderrichtlinien zum Förderprogramm für Energie- und Ressourcen-Sparmaßnahmen (FERS) ab 01.07.2023
Förderrichtlinien zum Förderprogramm für Energie- und Ressourcen-Sparmaßnahmen (FERS) ab 01.07.2023
Förderprogramm FERS zum 01. Juli 2023 überarbeitet
Im Landkreis Roth wurde in Zusammenarbeit mit dem „Institut für Energietechnik an der Hochschule Amberg Weiden“ (IfE HAW) ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) für den Landkreis Roth erstellt. Um die festgelegten Klimaschutz-Ziele der Bundesregierung zu erreichen, sind in diesem Klimaschutzkonzept Steckbriefe aller 16 Landkreisgemeinden enthalten. Die Landkreisgemeinden haben sich in diesen Gemeindesteckbriefen eigene Ziele zum Klimaschutz in den Bereichen Energieeinsparung, -effizienz und –erzeugung bis zum Jahr 2030 gesetzt.
Weiterhin ist es Ziel der Marktgemeinde Schwanstetten, den Energieverbrauch im gesamten Gemeindegebiet bis zum Jahr 2030 um mindestens 30 Prozent zu senken. Die größten Einsparungspotentiale können die privaten Haushalte erzielen, so dass die gesteckten Ziele nur mit Hilfe der Schwanstettener Bevölkerung erreicht werden können. Bereits seit August 2015 unterstützt der Markt Schwanstetten seine Bürger bei dem Vorhaben „Energieeinsparung“ mit dem Förderprogramm FERS. Um hier weitere Anreize von Seiten der Gemeinde zu schaffen, wurde in enger Zusammenarbeit mit der EnergieBeratungsAgentur des Landkreises Roth - ENA-Roth das Förderprogramm der Marktgemeinde Schwanstetten für Energie- und Ressourcen- Sparmaßnahmen (FERS) überarbeitet und ergänzt.
Energieberatung im Rathaus
In Zusammenarbeit mit der ENA-Roth - Unabhängigen EnergieBeratungs-Agentur des Landkreises Roth - bietet die Marktgemeinde Schwanstetten in regelmäßigen Abständen kostenfreie Beratungstage im Rathaus an. Im Rahmen dieser „Erst- bzw. Initialberatung“ können grundsätzliche Fragen und Fördermöglichkeiten zur Energieeinsparung, Gebäudesanierung, Heizungs-technik, erneuerbare Energie am und im Haus sowie energieeffiziente Neubauten besprochen werden. Die kostenfreien Beratungen erfolgen in Einzelgesprächen durch die Energieberater der ENA-Roth.
Bedarfsanalyse am Gebäude
Es werden die Kosten einer Bedarfsanalyse gefördert. Energetische Schwachstellen am Gebäude sollen hierdurch aufgedeckt und Vorschläge für Energieeinsparungen und/oder Nutzung erneuerbarer Energie aufgezeigt sowie über aktuelle Fördermöglichkeiten informiert werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Analyse durch einen fachlich qualifizierten, von der BAFA oder der KfW zugelassenen Energieberater erfolgt.
Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) - ausgesetzt
Die gemeindliche Förderung einer Energieberatung für Wohngebäude wird ab 01.07.2023 ausgesetzt. Die BAFA hat bzgl. dieser Maßnahmen ein Kumulierungsverbot erlassen, welche eine staatliche Förderung ergänzt um eine gemeindliche Förderung unzulässig werden lässt.
Beschaffung von energieeffizienten Haushaltsgeräten
Gefördert wird die Neu- oder Ersatzanschaffung für mindestens 5 Jahre alter oder defekter Haushaltsgeräte gegen Geräte mit Energieeffizienzklasse (EEK) laut EU-Energielabel, welche in einem Haushalt in Schwanstetten Verwendung finden. Zweitanschaffungen (z.B. Altgerät wird behalten) und Geräte mit schlechterer EEK werden nicht gefördert.
