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Bürgerbrief im September 2025
Erstelldatum26.08.2025
Bürgermeister Robert Pfann informiert
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wenn Sie diese Ausgabe in den Händen halten, dann neigt sich die Urlaubs- und Ferienzeit bereits wieder ihrem Ende zu. Ich hoffe, dass Sie gut erholt und aufgetankt mit frischen Kräften in den (Berufs-)Alltag starten können. Vor allem den Berufs- und Schulanfängern wünsche ich zum Beginn ihres neuen Lebensabschnitts alles Gute, viel Freude, eine große Neugier und beste Gesundheit.
Kraftfahrer aufgepasst - ABC-Schützen wieder unterwegs!
Zum Schulanfang ist wieder erhöhte Umsicht aller Verkehrsteilnehmer gefragt, denn Schulanfänger sind im Straßenverkehr besonders gefährdet.
Für Sie, liebe Eltern, nimmt damit auch eine spannende und bisweilen nervenaufreibende Zeit seinen Anfang. Stärken und fördern Sie Ihr Kind nach Kräften und geben Sie ihm den notwendigen Rückhalt für eine glückliche und erfolgreiche Schullaufbahn. Viel Neues werden gerade die Erstklässler zu lernen haben. Dazu gehört auch der Schulweg. Bitte nutzen Sie die Zeit bis zum Schulanfang und begleiten Sie Ihr Kind einige Male auf dem Schulweg. So machen Sie es mit dem Weg vertraut und können das richtige Verhalten im Straßenverkehr üben. An alle Verkehrsteilnehmer appelliere ich im Gemeindegebiet höchste Aufmerksamkeit walten zu lassen und stets bremsbereit zu sein.
Im Sinne einer besseren Verkehrssicherheit und der Schonung der Umwelt wäre es sehr begrüßenswert, wenn beim Bringen und Abholen der Schüler – das gilt natürlich auch für die Kindergartenkinder - auf das Auto weitgehend verzichtet werden könnte. Vielen Dank.
Ich wünsche allen Kindern, ihren Eltern und Lehrern einen guten Start in das neue Schuljahr und viel Freude beim Lernen und Lehren.
Neuer Flächennutzungsplan (FNP) beschlossen
Nach einer Verfahrensdauer von sechs Jahren konnte der Marktgemeinderat den neuen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der erarbeiteten Fassung einen Feststellungsbeschluss fassen. Vorangegangen waren Workshops und intensive Beratungen des Gremiums, eine Bürgerinformationsveranstaltung, Expertenrunden aus der Bürgerschaft zu verschiedenen Themenschwerpunkten und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Träger der öffentlichen Belange. Allen Beteiligten, einschließlich dem Planungsbüro TB Markert, danke ich für das konstruktive Einbringen beim Erstellen des FNP. Dieser setzt nun für die nächsten 15 – 20 Jahren die Leitplanken für eine vorausschauende Entwicklung unserer Gemeinde hinsichtlich Wohnen, Gewerbe und Gemeinbedarf.
Sobald vom TB Markert die Planfassung des FNP ausgefertigt ist, wird diese anschließend von der Verwaltung dem Landratsamt Roth zur Genehmigung vorgelegt.
Feuerwehrzentrale
Bekanntlich haben sich beide ehemals eigenständigen Ortswehren von Leerstetten und Schwand aufgelöst und zum 01.10.2022 zur Freiwilligen Feuerwehr Schwanstetten zusammengeschlossen. Aus verschiedenen Gründen eignet sich keiner der beiden bisherigen Standorte für die Zusammenlegung beider Wachen.
Um den Brandschutz und die technische Hilfeleistung für Schwanstetten bestmöglich zu ermöglichen, wurde schon vor einiger Zeit der Bau einer gemeinsamen Feuerwehrzentrale im Zentrum der Gemeinde beschlossen. Dafür wurde ein geeignetes Grundstück von ca. 6.500 m² erworben, welches an der Kreisstraße RH 1 im Einmündungsbereich der Sperbersloher Straße (Richtung Ortszentrum) liegt.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Feuerwehrzentrale“ ist ebenfalls schon beschlossen worden. Inzwischen hat TB Markert den Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht erarbeitet.
