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Bürgermeisterbrief Januar 2025
Erstelldatum17.12.2024
Bürgermeister Robert Pfann informiert
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich hoffe, Sie konnten Weihnachten und die Tage zwischen den Jahren für sich selbst und im Kreise Ihrer Familie zur Entspannung und zum Energietanken nutzen, um mit Kraft und Zuversicht ins neue Jahr starten zu können.
Oder in den Worten des Dichters Rainer Maria Rilke ausgedrückt: „Und nun lassen Sie uns das neue Jahr willkommen heißen, voller Dinge, die nie zuvor waren." In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein Jahr voller Entdeckungen, Freuden und Erfolge. Möge das neue Jahr all Ihre Träume wahr werden lassen. Ein frohes, gesundes und hoffentlich friedliches neues Jahr!
In der November-Sitzung des zu Ende gegangenen Jahres hatte sich der Marktgemeinderat mit zwei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu befassen.
Antrag Nr. 1:
Erlass eines Park- bzw. Abstellverbotes für LKW am Waldparkplatz Further Straße
Begründet wurde der Antrag unter anderem damit, dass die dort abgestellten LKWs eine Gefahr für spielende Kinder sind, ein optisches Hindernis darstellen und auslaufendes Hydrauliköl kann das Grundwasser verschmutzen.
Die Verwaltung hat dazu ausgeführt, dass gemäß § 12 Abs.3a Straßenverkehrsordnung (StVO) das regelmäßige Parken von Kraftfahrzeugen über 7,5 t innerhalb geschlossener Ortschaften, in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig ist. Bei der Fläche des Waldparkplatzes am Ende der Further Straße handelt es sich um einen Bereich außerhalb geschlossener Ortschaften. Somit besteht grundsätzlich kein Verbot, dort LKWs abzustellen.
Im laufenden Jahr gingen im Ordnungsamt dazu 5 Meldungen bezüglich der parkenden LKWs ein. Tatsächlich relevante ordnungs- oder straßenverkehrsrechtliche Verstöße wurden nicht gemeldet und konnten von der Verwaltung auch nicht erkannt werden.
Grundsätzlich kann die Straßenverkehrsbehörde verkehrsregelnde Maßnahmen nur anordnen, wenn bestimmte Gründe vorliegen, die mit der Sicherheit, der Ordnung und dem Schutz der Allgemeinheit (Straßenverkehrsteilnehmer) in Verbindung stehen. Die rechtliche Grundlage für ein Parkverbot ergibt sich ausschließlich aus der StVO.
Solche Gründe liegen unter anderem vor, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, z. B.
- durch Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse, insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen
- das Parken der Verkehrsfluss behindert
- ein Parkplatzmangel für PKWs bestehen würde, z. B. in einem Gebiet mit hohem Parkdruck
Eine Gefahr für spielende Kinder konnte sachlich nicht nachvollzogen werden. Warum soll ein am Waldparkplatz abgestellter LKW gefährlicher sein als anderswo?
Die Verwaltung geht ferner davon aus, dass bei einem Verbot die LKWs dann im Dorfgebiet, also z. B. im Altort von Leerstetten (hier wäre es zulässig) geparkt werden, sodass das Problem eher verlagert und die ohnehin schon schwierige Parksituation in Leerstetten nochmals verschärft wird.
Nach ausführlicher Beratung hat sich das Gremium mit breiter Mehrheit der Meinung der Verwaltung angeschlossen, dass ein Parkverbot am Waldparkplatz am Ende der Further Straße straßenverkehrsrechtlich unbegründet ist.
Antrag Nr. 2:
Wechselseitige Einzeichnung von Parkflächen bzw. Parkverbotszonen in der Brunnenstraße, OT Leerstetten
In der Tat ist es so, dass in der Brunnenstraße zwischen den Einmündungen Sonnenstraße und Sigmund-Schuckert-Straße durch beidseitiges Parken ein Durchfahren oftmals schwierig ist. Gerade die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Schwanstetten hatten in der Vergangenheit immer wieder von solchen prekären Parksituationen berichtet, die ein zügiges Durchfahren zum Einsatzort behinderten.
Andererseits wurde durch die beauftragte Verkehrsüberwachung festgestellt, dass grundsätzlich die vorgeschriebene Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m zwischen parkenden Fahrzeugen eingehalten wird. Durch die Verkehrsüberwachung konnte diesbezüglich kein einziger Verstoß festgestellt werden.
Aktuell können in dem genannten Straßenabschnitt unter Berücksichtigung der Ein- und Zufahrtsbereiche sowie Einhaltung der Mindestabstände ca. 24 Fahrzeuge abgestellt werden. Bei der beantragten Parkregelung würden im günstigsten Fall mindestens 11 Stellplätze wegfallen.
Aus Sicht der Verwaltung ist in der Brunnenstraße keine andere, außergewöhnliche oder beeinträchtigendere Parksituation vorzufinden, als im restlichen Siedlungsgebiet. Mit Einführung einer Parkregelung würde ein Bezugsfall geschaffen werden. Zudem würden wahrscheinlich die Fahrzeuge, die im betreffenden Abschnitt keinen Stellplatz mehr finden, in den umliegenden Straßen abgestellt und dort die Parksituation verschlechtern.
Die SPD-Fraktion machte in der vorangegangenen Bau- und Umweltausschusssitzung den Vorschlag zu prüfen, ob das in der angrenzenden Sigmund-Schuckert-Straße durchgehende Parkverbot teilweise aufgehoben werden könnte. Damit könnten die in der Brunnenstraße wegfallenden Stellplätze kompensiert werden.
Das Parkverbot wurde 1972 durch das damals zuständige Landratsamt Roth angeordnet. Begründet wurde es damit, dass dort ein Begegnungsverkehr von den ausgewiesenen Einbahnstraßen (Siemensstraße, Völkelstraße, Dr.-Wacker-Straße) möglich sein sollte.
Da inzwischen die Gemeinde für die Beschilderung der Ortsstraßen zuständig ist, hat der Rat beschlossen, dass die bisherigen Halteverbotsbereiche von der Abzweigung Brunnenstraße/Sigmund-Schuckert-Straße auf eine Länge von 32 m in Richtung Siemensstraße aufgehoben werden, im Anschluss daran wird im Kreuzungsbereich der Dr.-Wacker-Straße auf eine Länge von ca. 40 m ein Halteverbot errichtet und im weiteren Verlauf auf eine Länge von etwa 53 m bis hin zur Siemensstraße wird das Halteverbot aufgehoben. Je nach Fahrzeuglänge können dadurch für insgesamt ca. 16 PKWs Parkräume entstehen.
Weiter wurde beschlossen, dass in der Brunnenstraße zwischen den Einmündungen Sonnenstraße und Sigmund-Schuckert-Straße wechselseitige Parkverbotszonen eingerichtet werden. Ergänzend dazu wird die vorhandene Parkverbotszone im nördlichen Bereich der Sonnenstraße auf den Bereich Brunnenstraße, von der Einmündung Schwander Straße bis zur Einmündung Sigmund-Schuckert-Straße, erweitert.
Die entsprechenden Straßenmarkierungen bzw. Beschilderungen werden nächstes Jahr vorgenommen, sobald es die Witterung zulässt.
Es grüßt herzlichst
Ihr
Robert Pfann
Erster Bürgermeister