Hauptbereich
Aktuelle Informationen zum Bürgerbegehren „Gegenwind Wendelstein-Schwanstetten“
Erstelldatum29.10.2025
Bürgerbegehren für zulässig erklärt - Wann findet die Abstimmung statt?

(Stand 29.10.2025)
Bürgerbegehren für zulässig erklärt - Wann findet die Abstimmung statt?
Am 10.10.2025 reichte die Bürgerinitiative (BI) „Gegenwind Wendelstein – Schwanstetten“ erneut ein Bürgerbegehren beim Markt Schwanstetten ein, welches darauf abzielen soll, die Zerstörung der Erholungslandschaft zwischen Großschwarzenlohe, Raubersried und Leerstetten und die Gefährdung von Gesundheit, Trinkwasser und Lebensqualität durch den Bau von Windkraftanlagen in diesem Bereich zu verhindern.
Die eingereichten Unterlagen und Unterschriften wurden durch die Verwaltung geprüft. Diese erfüllen die formellen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren. Auch die erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften wurde erreicht.
Der Marktgemeinderat Schwanstetten hat deshalb in seiner Sitzung am 28.10.2025 das Bürgerbegehren auf Durchführung eines Bürgerentscheids für zulässig erklärt. Die Fragstellung des Bürgerentscheids lautet: „Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Schwanstetten es unterlässt, sich auf jedwede Art am Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in ihrem Gemeindegebiet zu beteiligen oder den Bau oder Betrieb solcher Anlagen in sonstiger Weise zu fördern oder zu ermöglichen, soweit dies rechtlich zulässig ist?“.
Nach der Gemeindeordnung wäre das Bürgerbegehren nun an einem Sonntag innerhalb von einer Frist von drei Monaten durchzuführen. Der spätestes mögliche Termin wäre Sonntag, der 25.01.2026, der auch vom Marktgemeinderat grundsätzlich beschlossen wurde.
Alternativ wurde nun der BI von Seiten der Marktgemeinde aber angeboten, den Bürgerentscheid auf Sonntag, den 08. März 2026 zu verlegen, da an diesem Termin bereits die Kommunalwahl stattfinden wird. Durch eine Zusammenlegung des Entscheids mit der Wahl könnten deutlich Ressourcen und Aufwand gespart werden. Alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und –helfer müssten nur einmal Dienst leisten. Die Vorbereitungsarbeiten in der Verwaltung und der Versand der Wahlunterlagen könnte für beide Termine dann auch gemeinsam erfolgen.
Bei einer Zusammenlegung der Termine ist vermutlich auch mit einer höheren Beteiligung am Bürgerentscheid zu rechnen, was wiederrum ein aussagekräftigeres Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger ergeben würde.
Parallel wurde der BI von den beteiligten Kommunen Wendelstein und Schwanstetten auch folgendes Abkommen angeboten:
Die beiden Gemeinden könnten zunächst ihre Schritte in Richtung einer gemeinsamen Betreibergesellschaft ruhen lassen, sich aber trotzdem weiter um geeignete Flächen bemühen, um zu verhindern, dass fremde Investoren den Gemeinden zuvorkommen. Aktuell stehen noch keine ausreichenden Flächen für den Bau der Windräder zur Verfügung. Sobald dann ausreichend Flächen vorhanden sind, würden beide Kommunen ein sogenanntes Ratsbegehren initiieren, in dem die Bürgerinnen und Bürger über die Beteiligung der Kommune an der Windkraft und der Gründung einer Betreibergesellschaft abstimmen können. Im Gegenzug müsste die BI ihr Bürgerbegehren aber zurückziehen, damit der Bürgerentscheid vorerst entfallen könnte.
Der „Ball“ liegt damit aktuell wieder auf Seiten der BI, wann eine Abstimmung stattfinden wird.
Wir informieren an dieser Stelle, sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen.