Dieser sieht zwischen dem geplanten neuen Feuerwehrstandort und der bestehenden Buswendeschleife zusätzlich noch eine Fläche für eine evtl. Erweiterung der Feuerwehr oder für den Gemeinbedarf (z. B. Grüngutsammelplatz) vor.
Angemerkt sei noch, dass das Plangebiet im neuen Flächennutzungsplan bereits erfasst ist und das Forstamt Roth Bereitschaft zur Bannwaldrodung signalisiert hat. Voraussetzung dafür ist, dass flächengleich im Gemeindegebiet eine Ersatzaufforstung am bestehenden Bannwald vorgenommen wird. Dafür stehen passende Ausgleichsflächen zur Verfügung, die auch zur Kompensation für die erforderliche Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet geeignet sind.
Im Zuge der beschlossenen frühzeitigen Beteiligung haben nach erfolgter Auslegung die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vier Wochen Zeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Anregungen bzw. Stellungnahmen abzugeben.
Erneuerung der Sporthallenbeleuchtung
Die in der Gemeindehalle verwendeten Leuchtmittel sind veraltet und werden auch nicht mehr hergestellt. Deshalb soll die überholte Neonröhren- bzw. Halogen-Beleuchtung auf LED-Technik umgestellt werden. Die für die Elektroarbeiten durchgeführte Ausschreibung, an der sich vier Firmen beteiligt haben, brachte die Fa. Alfred Schwarz Elektro GmbH, Nürnberg, mit einer Angebotssumme von 263.373,99 EUR als günstigstbietende hervor. Gegenüber der Kostenschätzung von 290.251,77 EUR liegt das Ergebnis erfreulicherweise um knapp 27.000 EUR (9,26 %) darunter. Die Auftragsvergabe wurde durch das Gremium einstimmig beschlossen.
Die ursprünglich in den Sommerferien geplanten Umbauarbeiten mussten aufgrund der noch zu klärenden Belastbarkeit des Schwingbodens in der Halle auf voraussichtlich Mai nächsten Jahres verschoben werden.
Elektroarbeiten für Hortausbau vergeben
Um den ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an unserer Grundschule bewerkstelligen zu können, wurde bekanntlich beschlossen, den dort etablierten Hort der ev. Kirche Schwand um weitere 50 Plätze auszubauen. Dazu werden Räume, die bislang von der Schule genutzt wurden, für den Hort entsprechend umgebaut. Im ersten Ausbauschritt ist dies hinsichtlich des Lehrerzimmers zur Schaffung von 25 Plätzen bereits erfolgt. In der zweiten Ausbaustufe sind für die weiteren weichenden schulischen Nutzungen (Schulleitung, Sekretariat) im westlichen Trakt der Schule ein Ersatz zu schaffen.
Von den insgesamt 10 Gewerken sind bis auf die Elektroarbeiten schon alle vergeben worden. Die für diese Leistungen durchgeführte Ausschreibung – von 19 Firmen haben drei ein Angebot abgegeben – ist ebenfalls die Fa. Schwarz Elektro GmbH mit einer Angebotssumme von 73.330,55 EUR günstigstbietende geblieben. Die Kostenschätzung von 98.458,03 EUR wurde auch hier mit ca. 25.000 EUR unterschritten.
Auch dazu gab es für die Auftragsvergabe einen einstimmigen Beschluss. Wenn alles nach Plan läuft, können die Umbauarbeiten bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
Brückensanierung Mittelhembach
Nach erfolgter statischen Prüfung der Brücke in der Brückenstraße im Ortsteil Mittelhembach hat das mit der Sanierungsplanung beauftragte Ingenieurbüro Wolfrum in Nürnberg das Leistungsverzeichnis erstellt. Die durchgeführte beschränkte Ausschreibung, zu der acht Firmen eingeladen waren, hat bei drei eingereichten Angeboten die Fa. Antritt Bau GmbH & Co. KG, Arberg, mit einer Angebotssumme von 294.721,59 EUR als wenigstnehmende hervorgebracht.
