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Aktuelles aus dem Rathaus: Markt Schwanstetten

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Förderrichtlinien für Vereine angepasst

Erstelldatum30.03.2026

Die Kämmerei informiert

Im Februar wurde über die Anpassung der Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Marktgemeinde Schwanstetten entschieden.

Die Sparte „Energieförderung“ wurde im Jahr 2022 eingeführt, um die anfänglichen Auswirkungen steigender Energiekosten im Zuge der weltpolitischen Lage abzumildern. Zwar steigen Energiekosten weiterhin, jedoch konnte mit der Unterstützungsphase von 2022 bis 2025 die anfängliche und wohl stärkste Wirkung dieser Preissteigerung entkräftigt werden.

Auch stand zur Entscheidung, ob in die gemeindlichen Förderrichtlinien eine Verknüpfung zwischen Leitern und Mitgliedern eingebaut werden soll, so wie sich eine solche in den Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern wiederfindet. Danach werden Übungsleiterlizenzen nicht angerechnet, wenn die Zahl der berücksichtigungsfähigen Übungsleiter vier Prozent der Gesamtmitgliederzahl des Vereins übersteigt (1:25).

Je nach Alter der Vereinsmitglieder verändert sich die Kappungsgrenze auf sechs Prozent (1:16) bzw. acht Prozent (1:12,5).

Auch sollte über die Anhebung des Sockelbetrags entschieden werden, wonach für die ersten 50 Vereinsmitglieder anstelle der bisherigen 200,00 Euro zukünftig 250,00 Euro gewährt werden.

Nach einer konstruktiven Vorberatung im Haupt-, Kultur- und Wirtschaftsausschuss beschloss der Marktgemeinderat im Februar die gemeindlichen Vereinsförderrichtlinien mit folgenden Anpassungen:

  1. Die Sparte Energieförderung (3.1.6/3.2.7) wurde aus den Förderrichtlinien entfernt.
  2. Dafür wird der Sockelbetrag für die ersten 50 Mitglieder um 50,00 Euro auf 250,00 Euro erhöht.
  3. Die Anzahl der förderfähigen Lizenzen bzw. der förderfähigen Übungsleiter wird auf 1:10 begrenzt. Nach aktuellem Stand erfährt dadurch keiner der Vereine eine Deckelung.
  4. Vereine, die Förderungen nach den Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern erhalten (3.1)
    1. Die Förderpauschale für Jugendliche, Erwachsene und Zusatz-Lizenzen je Mitgliedereinheit (ME) wird von 0,45 Euro je ME auf 0,50 Euro je ME erhöht.
    2. Die Förderpauschale für Lizenzen (Übungsleiter) je Mitgliedereinheit (ME) wird von 0,50 Euro je ME auf 0,55 Euro je ME erhöht.
  5. Vereine, die keine Förderungen nach den Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern erhalten (3.2)
    1. Die Jahrespauschale je eingesetzten qualifizierten Übungsleiter wird von 330,00 Euro auf 360,00 Euro erhöht.

Die aktualisierten Förderrichtlinien und den aktualisierten Förderantrag finden Sie auf unserer Homepage. Die Förderrichtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft, sodass alle Förderanträge für das Jahr 2026 unter Berücksichtigung dieser Anpassungen bearbeitet werden.

 

Ansprechpartner:

Marcel Roder, Kämmerer

Tel. 09170/289-22

E-Mail: marcel.roder(@)schwanstetten.de