Aktuelles aus dem Rathaus: Markt Schwanstetten

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Unser Landkreis Roth

Autor: Markt Schwanstetten
Artikel vom 15.11.2023

Bei Ehejubiläen, besonderen Geburtstagen und weiteren Anlässen verschickt der Landrat seinen persönlichen Gruß. Seit vielen Jahren ziert das Wimmelbild-Motiv von Gaston de Lusignan das Titelbild der Karte. Zeit für einen neuen optischen Akzent, findet Landrat Ben Schwarz und ruft alle Bürger und Bürgerinnen des Landkreises auf, künstlerisch aktiv zu werden und sich am Wettbewerb für ein neues Grußkartenmotiv zu beteiligen.


„Unser Landkreis Roth“ so lautet das Motto und das ist fast schon die einzige Vorgabe. „Ich weiß, wie viele Talente im Landkreis stecken und würde mich über viele Einsendungen freuen“ so Landrat Ben Schwarz. Der Kreativität sollen keine Grenzen gesetzt werden, egal ob Aquarell, Collage oder Zeichnung. Wichtig ist nur, dass sich das Motiv auf einer Karte abdrucken lässt. Die Bilder können bis zum 6. Dezember unter grusskarte@landratsamt-roth.de in digitalisierter Form oder im Original an das Landratsamt Roth, Büro des Landrats, Weinbergweg 1, 91154 Roth eingereicht werden.

Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen unter www.landratsamt-roth.de/grusskarte

Die eingereichten Arbeiten werden anschließend unter www.landratsamt-roth.de/grusskarte veröffentlicht. Dort können ab dem 6. Dezember alle Bürger und Bürgerinnen zur Vorauswahl ihre Stimme abgeben. Die endgültige Entscheidung trifft Ben Schwarz. Für ein Jahr lang ziert das Gewinnerbild dann die Glückwunschkarte des Landrats. Neben der Ehre in unzähligen Briefkästen zu landen, gibt es auch attraktive Preise zu gewinnen. Das beste Motiv wird mit 250.- € prämiert. Die weiteren Platzierten erhalten Gaststättengutscheine und Buchpreise.


Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind alle Bürger und Bürgerinnen aus dem Landkreis Roth. Pro Person kann ein Bild eingereicht werden. Eine Vorauswahl der eingereichten Motive findet vom 6. bis 13. Dezember online unter www.landratsamt-roth.de/grusskarte statt. Die Teilnehmenden räumen dem Landkreis Roth das Recht ein, die eingereichten Arbeiten im Internet zu veröffentlichen und auf der Glückwunschkarte des Landrats abzudrucken. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.