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Kinderreisepässe
Erstelldatum17.06.2021
Informationen zum Beantragen und Ausstellen
Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten.
Den Kinderreisepass muss die Person beantragen, verlängern oder mit neuem Foto aktualisieren lassen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat.
Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils zusammen mit einem Ausweisdokument vorlegt.
Der oder die Antragsberechtigte müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind bei der Passbehörde vorsprechen.
Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen ihren Kinderreisepass bei Antragstellung selbst unterschreiben.
Der Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2021 nur noch für ein Jahr ausgestellt. Es muss während der Gültigkeit immer auf die Aktualität des Lichtbildes geachtet werden.
Eine Aktualisierung und Verlängerung um ein weiteres Jahr ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Der späteste Termin ist daher der Tag des Ablaufdatums.
Bei Kinderreisepässen, die vor dem 01.01.2021 mit einer Laufzeit von sechs Jahren ausgestellt wurden, wird bei der Aktualisierung die Laufzeit auf ein Jahr reduziert.
Benötigte Unterlagen für die Erstausstellung:
- Geburtsurkunde (im Original) oder bisheriges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit Ausweisdokumenten
Benötigte Unterlagen für die Verlängerung/Aktualisierung:
- aktueller Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild sowie aktuelle Größe und Augenfarbe
- Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Bearbeitungsdauer: 1 bis 3 Tage
Gebühren: Kinderreisepass 13,00 €, Verlängerung/Aktualisierung je 6,00 €
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Ansprechpartner:
Passamt, Sabine Döring-Huber, Vanessa Bogatscher
Tel. 09170/289-10 oder 289-12