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Aktuelles aus dem Rathaus: Markt Schwanstetten

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Bürgermeisterbrief September 2024

Erstelldatum16.09.2024

Bürgermeister Robert Pfann informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der letzten Marktgemeinderatssitzung konnten für das Baugebiet Oberlohe die Weichen für das Fortsetzen des Bauleitplanverfahrens gestellt werden. Mit einem klaren Votum von 18:1 Stimmen hat sich der Rat für die erarbeitete neue Planvariante ausgesprochen, auf die ich im Folgenden noch näher eingehen werde.

Zuvor galt es über die vom TeamBüro Markert zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge zu beraten. Um es vorweg zu nehmen, die Beschlussfassung erfolgte dazu einstimmig.

Themen der frühzeitigen Beteiligung

Gerne gebe ich Ihnen dazu einen groben Überblick. Von den Ämtern sind keine ablehnenden Stellungnahmen zur grundsätzlichen Umsetzung des Baugebiets eingegangen. Das Landratsamt Roth hat sich ausführlicher geäußert und hält beide Konzepte für stimmig und zustimmungsfähig. Die Planvariante 1 mit Aufteilung in ein nördliches und südliches Baugebiet, abgetrennt durch einen Grünzug in der Mitte, mit Verkehrserschließung über die Sperbersloher Straße sowie den Köhler- sowie Ginsterweg wird aus städtebaulicher Sicht begrüßt.

Die in einer Vielzahl von den Bürgerinnen und Bürger eingereichten Stellungnahmen haben sich inhaltlich wiederholt und es wurde insbesondere die Steigerung des Durchgangsverkehrs in den bestehenden Wohngebieten mit seinen Folgen thematisiert, wie unter anderem Verlust an Lebensqualität, erhöhte Unfallgefahr, kritische Engstelle am Ginsterweg (ca. 15 m lang, Breite 3,2 m) und Lärmbelastung.

Verkehrslärm

Das in Auftrag gegebene Immissionsschutzgutachten hat im Ergebnis ergeben, dass keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte durch Zusatzverkehre entstehen. Wissen muss man, dass es sich bei der Sperbersloher Straße nach der Baunutzungsverordnung um ein „Allgemeines Wohngebiet“ mit einem geringeren Schutzanspruch (55/45 dB(A)) und beim Köhler-/Ginsterweg um ein „Reines Wohngebiet“ mit einem höheren Schutzanspruch (50/40 dB(A)) handelt. Abgesehen vom höheren Schutzanspruch ist der Verkehrslärm im Köhler-/Ginsterweg nicht lauter als der an der Sperbersloher Straße.

Neue Planvariante

Seit Start des Bauleitplanverfahrens sind inzwischen über 3 ½ Jahre vergangen. Ein Workshop mit den Anwohnern wurde abgehalten, der Verkehr und die Lärmauswirkungen wurden untersucht und der Marktgemeinderat hat in etlichen Sitzungen intensiv beraten, wie insbesondere für die Anwohner die Verkehrserschließung in verträglicher Weise erfolgen könnte.

In Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie der Ergebnisse des Verkehrs- und Lärmschutzgutachtens haben die Beratungen eine neue Planvariante aus „Plankonzept 1 nördlicher Bereich mit versetzter Verkehrsführung“ und „Plankonzept 2 südlicher Bereich“ ergeben. Mit dieser Mischvariante sehen wir die Belange der Anwohner und neuen Bewohner im Sinne einer weitgehenden Verträglichkeit im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt.

Wenn man so will, ist es eine Art Kompromiss, der nicht alle zufriedenstellen wird, aber doch einige wichtige Punkte aufgreift, welche die Menschen bewegt:

  • Die Erschließung über den Ginsterweg entfällt aufgrund der Engstelle, die auch von unserem Tiefbauplaner als problematisch beurteilt wird.
  • Der Köhlerweg ist im Hinblick auf seine Breite für eine Erschließung geeignet und wird auch für die Verkehrsableitung benötigt, wenn im nördlichen Bereich des Plangebiets wegen einer Baustelle bzw. eines Unfalls die Sperbersloher Straße nicht angefahren werden kann; nicht der gesamte Verkehr des Neubaugebiets muss über die Sperbersloher Straße abfahren.
  • Die Erschließungsstraße zum Köhlerweg wird parallel zum Wohnweg angelegt. Damit wird der Verkehr nicht unmittelbar an den 5 Bestandsgebäuden vorbeigeführt.
  • Der Hartplatz und das Beachvolleyball-Feld am Köhlerweg müssen aufgrund der Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte verlegt werden. Vor allem die nichtbestimmungsgemäße Nutzung der Freizeitanlagen waren in der Vergangenheit Anlass von massiven Beschwerden der Anwohner. Durch das Verlegen der Freizeitanlagen erfährt der Köhlerweg eine spürbare Entlastung der Lärmbelastung.
  • Perspektivisch wird bei evtl. künftiger Weiterführung des Baugebiets Richtung Süden (im neuen Flächennutzungsplan wird diese Fläche als Wohnbauerwartungsland dargestellt) die Verkehrserschließung über den Lohweg mitgedacht.

