Hauptbereich
Bürgermeisterbrief im November 2024
Erstelldatum21.10.2024
Robert Pfann informiert
Robert Pfann informiert
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Mitglieder des Marktgemeinderats hatten sich im September mit einer Reihe von Themen zu befassen. Gerne informiere ich Sie über die gefassten Beschlüsse.
Wechsel im Gremium
Kollege Wolfgang Hutflesz ist aus der Gemeinde weggezogen. Damit verliert er nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz das Amt als Marktgemeinderat. Wolfgang Hutflesz gehörte für die CSU-Fraktion dem Gremium 22 Jahre und 4 Monate an. Ebenso lange war er Mitglied des Haushalts-, Kultur- und Wirtschaftsausschusses. Für 6 Jahre trug er als Verbandsrat Verantwortung beim Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Unteren Schwarzachtal. Als Verbandsrat beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwarzachgruppe hat er sich über 16 Jahre engagiert für eine sichere und qualitätsvolle Wasserversorgung eingesetzt.
Wir danken Wolfgang Hutflesz für seinen langjährigen Einsatz zum Wohle der Marktgemeinde und seiner Bürgerinnen und Bürger. Fair, sachlich und vertrauensvoll kann die Zusammenarbeit beschrieben werden. Ein „fleißiger“ Sitzungsteilnehmer, der sich stets gut vorbereitet in den Gremien mit konstruktiven Anregungen und Beiträgen eingebracht hat. Nur gut, dass er der Gemeinde unter anderem als aktiver Floriansjünger der Freiwilligen Feuerwehr Schwanstetten erhalten bleibt.
Als direkte Listennachfolgerin ist Frau Ulrike Papenfuß nach ihrer Vereidigung in das Gremium nachgerückt. Der Rat hat sie auch als ordentliches Mitglied im Haupt-, Kultur- und Wirtschaftsausschuss sowie als stellvertretendes Mitglied im Bau- und Umweltausschuss bestellt.
Ulrike Papenfuß ist im Vereinsleben keine Unbekannte. Beim 1. FC Schwand ist sie ehrenamtlich hoch engagiert und begleitet dort das Amt der 2. Vorsitzenden und ist zudem seit vielen Jahren Spartenleiterin der Turnerabteilung. Als Ehrenamtlerin ist sie nah bei den Menschen, vor allem bei den Kindern und Jugendlichen. Sie wird ohne Frage eine Bereicherung für den Marktgemeinderat sein. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ulrike Papenfuß für unser Schwanstetten.
Beitritt „Förderverein Hospiz am Brombachsee e.V.“
In Bayern gibt es derzeit 24 Hospize für Erwachsene mit insgesamt 267 stationären Plätzen sowie drei teilstationäre Tageshospize mit insgesamt 20 Plätzen. Nach jahrelangen gemeinsamen Bemühungen der Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen sowie deren Hospizvereine ist es gelungen, die „verbindliche In-Aussicht-Stellung für die Errichtung und den Betrieb eines stationären Hospizes“ mit einer entsprechenden Kostenzusage von den Krankenkassen zu erhalten.
Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Südfranken, wird die hierzu notwendige Immobilie in eigener Regie und auf eigene Rechnung mit 8 Plätzen – Option zur Erweiterung auf 12 Plätze ist angedacht - errichten. Ein geeignetes Grundstück in schöner Lage am Südufer des Brombachsees bei Pleinfeld konnte dafür gefunden werden.
Der Betrieb des Hospizes wird durch einen eigens gegründeten Träger in Form einer gemeinnützigen GmbH erfolgen. Als Gesellschafter werden das BRK Südfranken sowie die beiden Hospizvereine der Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen beteiligt sein.
Finanzierung eines stationären Hospizes
Der Gesetzgeber schreibt für ein stationäres Hospiz vor, dass kein Gewinn erwirtschaftet werden darf. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Sterbebegleitung keinen kommerziellen Interessen unterliegt. Weil das so gewollt ist, erstatten die Krankenkassen max. 95 % der Kosten über Tagespauschalen. 5 % des Pflegesatzes muss vom Träger (über die Einwerbung von Spenden) erbracht werden. Der Hospizgast bzw. seine Familie muss keinen Eigenanteil aufbringen.
