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Sieben-Tages-Inzidenz über 200 im Landkreis Roth
Die Sieben-Tages-Inzidenz der Covid-19-Erkrankungen ist im Landkreis Roth über die Schwelle von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb einer Woche gestiegen. Damit gelten ab dem 10.12.2020, 00:00 Uhr – zusätzlich zu den bestehenden Kontaktbeschränkungen etc. - folgende Regelungen:
Eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21:00 und 05:00 Uhr. Das heißt, dass das eigene Haus in diesem Zeitraum nur noch in medizinischen Notfällen, zur Begleitung Sterbender, zur Berufsausübung, zur Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen, zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Versorgung von Tieren verlassen werden darf.
An allen Schulen mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen findet ab der Jahrgangsstufe acht kein Unterricht in Präsenzform statt. Der Unterricht an Musikschulen in Präsenzform ist untersagt. Der Fahrschulunterricht in Präsenzform ist untersagt.
Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Roth: www.landratsamt-roth.de/news/inzidenz200