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Änderungen des gemeindlichen Förderprogramms für Energie- und Ressourcen-Sparmaßnahmen (FERS)
Erstelldatum13.03.2025
in Kraft ab 1.3.2025
Ab 1.3.2025
In der Februarsitzung hat der Marktgemeinderat das gemeindliche Förderprogramm (FERS) mit seinen Änderungen beschlossen. Unverändert bleibt die Sparte Energetische Maßnahmen, mit der unter anderem energetische Heizungs- und Fenstertäusche bezuschusst werden. Im Bereich der Photovoltaikanlagen werden zukünftig anstelle der Anlagen selbst die Speicher gefördert. Bei dieser Änderung hat sich das Gremium von der Überlegung leiten lassen, dass angesichts des erfreulich starken Ausbaus von erneuerbarer Energie das Stromnetz zusehend überlastet wird, und insofern die Speicherung des Stroms für den Eigenverbrauch zu priorisieren ist. Auch wird mit dieser Umstellung der Kreis der Förderberechtigten dahingehend erweitert, dass nicht nur Neuanlagen mit Speicher förderfähig sind, sondern auch Bestandsanlagen, bei denen sich Gemeindebürger für den Weg von einer Einspeisung hin zum Eigenverbrauch entscheiden.
Flossen im Jahr 2023 noch rund 77.000 Euro an gemeindlichen Förderungen, verzeichnete man im Haushaltsjahr 2024 rund 101.000 Euro an freiwilligen gemeindlichen Förderungen. Besonders in den Bereichen Photovoltaikanlagen und Energetische Maßnahmen waren diese mit rund 59.000 Euro und 22.000 Euro in 2024 sehr begehrt.
Neben dem Wandel bei den Photovoltaikanlagen, weg von einer Förderung der Anlage hin zu einer Förderung des Speichers, wurden auch die Förderungen in den Bereichen Haushaltsgeräte und Wallboxen eingestellt.
Die Änderungen des gemeindlichen Förderprogramms treten zum 01.03.2025 in Kraft.
Förderanträge, die bis zum 28.02.2025 bei der Marktgemeinde eingegangen sind, werden anhand des bis dahin gültigen Förderprogramms bearbeitet und nach Beschluss des Haushalts 2025 ausbezahlt.
Die aktuellen Fördersparten im Überblick:
I. | Energieberatung im Rathaus |
II. | Bedarfsanalyse am Gebäude |
III. | Energetische Maßnahmen |
III a. | Energetische Maßnahmen – Speicher für Photovoltaikanlagen |
III b. | Energetische Maßnahmen – Balkonkraftwerk |
IV. | Energieeffiziente Sanierung zum Effizienzhaus |
V. | Neubau Effizienzhaus |
VI. | Zisternen |
Das aktualisierte Förderprogramm und die zugehörigen Förderanträge finden Sie auf unserer Website oder direkt über folgenden Link https://www.schwanstetten.de/service-verwaltung/fers-energie-foerderprogramm
Für Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an die Marktgemeinde Schwanstetten wenden (E-Mail-Adresse: fers(@)schwanstetten.de /Telefonnummer 09170 289-22).