Bei Vergleich mit bereits im Betrieb befindlichen Hospizen ist mit einem jährlichen Defizit von 200.000 bis 250.000 EUR zu rechnen. Um dieses zu decken, haben die Landräte der beiden Landkreise es als eine gute Möglichkeit gesehen, einen „Förderverein Hospiz am Brombachsee“ zu gründen. Neben den beiden Landkreisen haben inzwischen schon viele ihrer Kommunen den Beitritt zu diesem Förderverein beschlossen.
Finanzielle Beteiligung
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages der Landkreise und Kommunen soll sich dabei an der jeweiligen Einwohnerzahl orientieren und 0,50 EUR pro Einwohner betragen. Im Gremium bestand große Einigkeit, eine Einrichtung, die ein würdevolles Begleiten von Menschen in ihrer letzten Lebensphase ermöglicht, zu unterstützen. Der Beitritt zum „Förderverein Hospiz am Brombachsee“ mit einem Jahresbeitrag von ca. 3.800 EUR wurde einstimmig beschlossen.
FERS-Mittel aufgestockt
Seit dem Jahr 2015 fördert die Marktgemeinde Maßnahmen, welche dazu beitragen, den Energieverbrauch im Gemeindegebiet zu senken. Erfreulicherweise sind die Bürgerinnen und Bürger in dieser Hinsicht sehr aktiv, sodass der Ausgabenansatz im Vermögenshaushalt in 2022 von 30.000 EUR auf heuer 65.000 EUR laufend erhöht werden musste.
Besonders die Photovoltaikanlagen erfreuen sich großer Beliebtheit. In diesem Jahr wurden bereits 55 PV-Anlagen und Balkonkraftwerke mit über 40.000 EUR bezuschusst. Dagegen stehen beträchtliche Investitionen der Eigenheimbesitzer von ca. 976.000 EUR.
Damit alle Anträge in 2024 mit einer Förderung bedacht werden können, hat der Haupt-, Kultur- und Wirtschaftsausschuss einstimmig beschlossen, den Ansatz um 25.000 EUR auf 90.000 EUR zu erhöhen.
Das „Förderprogramm für Energie- und Ressourcensparmaßnahmen“ ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Ob das Förderniveau mit Blick auf die vorrangigen Pflichtaufgaben, die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sowie die anstehenden, aufwendigen Projekte beibehalten werden kann, wird bei den nächsten Haushaltsberatungen zu diskutieren sein.
Hebesätze bleiben unverändert
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts in 2018 hatte eine Neuregelung des Bewertungsrechts zum 01.01.2025 zu erfolgen, welches die Grundlage für die Ermittlung der Grundsteuermessbeträge ist. Anhand der von den Grundstückseigentümern abzugebenden Erklärungen, verbescheidete das Finanzamt die gemeldeten Daten. Die Grundsteuermessbescheide werden von unserem Steueramt laufend in unser Programm eingespielt. Die Messbeträge schaffen die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuern A (landwirtschaftliche Flächen) und B (bebaute Grundstücke).
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B gelten seit 01.01.2003 unverändert in Höhe von 320 % (und für die Gewerbesteuer von 350 %).
Nach den bisher vorliegenden Grundsteuermessbescheiden des Finanzamtes ergibt sich für das Jahr 2025 bei Beibehaltung der bisherigen Hebesätze eine Mehreinnahme an Grundsteuer von ca. 81.000 EUR, insgesamt 789.000 EUR.
Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die aktuellen Hebesätze beizubehalten, weil
- diese unter dem Landkreis- und Bayerndurchschnitt liegen
- die Hebesätze seit 21 Jahren nicht erhöht wurden
- die kommenden Aufgaben mit hohen Ausgaben verbunden sein werden.
