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Aktuelles aus dem Rathaus: Markt Schwanstetten

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Bürgermeisterbrief im März

Erstelldatum19.02.2025

Erster Bürgermeister Robert Pfann informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wenn Sie diese Ausgabe in den Händen halten, ist das Finale der Faschings-Session bereits eingeläutet. Einer der letzten Höhepunkte ist sicherlich die Prunksitzung des Schwander Carnevals Club mit einem fulminanten Programm von Auftritten der „Eigengewächse“ und Tanzshow-Gruppen sowie Alleinunterhaltern.

Um das Fastnachtsbrauchtum zu pflegen, seine Traditionen lebendig zu halten und weiterzuentwickeln, erfordert es aber nicht nur während der „fünften Jahreszeit” viel ehrenamtliches Engagement und Einsatz. Für die Arbeitskraft, Zeit und Kreativität, die die Mitglieder des SCC in die Vereins- und famose Jugendarbeit sowie die Organisation von Veranstaltungen investieren, bedanke ich mich im Namen des Marktes Schwanstetten und auch persönlich sehr herzlich.

Baugebiet Oberlohe

Aktuell werden die zu den ausgelegten Planunterlagen eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durch das Planungsbüro TeamBüro Markert gesichtet und für die Abwägung durch den Marktgemeinderat aufbereitet. Da uns auch in der zweiten Beteiligungsrunde wieder viele Einwendungen zugegangen sind, wird es wohl noch einige Zeit dauern, bis sich das Gremium damit befassen kann.

Berichterstattung in der Tagespresse

In den letzten Wochen wurde im Schwabacher Tagblatt aus verschiedenen Blickwinkeln über das Baugebiet Oberlohe berichtet. Gerne nutze ich die Gelegenheit dazu die Sichtweise der Gemeindeverwaltung zu erläutern.

Neue Planungsvariante

Vorwegschicken möchte ich, dass der im Juli 2024 vom Marktgemeinderat beschlossenen neuen Planvariante - eine Kombination des nördlichen Bereichs aus der Variante 1 mit versetzter Verkehrsführung sowie dem südlichen Bereich der Variante 2 – ein nahezu vier Jahre währender intensiver Beratungsprozes vorausgegangen ist.

Mit der neuen Planvariante werden unserer Meinung nach die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger:innen sowie der Träger öffentlicher Belange und die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und Lärmschutzgutachtens bestmöglich im Sinne einer weitgehenden Verträglichkeit für die Anwohner und neuen Bewohner berücksichtigt. Wenn man so will, ist es eine Art Kompromiss, der nicht alle zufriedenstellen wird, aber doch einige Punkte aufgreift, welche die Menschen bewegt haben. Wie z. B.:

  • der Ginsterweg mit Engstelle (ca. 15 m lang und 3,20 m breit) wird für die Erschließung nicht mehr berücksichtigt
  • der Köhlerweg erhält am Ende zum Neubaugebiet, parallel zum vorhandenen Wohnweg für die anliegenden 5 Bestandsgebäude, eine zusätzliche Erschließungsstraße von 5,50 m Breite, sodass der Verkehr nicht unmittelbar an diesen Wohngebäuden vorbeigeführt wird. Damit erhält der Köhlerweg von der Alten Straße bis zum Neubaugebiet die Klassifizierung „Wohnstraße“ und „verträgt“ somit bis zu 4.000 Kfz-Fahrten/Tag, was aufgrund der Anzahl der dort neu geplanten Wohneinheiten jedoch sicherlich nie erreicht werden wird.
  • der Hart- und Beachvolleyplatz müssen in erster Linie aus Immissionsschutzgründen vom Köhlerweg – und nicht alleine wegen der Erschließungsstraße - wegverlegt werden. Im Übrigen haben die Freizeitanlagen wegen der unangemessenen Nutzung und der damit verbundenen Lärmbelästigung in der Vergangenheit zu massiven Beschwerden der Anwohner geführt. Dieser Lärm entfällt künftig.

Kita

Auch für den Markt Schwanstetten ist es neu, dass der katholische Kindergarten im Neubaugebiet einen zweiten Standort bekommen soll. Richtig ist, dass von Anfang an in den Planungen, angrenzend an das Sportgelände der Grundschule, eine Fläche für den Gemeinbedarf vorgesehen ist. Ob, wann und in welcher Größenordnung eine neue Kita oder irgendeine andere Einrichtung des Gemeinbedarfs errichtet werden muss, hängt vom Zuzug von Familien mit Kindern in das neue Baugebiet, von der Entwicklung der Geburten sowie der Zu- und Wegzüge ab. Aktuell können die Kinder in den vorhandenen Einrichtungen untergebracht werden bzw. erfolgen Umbaumaßnahmen im Gebäude der Grundschule, um den dortigen Hort zu erweitern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist also weder der Bau einer Kita noch die Frage der Trägerschaft in den Gremien diskutiert worden.

Gefährdung des Gebäudebestands durch Oberflächenentwässerung

Es ist richtig, dass nach der durchgeführten Baugrunduntersuchung im gesamten Plangebiet schlechte Versickerungswerte vorliegen. Teilweise sind in einer Tiefe von 1–1,20 m Tonschichten anzutreffen, die für eine Versickerung ungeeignet sind. Außerdem steht das Grundwasser/Schichtenwasser bereits in einer Tiefe von 1,25–1,50 m an. Eine Versickerung nahezu direkt ins Grundwasser ist technisch und rechtlich nicht möglich.

Deshalb werden die Versickerungsbecken auch vom Gebäudebestand abgerückt geplant. Die Becken werden eher als großflächige begehbare Mulden angelegt, um auch über die Ränder eine möglichst große Verdunstungsfläche zu schaffen.

Im Plangebiet wurden insgesamt 13 Rammkernsondierungen, 13 schwere Rammsondierungen sowie drei Baggerschürfen ausgeführt. Die Behauptung, dass am südlichen Ende des Baugebiets keine Bohrungen erfolgt sind, ist laut dem Gutachten für die Baugrunduntersuchung nachweislich falsch. Explizit in diesem Bereich, wo ein weiteres Versickerungsbecken geplant ist, wurden je eine Rammkern- und eine Rammsondierung vorgenommen mit dem Ergebnis, dass der Felshorizont nach Süd-Ost abfällt, also weg vom Gebäudebestand am Ginsterweg.

Die Resultate des Baugrundgutachtens geben einen guten Überblick über die Bodenbeschaffenheit, Versickerungsfähigkeit und Fließrichtung des Wassers. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird auch das Thema der Starkregenereignisse abgearbeitet. Nach dem Risikomanagement für urbane Sturzfluten ist es Aufgabe der Planung z. B. durch Geländemodellierung das Oberflächenwasser schadlos abzuleiten. Ein Überlauf für den Notfall wird mitbedacht (Ableitung Richtung Werkkanal/Hembach). Der Markt Schwanstetten wird mit der Erschließung einen Fachplaner beauftragen.

Zudem wird vor Beginn der Baumaßnahme für alle am Neubaugebiet angrenzenden Anwesen ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird ein Sachverständiger den Ist-Zustand dokumentieren.

Neue Gutachten gefordert

Wegen der neu geplanten Verkehrserschließung über die Sperbersloher Straße und den Köhlerweg (ohne Ginsterweg) hat pb Consult GmbH (Ersteller des Verkehrsgutachtens) bestätigt, dass mit einer Verbreiterung eines Straßenquerschnitts nicht automatisch von einem Anziehen eines erhöhten Verkehrs ausgegangen werden kann. Die Wegverbindung vom Köhlerweg zum Neubaugebiet wurde bereits in seinem Ist-Zustand, also 3,50 m Breite im hinteren Bereich berücksichtigt und war auch so bereits möglich (s. Varianten 1.1, 1.2 und 2 des Verkehrsgutachtens).

Selbst wenn rein hypothetisch alle bei Variante 3 (Erschließung nur über die Sperbersloher Str.) prognostizierten Fahrzeugfahrten von 1.258 täglich – und hierin ist bereits die in Zukunft möglicherweise entstehende Kita berücksichtigt - über den Köhlerweg fahren würden, ist immer noch viel Luft nach oben vorhanden. Und es ist schon im Sinne einer Gerechtigkeit, wenn nicht der gesamte Verkehr über die Sperbersloher Str. abgewickelt wird. Außerdem wird der Köhlerweg auch als Verkehrsableitung benötigt, wenn im nördlichen Bereich des Plangebiets wegen eines Störfalles (z. B. Wasserrohrbruch, Unfall, Bauarbeiten, Rettungsdiensteinsatz) die Sperbersloher Str. nicht angefahren werden kann. Verkehrsplanerisch ist es unserer Meinung nach höchst fahrlässig, ein 350 Meter langes Wohngebiet mit ca. 73 Wohneinheiten nur über eine einzige Zufahrt zu erschließen.

Verkehrslärm

Das Bauphysik-Ingenieurbüro Messinger und Schwarz wurde aufgrund der neuen Verkehrserschließung mit der Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens beauftragt. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es im Köhlerweg, Zeidlerweg und Ginsterweg im Ist-Zustand zu geringfügigen Überschreitungen der Orientierungswerte kommt, aber nach der 16. BImSchV die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung nicht überschritten werden. Das überarbeitete Gutachten vom 18.11.2024 ist ebenfalls Bestandteil der Planunterlagen und kann online eingesehen werden.

Wenn allerdings das Landratsamt Roth im Zuge des Beteiligungsverfahrens ein neues Lärmschutzgutachten und auch Verkehrsgutachten fordert, wird dies die Marktgemeinde natürlich veranlassen.

Notwendigkeit des Baugebiets bezweifelt

Im Hinblick auf die im Gemeindegebiet leerstehenden Gebäude/Wohnungen und den infolge von Corona und des Ukraine-Kriegs stark gestiegenen Baukosten wird die Notwendigkeit für ein neues Baugebiet in Frage gestellt.

Zum Leerstand ist anzumerken, dass die bisherigen Mobilisierungsversuche der Gemeinde auf dem Immobilienmarkt eher erfolglos verlaufen sind. Zudem ist der Wunsch nach den eigenen vier Wänden bzw. Mietwohnungen weiterhin gegeben und nimmt auch wieder an Fahrt auf. Gerade auf dem angespannten Wohnungsmarkt ist die Nachfrage nach bezahlbaren Mieten groß, welche wir mit den geplanten Mehrgeschossbauten (davon 30 % geförderter Wohnungsbau) Rechnung tragen wollen. Überdies hat die Europäische Zentralbank im letzten Jahr mehrfach die Leitzinsen gesenkt, was die Finanzierung von Immobilien trotz der nach wie vor hohen Baukosten wieder attraktiver macht.

Über den Fortgang des Bauleitplanverfahrens werde ich Sie wieder informieren.

Es grüßt herzlichst

Ihr

Robert Pfann

Erster Bürgermeister