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FERS überarbeitet und ergänzt
Erstelldatum18.04.2017
Nach wie vor ist es Ziel der Marktgemeinde Schwanstetten eine Energieeinsparung von mindestens 30 % bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
Nach wie vor ist es Ziel der Marktgemeinde Schwanstetten eine Energieeinsparung von mindestens 30 % bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Bereits seit August 2015 unterstützt der Markt Schwanstetten seine Bürger bei dem Vorhaben „Energieeinsparung“ mit dem Förderprogramm für Energie- und Ressourcen- Sparmaßnahmen (FERS). Um weiterhin ein attraktives Förderprogramm bieten zu können, hat der Marktgemeinderat beschlossen, FERS zu überarbeiten und an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
Bauherren von Neubauten können nun auch in den Genuss einer gemeindlichen Förderung kommen. Falls sich der Bauwillige entscheidet, ein KfW-Energieeffizienzhaus mit einem Niveau 40 Plus, 40 oder 55 zu bauen und hierbei einen KfW-Kredit in Anspruch nimmt, kann er mit einer Förderung von Seiten der Gemeinde zwischen 1.500 und 2.000 Euro rechnen.
Selbst Energie (Strom) erzeugen zum Eigenverbrauch wird immer beliebter. Jedoch wurde mittlerweile erkannt, dass der erzeugte Strom oft zu Zeiten zur Verfügung steht, wo er nicht gebraucht wird. Dem kann entgegengewirkt werden, in dem ein Batteriespeicher Verwendung findet. Somit kann eigen erzeugter Strom zu Zeiten genutzt werden, wenn die Photovoltaik-Anlage „schläft“. Vom Markt Schwanstetten erhalten Sie eine Förderung für die Neuerrichtung einer Photovoltaik-Anlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem. Auch der nachträgliche Einbau eines stationären Batteriespeichersystems zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlage wird gefördert. Ebenfalls ist hier eine KfW-Förderung Grundvoraussetzung für einen Zuschuss in Höhe von 5 % der förderfähigen Kosten, höchstens 1.000 Euro, durch den Markt Schwanstetten.
Zusätzlich wurde die Förderung von Elektroautos erweitert. Jetzt kommen auch Käufer eines Hybridfahrzeuges in den Genuss einer Förderung. Die Fördervoraussetzungen gelten analog einer staatlichen Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Eine Einschränkung gibt es hierbei: die BAFA (staatlicher Förderungsgeber) erlaubt bei der Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung keine Drittförderung, mit Ausnahme des Herstellerzuschusses. Sie haben die Wahl zwischen der staatlichen oder der gemeindlichen Förderung, beides ist nicht zulässig. 5 % des Kaufpreises, max. 350 Euro bzw. 500 Euro, je nach Fahrzeugart, gibt es vom Markt Schwanstetten.
Die Förderung von Heizungsumwälzpumpen wurde aus dem Programm genommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Heizungsumwälzpumpen mit maximal 30 %. Eine Drittförderung ist hier ebenfalls nicht möglich. Da die Förderung von BMWi in der Regel wesentlich höher ist als unser Zuschuss, wurde auf diese Alternative verzichtet.
Ebenfalls wurden bei den Haushaltsgeräten die Waschtrockner, Fernseher und Staubsauger aus dem Programm genommen. Die Förderung der anderen Haushaltsgeräte: Kühl- und Gefriergeräte mit A+++, Geschirrspüler mit A+++, Waschmaschinen mit A+++, Wäschetrockner mit A+++ und Elektrobacköfen mit A+++ kann weiterhin in Anspruch genommen werden. Mit 10 %, maximal 50 Euro bezuschusst der Markt Schwanstetten eines dieser Geräte.
Die Änderungen treten zum 01.05.2017 in Kraft, alle anderen Regelungen des FERS bleiben wie gehabt bestehen.
Die Förderrichtlinien und Anträge finden Sie zum Herunterladen unter www.schwanstetten.de. Ebenfalls können Sie diese persönlich im Rathaus abholen. Eine Zusendung der Unterlagen ist ebenfalls möglich.
Weitere Informationen:
Kämmerer Peter Lösch,
Tel. 09170 28922,
E-Mail: peter.loesch@schwanstetten.de