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Aktuelles aus dem Rathaus: Markt Schwanstetten

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AUS DEM RATHAUS

Erstelldatum30.11.2023

Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens beschlossen. Dies hat die Abschaffung der Kinderreisepässe ab dem 01. Januar 2024 zur Folge.

Was bedeutet das für Sie?
Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, beantragt oder verlängert werden (Bitte beachten Sie hierbei die Rathausschließung vom 27.12.2023 bis 01.01.2024). Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt von der Neuerung unberührt. Ab dem neuen Jahr besteht für Sie dann nur noch die Möglichkeit, einen regulären Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind zu beantragen.

Welches Dokument für Sie die beste Lösung ist, hängt von Ihrem Reiseverhalten ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise auf der Seite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) über die Einreisebestimmung Ihres Reiseziels.

Personalausweise sowie Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert. Von der Antragsstellung bis zur Rücklieferung dauert es bei Personalausweisen ca. 2-3 Wochen. Bei Reisepässen sind es ungefähr 3-4 Wochen. Eine frühzeitige Beantragung vor Ihrer Reise ist daher dringend erforderlich.

Was müssen Sie mitbringen?

Zur Antragstellung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) und bei Erstantrag eine Geburtsurkunde im Original. Zudem muss Ihr Kind, unabhängig vom Alter, bei der Beantragung anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren müssen Fingerabdrücke erfasst werden und ab zehn Jahren muss Ihr Kind auf dem Dokumentenantrag unterschreiben. Zudem benötigen wir die Unterschrift aller gesetzlicher Vertreter. Sollte einer der gesetzlichen Vertreter nicht anwesend sein können, legen Sie uns bitte bis zur Abholung die Zustimmungserklärung vor. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung notwendig, bitte beantragen Sie diese rechtzeitig beim Jugendamt.

Die Kosten für einen Personalausweis unter 24 Jahren betragen derzeit 22,80 €.

Die Neuausstellung eines Reisepasses kostet aktuell 37,50 €.

Wichtiges zur Gültigkeit:

Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument für Ihr Kind.

 

Weitere Informationen und Rückfragen:

Einwohnermeldeamt Schwanstetten

Vanessa Bogatscher, Jana Klingler

Tel.: 09170/289-0

E-Mail: buergeramt@schwanstetten.de