Die Hebesatzsatzung wurde ebenfalls einstimmig verabschiedet. Damit können zum Jahresende die neuen Bescheide erstellt und versandt werden. Bisher wurden die Hebesätze mit der Haushaltssatzung in der Regel im März verabschiedet. Dadurch schaffen wir einen klaren Übergang und die Hebesätze können künftig herausgelöst von der Haushaltsverabschiedung beschlossen werden.
Untersuchung Geothermie für Baugebiet Oberlohe
Im letzten Bürgerbrief hatte ich Sie informiert, dass die Verwaltung beauftragt wurde zu prüfen, ob das für eine PV-Freiflächen-Anlage nordöstlich vom ehemaligen Wochenendhausgebiet geplante Areal auch für Geothermie zur Nahwärmeversorgung des BG Oberlohe genutzt werden kann.
Nach Angaben von Fachplanern werden für die Grundlagenermittlung, Erstellung einer Machbarkeitsstudie, für Bodenuntersuchungen und setzen einer Testwärmesonde (wasserrechtliche Erlaubnis vom Landratsamt Roth erforderlich) ca. 6 Monate benötigt, bis belastbare Grundlagen für weitere Entscheidungen vorliegen. Die Kosten für die beschriebenen Maßnahmen belaufen sich auf etwa 55.000 EUR. Andererseits wollen die Antragsteller das „Grünstromkraftwerk Schwanstetten“ so schnell wie möglich errichten, weil die Einspeisevergütung für Solaranlagen laufend weniger wird.
Im Hinblick auf die zeitlich zuwiderlaufenden Verfahrensstränge hat der Rat beschlossen, die PV-Freiflächen-Anlage für Geothermie nicht mehr weiterzuverfolgen, zumal es auch grundsätzlich eine Alternative im BG Oberlohe gibt. Nun sollen die dort vorgesehenen Versickerungsflächen, die Gemeinbedarfsfläche (bis zu 40 %) und ggf. unter Einbeziehung des Schulsportplatzes auf die Geeignetheit für Geothermie untersucht werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Machbarkeitsstudie mit 50 % und die Errichtung einer Geothermie-Anlage mit 40 %. Sobald der Förderbescheid vorliegt, werden wir ein Ingenieurbüro mit der Untersuchung beauftragen.
Ob aus wirtschaftlichen Gründen eine Umsetzung möglich sein wird, bleibt abzuwarten. Wenn das BG Oberlohe ganz oder teilweise mit Erdwärme, also frei von fossilen Energieträgern und CO-2 Belastung versorgt werden könnte, wäre das auf jeden Fall ein Vorzeigeprojekt im Sinne von Schonen der Umwelt und des Klimas.
Auftragsvergabe Teilabschnitt II, Sanierung Weiher mit Umgriff Rathausplatz
Im Februar 2022 hat der Rat beschlossen, die zentralen Begegnungsflächen im Bereich des Rathauses und der Gemeindehalle nach über 35 Jahren zu sanieren und umzugestalten.
Der erste Sanierungsabschnitt, welcher die Spiel- und Aufenthaltsbereiche vor der Grundschule bis zur Aufführungstreppe beinhaltet, wurde inzwischen durch die Fa. Biedenbacher Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Kammerstein (Kosten ca. 160.000 EUR) umgesetzt.
Im Teilabschnitt II wird nun unter anderem die Weiheranlage, welche im Uferbereich undicht ist, und der Außenbereich der Bürger Stub’n – der Gastro-Bereich soll vergrößert werden - überarbeitet. Nach erfolgter Ausschreibung konnte durch das Gremium die Vergabe an die ebenfalls wieder günstigstbietende Fa. Biedenbacher zu einer Auftragssumme von 504.420,28 EUR brutto beschlossen werden. Erfreulicherweise liegt das Ergebnis über 66.000 EUR, also 11,60 % unter der Kostenschätzung. Der Haushaltsansatz von 630.000 EUR muss damit um 125.500 EUR nicht ausgeschöpft werden.
Es grüßt herzlichst!
Ihr
Robert Pfann
Erster Bürgermeister