Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Schwanstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Schwanstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Aktuelles aus dem Rathaus: Markt Schwanstetten

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Pflanzen
Service & Verwaltung

Hauptbereich

AUS DER REGION

Erstelldatum21.07.2025

Baden und Schwimmen in der Donau und im Main-Donau-Kanal: „schön“, aber gefährlich!

Baden und Schwimmen in der Donau und im Main-Donau-Kanal: „schön“, aber gefährlich!

Wasser zieht Menschen an. Wasserstraßen mit ihrem hohen Freizeit- und Erholungswert bilden hier keine Ausnahme. Regelmäßig im Sommer werden Flüsse und Kanäle, die eigentlich Verkehrswege sind, zum Baden und Schwimmen genutzt. Aber das Baden in einer Schifffahrtsstraße birgt Gefahren, die man kennen sollte. Hier gibt es Antworten auf Fragen, die uns in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden.

Darf ich in der Donau oder am Main-Donau-Kanal baden?
100 m ober- und unterhalb von Brücken, im Bereich von Wehren und Hafenanlagen und im Schleusenbereich ist das Baden nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) verboten. Ob außerhalb dieser Bereiche ein Baden im Kanal oder Fluss ausnahmsweise erlaubt ist, ergibt sich aus landesrechtlichen Vorschriften und muss im Zweifel bei den örtlich zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden selbst erfragt werden.

Dort, wo auf freier Strecke gebadet werden darf, appelliert das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Donau MDK an die Vernunft und Eigenständigkeit der Badegäste.

  • Abstand halten zu Binnenschiffen, denn diese können nicht ausweichen und bremsen
  • Vorsicht bei Wellen und Strömungen; diese werden leicht unterschätzt

In Lebensgefahr bringen sich Brückenspringende, was deshalb auch verboten ist. Treibhölzer, spitze Gegenstände und leere Flaschen schweben vielfach nicht sichtbar unterhalb der Wasseroberfläche und stellen ein hohes Risiko dar. Eltern werden gebeten, mit Ihren Kindern über die Gefahren und Verbote zu sprechen, um sie zu schützen.

Warum ist das Baden in bestimmten Bereichen verboten?
In Vorhäfen von Schleusen entsteht beim Füllen und Leeren der Schleusenkammer eine erhebliche Sogwirkung bzw. Strömungen, denen sich selbst geübte Schwimmende nicht entziehen können. Im Bereich von Wehren lässt das Wasser, das über die Wehrklappe fließt, sogar eine permanente Sogwirkung bzw. Strömung entstehen.

Deshalb ist das Baden in der Donau und dem Main-Donau-Kanal in besonders gefährlichen Bereichen, wie z. B. in der Nähe von Schleusen, Wehren, Brücken, Liegestellen und Häfen, generell verboten. Auch in manchen Stadtgebieten darf nicht gebadet werden.

Wie reagiert die Schiffsführerin oder der Schiffsführer?
Die Binnenschifferin oder der Binnenschiffer steuern ihr Schiff vom Heck aus, d.h. sie haben eine Schiffslänge von über 100 m vor sich. Die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt bis zu 20 Stundenkilometer. Binnenschiffe können nicht bremsen, sondern lediglich alle Maschinen rückwärtslaufen lassen und kommen dann erst nach bis zu 500 m zum Stehen. Einen Schwimmenden in dieser Distanz kann der Schiffsführende nicht wahrnehmen. Wenn ein Binnenschiff aus einer oder in eine Schleusenkammer heraus- oder hinein- oder unter einer Brücke hindurchfährt, muss sich die Binnenschifferin oder der Binnenschiffer voll auf das Schiffsmanöver konzentrieren. Schwimmende in Vorhäfen von Schleusen oder im Bereich von Brücken bedeuten eine enorme zusätzliche Belastung. Die Annäherung an Schiffe ist nach BinSchStrO verboten.

Muss ich mit einer Strafe rechnen?
Das Baden trotz eines bestehenden Badeverbotes wird von der WSV grundsätzlich nicht geduldet.
Die Wasserschutzpolizei ist im Einsatz und ahndet unter Umständen Fehlverhalten mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Sie müssen mit Platzverweisen, Verwarnungen und Bußgeldern rechnen.

Weitere Infos und Hinweise finden Sie in ELWIS unter:

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html
Paragraf 8.10 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung regelt: Das Baden und Schwimmen ist verboten.

https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Wasserstrassenbezogene-Hinweise/Baden-Bundeswasserstrassen/Baden-Bundeswasserstrassen-page.html

Tipp: Wer nicht im Kanal oder Fluss baden gehen will, kann einen der zahlreichen schönen Badeseen oder die Schwimmbäder vorziehen. Dies ist zumindest eine sichere Alternative.

Text und Bild: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes