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Planungsregion prüft Vorranggebiet für Windkraft
Erstelldatum31.01.2025
Fläche zwischen Leerstetten und Raubersried
Gemeinsame Pressemitteilung der Marktgemeinde Wendelstein & Marktgemeinde Schwanstetten
Planungsregion prüft Vorranggebiet für Windkraft
Fläche zwischen Leerstetten und Raubersried
Das „Wind-an-Land-Gesetz“ (Bundesgesetz seit Februar 2023) schreibt vor, dass 2 % der Bundesfläche bzw. 1,8 % der Fläche des Freistaates Bayern als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen werden müssen.
Die Aufgabe wurde in Bayern den regionalen Planungsverbänden übertragen. Der Landkreis Roth und damit auch die Marktgemeinden Schwanstetten und Wendelstein gehören zur Planungsregion 7 (Region Nürnberg). Auch die Planungsregion Nürnberg muss ihren Beitrag leisten und innerhalb ihres eigenen Gebietes genau 1,8 % der Fläche für Windkraft ausweisen.
Der Planungsverband prüft aktuell auf welchen Flächen die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft möglich ist. Viele Bereiche kommen grundsätzlich nicht in Frage, da beispielsweise der Naturschutz oder andere Restriktionen (z.B. Flugbetriebsschneisen) entgegenstehen.
Ein neues „Vorranggebiet Windkraft“ könnte an der Nahtstelle zwischen Schwanstetten und Wendelstein, konkret zwischen den Ortsteilen Leerstetten und Raubersried, ausgewiesen werden. Eine Entscheidung hierüber ist aber noch nicht gefallen.
Die Marktgemeinderäte Schwanstetten und Wendelstein haben sich bereits frühzeitig mit dem Thema beschäftigt. Man war sich schnell einig, dieses Feld nicht privaten Investoren überlassen zu wollen, sondern das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen. Ziel ist es, gemeinsam mit den Grundstückseigentümern sicherzustellen, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen berücksichtigt werden.
Weitere Informationen sind erst möglich, wenn die Überlegungen und Prüfungen des Planungsverbandes abgeschlossen sind und für die neuen Vorranggebiete das Beteiligungsverfahren zur Regionalfortschreibung „Windkraft“ eingeleitet wurde.