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Bürgermeisterbrief im Februar 2026

Erstelldatum22.01.2026

Bürgermeister Robert Pfann informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ein Datum das wohl jeder von uns kennt: der 11.11., 11:11 Uhr markiert bekanntlich den Beginn der „fünften Jahreszeit“. Fasching, auch bekannt als Karneval und Fastnacht, ist eine Zeit des fröhlichen Feierns und der Ausgelassenheit.

Die Wurzeln von Fasching reichen bis in die Antike zurück. Das ursprünglich heidnische Fest diente dazu, den Übergang vom Winter zum Frühling zu feiern und böse Geister zu vertreiben. Nach unserem christlichen Verständnis markiert der Faschingszeitraum den Beginn der vorösterlichen Fastenzeit. Es ist eine Zeit des Feierns und des Überflusses vor der Zeit der Buße und Besinnung während der Fastenzeit.

Heutzutage ist Fasching für viele Menschen eine willkommene Abwechslung vom stressigen Alltag, von Krisen und Kriegen. Es ist eine Zeit, um sich zu entspannen, das Leben zu genießen und den Moment zu feiern.

 

SCC – Motor des Faschings

Am besten kann man bei den Veranstaltungen des Schwander Carnevals Club „abschalten“. Seit der Gründung im Jahre 1962 ist der SCC ein Garant dafür, dass in der närrischen Zeit Frohsinn und Heiterkeit verbreitet wird und sich unsere Gemeinde zu einer Faschingshochburg in der Region „gemausert“ hat.

Dies war und ist nur möglich, weil sich hoch engagierte Ehrenamtliche mit Überzeugung dem Fasching verschrieben haben. Jahr für Jahr verstehen sie es, den Menschen mit den vielfältigen Vereinsaktivitäten fröhliche und unvergessliche Stunden zu bereiten.

Von der Vorstandschaft, den Sitzungspräsidenten über Trainer- und Betreuerstab, den „guten Geistern“ vor und hinter der Bühne bis hin vor allem zu den großen und kleinen Aktiven geben alle ihr Bestes, damit uns Freude und Leichtigkeit geschenkt wird. Herzlichen Dank an alle für das famose Engagement!

 

So geht Zukunft!

Besonders erwähnen will ich an dieser Stelle, dass die neu formierte Vorstandsriege um 1. Vorsitzenden Oliver Debus für Aufbruch und Kontinuität gleichermaßen steht. Bekannte und an Lebensjahren junge Gesichter bringen sich fortan an verantwortlicher Stelle mit großem persönlichen Einsatz für die SCC-Familie ein.

 

Premiere

An der Inthronisation ist es von je her guter Brauch, dass der Bürgermeister den Rathausschlüssel dem Prinzenpaar als Akt der beginnenden Herrschaft der Narren aushändigt. Während meiner Amtszeit durfte ich dabei schon einiges Einmaliges miterleben. So durfte ich mit Stefan III. und Chriss I. dem ersten gleichgeschlechtlichen Prinzenpaar den Schlüssel überreichen und aufgrund fehlender Räumlichkeiten fand die „Inthro“ schon einmal im „außermärkischen“ Rednitzhembach statt.

Diesmal hatte ich die Ehre, der bezaubernden Prinzessin Sabrina I. als erste alleinregierende Tollität den Rathausschlüssel feierlich übergeben zu dürfen. Schade, dass ihre Regentschaft schon nach 39 Tagen am Aschermittwoch endet.

Bitte besuchen Sie die Veranstaltungen des SCC und sparen dabei nicht mit Applaus.

 

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Aufgrund eines Dringlichkeitsantrags der CSU-Fraktion, der ausführlich - bis auf ein wesentliches Kriterium - auf die Eckpunkte des Bundesprogramms einging, hatten sich der zuständige Ausschuss und der Marktgemeinderat im Dezember damit zu befassen. Zu entscheiden war, ob die Gemeinde bis 15.01.2026 eine Projektskizze für ein Sanierungsvorhaben abgibt und damit am Interessensbekundungsverfahren teilnimmt.

 

Worum geht es?

