Hauptbereich
Bürgerbrief im August 2025
Erstelldatum21.07.2025
Bürgermeister Robert Pfann informiert
Bürgermeister Robert Pfann informiert
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
über die in den Gremien im Sitzungsmonat Juni behandelten Themen informiere ich Sie gerne.
Vorstellung der kommunalen Wärmeplanung (KWP)
Patricia Pöllmann vom Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV) aus Rosenheim hat die Herangehensweise und Ergebnisse der KWP vorgestellt. Was ist ein Wärmeplan? Er ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune mit dem Fokus auf den Wärmesektor. Ziel ist es bei der Wärmeversorgung die Emissionen von Treibhausgasen, insbesondere Kohlenstoffdioxid, zu verringern. Mit der Dekarbonisierung sollen die fossilen Brennstoffe auf erneuerbare Energiequellen wie Wind, Sonne und Biomasse umgestellt werden. Damit soll die Erderwärmung begrenzt und die negativen Auswirkungen des Klimawandels minimiert werden.
Im KWP wurden der Bestand und die Potenziale analysiert und auf dieser Basis versucht, Zielszenarien zu entwickeln. Der Wärmeverbrauch in unserer Gemeinde lag in 2021 bei 67.384 MWh (1 MWh = 1.000 kWh). Davon wurden 84 % über Heizöl und Erdgas erzeugt und nur 16 % über regenerative Energieträger (Biomasse, Nahwärme …). Das Gros der Bestandsgebäude ist zwischen 1949 und 1978 errichtet worden. Erstmals 1977 wurde eine Wärmeschutzverordnung erlassen, um die Wärmeverluste der Gebäudehülle zu begrenzen.
Die Potenzialanalyse hat ergeben, dass bis auf wenige Ausnahmen Schwanstetten für die leitungsgebundene Wärmeversorgung potentiell nicht geeignet ist. Ebenso besteht für Wasserstoff keine Verfügbarkeit über das Kernnetz, sodass auch dieser Energieträger für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung ausscheidet. Potential besteht bei Photovoltaik auf den Dachflächen. Hier ist eine installierbare Leistung von 52.573 kWp möglich. 20 % der Dachflächen könnten mit Solarthermie versehen werden, der erwartbare Jahresertrag liegt bei 22.074 MWh.
Ferner wurde ermittelt, dass das Potenzial für Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden höher ist als für Grundwasserpumpen. Zusammengefasst kann zur Gebietseinteilung festgestellt werden, dass bis auf das im Ortszentrum von der Marktgemeinde betriebene Nahwärmenetz (Schule, Turnhalle, Gemeindehalle mit Bürger Stub’n, Rathaus, kath. Kinderhaus) nur eine dezentrale Wärmeversorgung (z. B. PV-Anlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe) möglich ist.
Geplant ist die KWP im Herbst im Rahmen einer Infoveranstaltung den interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. Den Termin und Ort der Veranstaltung werden wir Ihnen rechtzeitig bekanntgeben.
Mietvertrag für Bürgertreff verlängert
Der in einem ehemaligen Friseursalon seit Juli 2024 eröffnete Bürgertreff im Ortszentrum hat sich bereits nach kurzer Zeit zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Dies ist insbesondere der Quartiersmanagerin Magdalena Kuhn und Irene Oppel, die Frau Kuhn während ihrer Elternzeit hervorragend vertreten und tolle Aufbauarbeit geleistet hat, sowie den etwa 25 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zu verdanken.
Dank deren engagierten Einsatzes kann der Bürgertreff seine Türen unter anderem für Spiele–Nachmittage und -Abende, Vorträge, Lesungen und weitere Möglichkeiten der Begegnung geöffnet werden. Weiterhin werden im Bürgertreff von ehrenamtlichen „Tüftlern“ mittwochs das Repair-Café angeboten, das sich großer Nachfrage erfreut.