Im nächsten Schritt ist das TeamBüro Markert damit beauftragt worden, eine Entwurfsfassung des Bebauungsplans mit den entsprechenden Festsetzungen (Geschossflächen- und Grundflächenzahl, Geschosshöhe, Oberflächenentwässerung, Flachdächer extensiv begrünen etc.) zu erstellen.

Der Entwurf wird voraussichtlich im Herbst beraten und bei Billigung durch den Marktgemeinderat startet die 2. Beteiligungsrunde. Während der vierwöchigen Auslegungsfrist haben die Öffentlichkeit und die Ämter erneut die Möglichkeit, Stellungnahmen zu noch nicht vorgebrachten Themen einzubringen.

Alle relevanten Informationen und Unterlagen zum Verfahrensstand finden Sie auf unserer Homepage unter „Unsere Gemeinde/Ausbau & Infrastruktur/Bebauungspläne/BBP Nr. Schwand „Oberlohe“.

  

Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen

Bereits am 31.05.2023 hat der Rat die Planungen für den barrierefreien Umbau von 6 Bushaltestellen beschlossen. Deren Umsetzung ist allerdings wie vorgesehen nicht möglich, weil die VAG, von der die Regierung von Mittelfranken als Förderstelle eine Stellungnahme zum barrierefreien Umbau einholen wird, dem entgegenstehende Empfehlungen/Vorgaben macht.

So wird von der VAG darauf hingewiesen, dass künftig verstärkt große Gelenkbusse zum Einsatz kommen werden und deshalb die Haltestellen auf eine Länge von 18 m ausgebaut werden sollen. Damit beim Anfahren der Haltestellen ein Überstreichen des Buses möglich ist, soll der Bordstein nicht höher als 16 cm sein. Diese Höhe wiederum ist nur möglich, wenn die Breite des Gehweges von 2,50 m (1,50 m Klapprampe + 1 m Bewegungsfreiheit für Rollstuhlfahrer) eingehalten ist.

Das bedeutet, dass die ursprünglichen Planungen bis auf die Haltestellen „Am Sägerhof“ nicht umsetzbar sind. Da die Haltestellen in den wenigsten Fällen gerade angefahren werden können, sind diese an den Fahrbahnrand zu verlegen.

Mit dem Halten der Busse auf der Kreisstraße hat sich das Landratsamt Roth mit einer Ausnahme einverstanden erklärt. Bei der Haltestelle Leerstetten Hauptstraße West (beim grünen Haus) hat der Landkreis aufgrund der örtlichen Situation (Kreuzung von zwei Kreisstraßen RH 1 und RH 2, Sichtverhältnisse, Verkehrslast, Tankstelle) sein Veto eingelegt.

Da diese Haltestelle nicht förderfähig ist, wird diese auch nicht umgebaut. Wie im Gremium beschlossen, wurde als Alternative die Haltestelle „Am Forsthaus West“ in die Planung aufgenommen. Durch den Umbau werden dort zwei öffentliche Stellplätze entfallen.

Das Ingenieurbüro Christofori und Partner hat in der Juli-Sitzung des Gremiums die abgeänderten Planungen entsprechend den förderfähigen Vorgaben mit den aktuellen Kosten vorgestellt.

In der Diskussion wurde deutlich, dass es schon wünschenswert wäre, wenn ein barrierefreier Einstieg in beiden Fahrtrichtungen geschaffen werden könnte. Aus technischen Gründen ist dies allerdings nicht bei allen Haltestellen möglich. Dennoch bringt eine jede umgebaute Haltestelle eine Verbesserung für Menschen mit Einschränkungen oder Eltern mit Kinderwagen.

Das Landratsamt Roth hat darauf hingewiesen, dass bei Verlegung der Haltestellen an den Fahrbahnrand es insbesondere zur Hauptverkehrszeit zu massiven Verkehrsbehinderungen (Stauungen hinter dem Bus) kommen kann. Ja, das wird so sein, andererseits wird dadurch aber auch die gefahrene Geschwindigkeit reduziert, was sich verkehrsberuhigend auswirkt.

Der Marktgemeinderat hat letztlich den Umbau von 6 Haltestellen auf der Grundlage der geänderten Planung zu den um 113.000 EUR erhöhten Kosten von insgesamt ca. 443.000 EUR beschlossen. Wenn der Umbau innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen ist, kann die Marktgemeinde hierauf eine staatliche Förderung von 80 % erwarten.

Für folgende Haltestellen wird nun das Ingenieurbüro die Ausschreibung für die Baumaßnahmen vorbereiten und durchführen:

Schwand          Katholische Kirche West

Schwand          Am Sägerhof West

Schwand          Am Sägerhof Ost

Schwand          Am Forsthaus West

Leerstetten      Hauptstraße Ost

Leerstetten      Brunnenstraße Ost

Daneben hat der Rat das Büro beauftragt, einen barrierefreien Halt vor der Buswendeschleife im Ortszentrum sowie den barrierefreien Umbau der Haltestelle Brunnenstraße West zu planen und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

 

Es grüßt herzlichst

 

Ihr

Robert Pfann

Erster Bürgermeister