Am 16.10.2025 veröffentlichte der Deutsche Bundestag dieses Förderprogramm, das mit 333 Mio. EUR Mittel ausgestattet wurde. Förderziel ist die Unterstützung investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung.

Noch am gleichen Tag hat sich unser Kämmerer Marcel Roder für das erstmögliche online Informationsseminar am 27.11.2025 angemeldet. Auf Verwaltungsseite weckte das Förderprogramm zunächst die Hoffnung, es könnten für die Sanierung unserer Gemeindehalle höhere Fördermittel erlangt werden, als dies für die Förderung von Anlagentechnik möglich ist.

Die beim Webinar gewonnenen Erkenntnisse waren ernüchternd.

 

Mindestanforderung

Nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen muss die Gemeindehalle nach dem Gebäudeenergiegesetz den energetischen Mindeststandard von Effizienzgebäude-Stufe 85 erreichen. Dieser Punkt wurde in dem Antrag der CSU-Fraktion nicht erwähnt. Eine energetisch sicherlich sinnvolle Sanierung der Gemeindehalle war bislang bewusst nicht vorgesehen. Zum einen ist die Gebäudehülle und das Dach noch in einem guten Zustand, andererseits müssten neben den bereits grob geschätzten Kosten von ca. 10 Mio. EUR dafür weitere Minimum 4 Mio. EUR für Dämmung Dach, Fassade, Boden, Fenstertausch … investiert werden.

 

Positive Bewertungskriterien

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags wird voraussichtlich Ende Februar 2026 aus den eingereichten Projektskizzen anhand von Kriterien auswählen. Hier die Wesentlichen:

  • eine Übererfüllung des Mindeststandards, also das Erreichen der Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser – selbst wenn sich der Rat zur energetischen Sanierung entschließen sollte, wird im besten Fall ein besser Wert als die Effizienzgebäude-Stufe 85 nicht zu erreichen sein
  • eine fortgeschrittene Projektreife von mindestens Leistungsphase 3 (LPH) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) = Entwurfsplanung, noch besser LPH 5 (Ausführungsplanung), die eine zügige Realisierung erwarten lässt – bislang liegt der Gemeinde nur ein Sanierungskonzept vor; aufgrund Rückzugs des bisherigen Planungsbüros ist über eine Ausschreibung ein neues Büro zu finden – wir stehen also erst am Anfang
  • Umsetzung umfassender Maßnahmen zu Barrierefreiheit – ist aufgrund der vorhandenen Raumstruktur nicht möglich bzw. vorgesehen
  • interkommunale Projekte – dafür scheidet unsere Gemeindehalle aus
 

Wer könnte sich beim Bundesprogramm alles bewerben?

Für die bundesweit bereitgestellten Mittel von 333 Mio. EUR könnten sich 80 Großstädte (100.000 Einwohner (EW) und mehr), 626 Mittelstädte (20.000 bis 99.999 EW) und 10.775 Gemeinden bewerben. Ganz zu schweigen von den vielen tausenden Vereinen, welche über die Gemeinden Anträge stellen könnten.

Im Übrigen: alle Sportvereine mit Liegenschaften in der Gemeinde haben abgewunken, dass das Förderprogramm für sie - auch mit Blick auf die hohen Gesamtausgaben von mindestens 600.000 EUR - nicht in Betracht kommt.

 

„Milchmädchenrechnung“

Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8.000.000 EUR. Bezogen auf den Fördertopf von 333 Mio. EUR könnten knapp 42 Projekte in voller Höhe deutschlandweit gefördert werden.

Auch aus dem engen Zeitfenster von Projektaufruf Mitte Oktober 2025 und dem Einreichen der Projektskizze bereits Mitte Januar 2026 ist ersichtlich, dass der Bund bewusst Vorhaben mit einem fortgeschrittenen Planungsstand fördern will.

Der Einschätzung der Verwaltung, dass eine Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren aussichtslos ist, wurde mit einem denkbar knappen Abstimmungsergebnis - der Antrag der CSU-Fraktion wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt - zugestimmt.
 

Es grüßt herzlichst

Ihr

Robert Pfann

Erster Bürgermeister