Wie gut der Bürgertreff angenommen wird, mache ich gerne anhand von einigen Zahlen deutlich. An 125 Öffnungstagen haben 1.923 Bürgerinnen und Bürger den Treff besucht. Das entspricht in etwa durchschnittlich 15 Personen je Öffnungstag. Ohne das bemerkenswerte Engagement der Freiwilligen, die 1.125 Stunden unentgeltlich eingebracht haben, wäre der Bürgertreff nicht denkbar. Nicht mitgerechnet sind die vielen Abend- und sonstigen Veranstaltungen der Vereine, Parteien und Gemeinde.
Da sich für das im Bürgertreff offerierte vielfältige Angebot der Bedarf bestätigt hat, votierte der Marktgemeinderat einstimmig für die Vertragsverlängerung um weitere acht Jahre bis zum 01.03.2034.
Ersatzbeschaffung für die Freiwillige Feuerwehr Schwanstetten
Ebenfalls ohne Gegenstimmen hat der Rat der Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs, einem HLF 10, zugestimmt. Dieses soll das 32 Jahre alte Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 am Standort Leerstetten ersetzen. Das Fahrzeug entspricht nicht mehr dem nötigen Stand der Technik und aufgrund des Alters wird die Ausfallwahrscheinlichkeit immer größer.
Ein neues HLF 10 kostet aktuell ca. 650.000 EUR. Kreisbrandrat Christian Mederer konnte mit der Regierung von Mittelfranken die grundsätzliche Förderfähigkeit klären. Neben der Festbetragsförderung, die für den Raum mit besonderem Handlungsbedarf 130.390 EUR beträgt, ist eine weitere Förderung von 25 % von 31.037,50 EUR (aus dem Basisfestbetrag) möglich.
Hintergrund für die Zusatzförderung ist die Tatsache, dass die Bundesstraße B 2 als mehrspurige Schnellstraße unser Gemeindegebiet teilweise tangiert und die Freiwillige Feuerwehr Schwanstetten entsprechend in die Alarmierungsplanung aufgenommen wurde.
Bei einer Förderung von insgesamt über 161.000 EUR müsste die Gemeinde voraussichtlich einen Eigenanteil von rd. 490.000 EUR aufbringen. Die Drehleiter konnte im letzten Jahr innerhalb von etwa 6 Monaten beschafft werden. Diesmal wird es allerdings deutlich länger voraussichtlich zwischen 1 ½ bis 2 Jahre dauern. Im nächsten Schritt wird ein Beratungsbüro mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, der Begleitung im Vergabeverfahren sowie Bestellabwicklung beauftragt werden. Parallel dazu wird ein Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt.
Überarbeitung der Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Bayerische Bauordnung wird durch das erste Modernisierungsgesetz in der Weise novelliert, dass die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung zum 01.10.2025 kommunalisiert wird. Das bedeutet, dass die entsprechenden staatlichen Gesetzesvorgaben zu diesem Zeitpunkt entfallen.
Aktuell rechtsverbindliche Stellplatzsatzungen behalten ihre Gültigkeit, wenn sie in der ab 01.10.2025 geltenden Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung festgelegten Höchstzahlen nicht überschreiten. Die für den Markt Schwanstetten geltende Satzung übersteigt die Höchstzahlen, sodass diese ihre Gültigkeit zum 01.10.2025 verlieren würde.
Das Gremium hat sich in seinen Beratungen mehrheitlich dafür entschieden, die bestehende Garagen- und Stellplatzsatzung hinsichtlich der Stellplatzrichtlinie an die neuen Maximalwerte und die Regelungen zu den Dachgeschossausbauten bzw. Aufstockungen anzupassen. Die restlichen Regelungen der Satzung sollen weiterhin bestehen bleiben.
Die Bauverwaltung wird nun die entsprechende Satzungsänderung erarbeiten und dem Bau- und Umweltausschuss sowie Marktgemeinderat zum Beschluss vorlegen.
Sonnige Tage und gute Erholung
Ich wünsche Groß und Klein eine schöne Sommer-, Urlaubs- und Ferienzeit. Egal, ob zu Hause oder in der Ferne, möge der Spaß und die Erholung ganz großgeschrieben sein.
Es grüßt herzlichst
Ihr
Robert Pfann
Erster Bürgermeister