Positiv ist, dass damit die Kostenschätzung für die Instandsetzungsarbeiten von 384.000 EUR in Höhe von ca. 89.000 EUR deutlich unterschritten werden konnte.
Die Brückensanierung soll in der 34. Kalenderwoche (ab 18.08.2025) beginnen und bis Ende November 2025 erledigt sein soweit es zu keinen witterungsbedingten Verzögerungen kommt. Geplant ist daneben, die Sanierung im Rahmen einer halbseitigen Fahrbahnsperrung abzuwickeln. Für die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten bitten wir schon jetzt um Verständnis.
Garagen- und Stellplatzsatzung überarbeitet
In der letzten Ausgabe des BürgerInfos hatte ich berichtet, dass die Bayerische Bauordnung hinsichtlich der Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen zum 01.10.2025 eine Novellierung erfährt.
Aktuell rechtsverbindliche Stellplatzsatzungen behalten ihre Gültigkeit, wenn sie in der ab 01.10.2025 geltenden Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung festgelegten Höchstzahlen nicht überschreiten. Dies ist für die für den Markt Schwanstetten geltende Satzung nicht der Fall. Der Rat hat insofern beschlossen, die bestehende Garagen- und Stellplatzsatzung hinsichtlich der Stellplatzrichtlinie an die neuen Maximalwerte anzupassen.
Geändert wurde, dass
- bei Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken sowie Aufstockung von Wohngebäuden kein zusätzlicher Stellplatzbedarf entsteht
- künftig ein dritter Stellplatz entfällt
- bei Wohnungen mit 1 bis 2 Zimmern bis max. 50 m² Wohnfläche nur ein Stellplatz erforderlich ist
Die Änderungssatzung zur Garagen- und Stellplatzsatzung tritt am 01.09.2025 in Kraft und kann – ebenso wie die Stammsatzung - auf unserer Homepage unter der Rubrik „Service & Verwaltung/Verwaltung/Ortsrecht“ eingesehen werden.
Schülerbeförderung
Seit Jahrzehnten befördert zuverlässig die Fa. Ramspeck die Schwanstettener Schüler:innen der Grundschule Schwanstetten und Mittelschule Rednitzhembach. Da alle Verträge regelmäßig auszuschreiben sind, war dies nun auch für die Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2025/26 erforderlich.
Laut Schülerbeförderungsverordnung ist die Beförderungspflicht vorrangig mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu erfüllen. Andere Verkehrsmittel sind nur einzusetzen, sofern notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher.
In diesem Zusammenhang wurde deshalb die Beförderung dahingehend geändert, dass unsere Schüler:innen der Mittelschule Rednitzhembach zukünftig ein 365-Euro-Ticket erhalten. Dies gilt auch für die Grundschulkinder aus Leerstetten, die ebenfalls die öffentliche Buslinie nutzen können.
Ausgeschrieben wurde deshalb nur noch die Beförderung der
- Mittelschüler:innen aus Furth, Harm und Mittelhembach von und zu den öffentlichen Bushaltestellen in Schwanstetten zur Weiterfahrt nach Rednitzhembach und
- Grundschüler:innen aus Furth, Harm und Mittelhembach von und zur Grundschule
mittels Kleinbusse mit jeweils acht Sitzplätzen.
Bei der durchgeführten Ausschreibung ist die Fa. Richard Ramspeck Reisedienst aus Schwabach mit einer Tagespauschale von 214 EUR/Tag brutto günstigstbietende geblieben. Der Marktgemeinderat hat die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr ab dem Schuljahr 2025/26 für zwei Jahre entsprechend vergeben.
Es grüßt herzlichst
Ihr
Robert Pfann
Erster Bürgermeister



