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Bürgerbrief im Oktober 2025
Erstelldatum31.10.2025
Erster Bürgermeister Robert Pfann informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
infolge des russischen Überfalls von Putins Truppen und des nun drei Jahre tobenden Kriegs in der Ukraine sind die Energie- und Verbrauchskosten gestiegen, aber es ist auch ein Absatzmarkt weggebrochen. Hinzu kommt der fatale Schlingerkurs der amerikanischen Administration bei der Zollpolitik, welche nicht nur die deutsche Wirtschaft schwer trifft.
Stellenabbau und Werkschließungen sind die Folge der schwächelnden Konjunktur. Ängste um den Arbeitsplatz und den Erhalt des Wohlstands treiben die Menschen, aber auch die Politik um. Angesichts dessen hat nach meiner Wahrnehmung das Bemühen, das von der Bundesregierung sich selbst gesetzte Ziel bis 2045 klimaneutral zu werden, deutlich nachgelassen.
Dem Klima und der weiter steigenden Erderwärmung ist das ziemlich egal. Die Wetterereignisse werden immer extremer. Einerseits werden laufend Temperaturrekorde gebrochen, vor unserer Haustür in Wendelstein brennen die Wälder, die Böden und Wasserläufe trocknen aus und den fallenden Grundwasserständen stehen sintflutartige Regenfälle mit Überschwemmungen gegenüber.
„Wind-an-Land-Gesetz“
Um die vor diesem Hintergrund notwendige Energiewende voranzutreiben, wurde unter anderem das „Wind-an-Land-Gesetz“ beschlossen, das den Ausbau der Windkraft forcieren soll. Demnach muss jedes Bundesland 2 % - der Freistaat Bayern 1,8 % - seiner Flächen für Windenergieanlagen ausweisen. Für diese Aufgabe sind die Planungsregionen, in unserem Fall für den Landkreis Roth der Planungsverband 7/Nürnberg, zuständig.
WK 402
Bekanntlich hat der Planungsverband nach Vorprüfung durch die Fachstellen der Regierung von Mittelfranken zwischen Raubersried und Leerstetten ein Windvorranggebiet mit der Bezeichnung WK 402 ausgewiesen. Die Kommunen Schwanstetten und Wendelstein haben sich zeitig in enger Abstimmung Gedanken gemacht, wie das Vorhaben zugunsten der Gemeinden und der Bürgerschaft im Sinne der regionalen Wertschöpfung koordinierend begleitet werden kann. Es wurde daher durch die Marktgemeinderäte Wendelstein und Schwanstetten beschlossen, zusammen mit weiteren regionalen Partnern (N-Ergie, Gemeindewerke Wendelstein), eine Betreibergesellschafft zu gründen, um dadurch selbst bestimmen zu können, an welcher konkreten Stelle und wie viele Windräder im Vorranggebiet entstehen werden und wer alles an diesem Prozess beteiligt wird.
Dazu wurden mit den durch das Vorranggebiet betroffenen Grundstückseigentümern drei Informationsveranstaltungen abgehalten. Daran schlossen sich noch mehrere Sitzungen des Arbeitskreises mit Vertretern der Eigentümer und des Bayerischen Bauernverbands, um den Flächensicherungsvertrag zu optimieren. Der Geschäftsführer des Bauernverbands hat in diesem Zusammenhang den gemeinsamen, insbesondere für die Eigentümer vorteilhaft ausgearbeiteten Vertrag, gelobt.
Bürgerbegehren wegen materiell-rechtlicher Fehler zurückgewiesen
Die BI „Gegenwind Wendelstein-Schwanstetten“ hat am 29.08.2025 ein Bürgerbegehren bei der Gemeindeverwaltung eingereicht, das den Bau von Windkraftanlagen verhindern soll, um die Zerstörung der Erholungslandschaft zwischen Großschwarzenlohe, Raubersried und Leerstetten und die Gefährdung des Trinkwassers zu verhindern.
Nach umfassender rechtlicher Prüfung der Fragestellung und der Begründung musste dem Marktgemeinderat empfohlen werden, das Bürgerbegehren wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. Das Gremium hat dazu einen einstimmigen Beschluss gefasst.
Mein gesonderter Bericht in dieser Ausgabe erläutert den Sachverhalt und die Gründe für die Zurückweisung des Bürgerbegehrens näher, den ich Ihrer Aufmerksamkeit empfehle. Diesen können Sie im Übrigen auch auf unserer Homepage unter der Rubrik „Unsere Gemeinde/Ausbau & Infrastruktur/Windvorranggebiet“ einsehen.
Bürgerbegehren „die Zweite“
Während ich gerade meinen Bürgerbrief schreibe, hatte ich soeben erneuten Besuch von der BI „Gegenwind Wendelstein-Schwanstetten“. Ein neuer Antrag auf Zulassen eines Bürgerbegehrens mit Unterschriftenlisten wurde dabei dem Markt Schwanstetten übergeben. Dieser wird wieder einer formellen und materiell-rechtlichen Prüfung unterzogen und in der Marktgemeinderatssitzung am 28.10.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.
WK 402 wurde festgesetzt
Der Planungsausschuss des Planungsverbands Nürnberg hat in seiner Sitzung am 06.10.2025 alle in der Region neu ausgewiesenen Windvorranggebiete beschlossen, so auch die bei uns zwischen den Gemeinden Schwanstetten und Wendelstein unter WK 402 benannte Fläche.
D. h., dass selbst bei einem positiven Ausgang des Bürgerentscheids im Sinne der Initiatoren mit der Fragestellung
„Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Schwanstetten es unterlässt, sich auf jedwede Art am Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in ihrem Gemeindegebiet zu beteiligen oder den Bau solcher Anlagen in sonstiger Weise zu fördern oder zu ermöglichen, soweit dies rechtlich zulässig ist?“
können Windkraftanlagen nicht verhindert werden!
Warum? Jeder fremde Investor oder Projektierer hätte dennoch die Möglichkeit, Windräder dort zu bauen, weil diese in den Windvorranggebieten baurechtlich privilegierte Vorhaben sind, ohne dass die Gemeinde hierauf einen Einfluss nehmen kann. Diese Sach- und Rechtslage ist den Initiatoren bekannt.
Ob Windräder errichtet werden können, ist natürlich auch davon abhängig, ob und in welchem Umfang die Eigentümer ihre Grundstücke dafür zur Verfügung stellen. Möglicherweise ist es dann auch eine Frage, welche Pachtzahlung geboten wird.
Glasfaserausbau startet
In der letzten Ausgabe des BürgerInfos im Oktober hatte ich berichtet, dass der Glasfaserausbau in unserer Gemeinde in den Startlöchern steht. Auf die ausführlichen Erläuterungen darf ich Bezug nehmen, um Wiederholungen zu vermeiden.
Nun hat die Telekom angekündigt, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau bereits in der 44./45. Kalenderwoche 2025 im südlichen Ortsteil Leerstetten startet.
Es grüßt herzlichst
Ihr
Robert Pfann
Erster Bürgermeister