Gefördert wird die Anschaffung von
Kühl- und Gefriergeräte mit EEK A oder B
Geschirrspüler mit EEK A oder B
Waschmaschinen mit EEK A oder B
Wäschetrockner mit EEK A+++
Elektrobacköfen mit EEK A+++
Wallbox
Um ein Elektroauto gefahrlos und zügig zuhause aufzuladen, ist eine spezielle Ladestation für daheim die richtige Lösung: eine sogenannte Wallbox. Sie wird – wie der englische Name schon sagt – in der Regel an der Wand in der Garage oder am Haus montiert und garantiert einen sicheren Ladevorgang. Im Vergleich zur normalen Steckdose lädt die private Ladestation das Fahrzeug im Schnitt 4,5-mal schneller auf.
Gefördert wird die Neu- oder Ersatzanschaffung einer Ladebox mit bis zu 75 Euro.
Energetische Sanierungsmaßnahmen
Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen, welche durch staatliche Förderungsgeber (KfW, BAFA, Freistaat Bayern) bezuschusst und deren ergänzende Förderung durch die Kommune nicht ausgeschlossen wurde.
Dies können unter anderem sein:
- Fassadendämmung und Sonnenschutz
- Dachdämmung
- Kellerdeckendämmung
- Fenster erneuern und Sonnenschutz
- Lüftungsanlage einbauen oder erneuern
- Heizung austauschen
- Biomasse Zentralheizung – Austausch bestehender Anlage
- Effiziente Wärmepumpenanlagen Zentralheizung – Austausch bestehender Anlage
- Hybridheizungssysteme in Kombination erneuerbarer Energie – Austausch bestehender Anlage
- Solarthermie-Anlage - Installation
Die staatliche Förderung ist Grundvoraussetzung für eine gemeindliche Förderung.
>Formular< (PDF-Datei)
Energetische Maßnahmen – Photovoltaikanlagen
Gefördert wird die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage mit und ohne Speicher, welche durch keinen staatlichen Förderungsgeber gefördert wird.
Energetische Maßnahmen – Balkonkraftwerke
Gefördert wird die Errichtung und der Betrieb eines Balkonkraftwerks, welches nicht durch einen staatlichen Förderungsgeber gefördert wird.
Energieeffiziente Sanierung zum Effizienzhaus
Gefördert werden die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses, welche durch die KfW gefördert wurden. Dies sind:
• Effizienzhaus 40
• Effizienzhaus 55
• Effizienzhaus 70
• Effizienzhaus 85
• Effizienzhaus 100
• sowie alle genannten Effizienzhäuser in der Klasse Erneuerbare Energien
Ein Förderkredit oder Direkt-Zuschuss durch die KfW ist Grundvoraussetzung für eine gemeindliche Förderung.
Neubau Effizienzhaus
Gefördert wird der Neubau oder der Kauf eines Effizienzhauses oder der Kauf eines Neubaus eines Effizienzhauses, welche durch die KfW bezuschusst wurde. Dies sind:
• Effizienzhaus 40 Plus
• Effizienzhaus 40
• sowie alle genannten Effizienzhäuser in der Klasse Erneuerbare Energien
Ein Förderkredit oder Direkt-Zuschuss durch die KfW ist Grundvoraussetzung für eine gemeindliche Förderung.
Zisternen
Gefördert wird der Bau einer Regenwasserzisterne mit einem Mindestrückhaltevolumen von 2,5 m³ und einer fachgerechten Versickerung. Mindestens 75 % der versiegelten Fläche des Grundstücks müssen an die Zisterne angeschlossen oder fachgerecht versickern. In Baugebieten, in denen durch Satzung der Bau von Zisternen vorgeschrieben ist, erfolgt keine Förderung. Die Vorschriften zum Anschluss- und Benutzungszwang bleiben durch die Förderung unberührt.
Details über Voraussetzungen, Antragstellung und Höhe der Förderung, sowie den kompletten Text der FERS finden Sie unter www.schwanstetten.de/ Rubrik Service+Verwaltung/Dienstleistungen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Förderrichtlinien auch zu.
Gerne steht Ihnen unser Kämmerer für Ihre Fragen zu dem Maßnahmenprogramm zur Verfügung.